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DAS KUPPELGRAB BEI DIMINI
B. Gegen stände aus Glasmasse.
6. Es ist noch ein drittes Fragment gefunden. 27. Jetzt sind
sechsundzwanzig Stück vorhanden. 37. Jetzt drei Exemplare1.
G. Gegenstände aus Knochen.
4. Es ist noch ein fünftes, jedoch fragmentirtes Exemplar
gefunden.
Noch zu einer Bemerkung gibt die mehrfach erwähnte
Bank aus Lehmziegeln Veranlassung. Während einzelne Stel-
len des Lehmbodens vom Feuer gehärtet waren, zeigten die Zie-
gel durchaus keine Einwirkung von Feuer, sondern waren
durchaus roh. Das würde unerklärlich sein, wenn jemals in-
nerhalb des Grabes ein Scheiterhaufen von der Grösse ange-
zündet worden wäre, wie er zur Verbrennung einer Leiche
erforderlich ist; vielmehr müsste sich die Ziegelmauer dann
hier in demselben Zustand befinden, wie die aus gleichem Ma-
terial aufgeführten Mauern von Tiryns und Mykene, welche
bei der Zerstörung dieser Paläste hart gebrannt worden sind.
Daraus ergibt sich, dass die Kohlen und Aschenreste nicht
von der Verbrennung der Leichen, sondern nur von Toten-
opfern herrühren können; dass überhaupt eine Verbrennung
der Toten stattgefunden hat, ist darnach unwahrscheinlich.
Bewiesen ist sie bis jetzt wenigstens in keinem Fall, während
sich die andere Bestaltungsart sicher constatiren liess, so be-
sonders in Naupiia2.
Athen, 30 Mai 1887.
H. G. LÖLLING. PAUL WOLTERS.
* In unserem früheren Verzeichniss ist durch Versehn die Angabe ausge-
fallen, dass von B, 9 im ganzen zehn Exemplare vorhanden sind. Die Grosse
von B, 36 beträgt nur 0,017.
2 Vgl. Kuppelgrab bei Menidi S. 55. Unsere Aeusserung S. 438 ist nach
dem oben gesagten zu modiüciren.
DAS KUPPELGRAB BEI DIMINI
B. Gegen stände aus Glasmasse.
6. Es ist noch ein drittes Fragment gefunden. 27. Jetzt sind
sechsundzwanzig Stück vorhanden. 37. Jetzt drei Exemplare1.
G. Gegenstände aus Knochen.
4. Es ist noch ein fünftes, jedoch fragmentirtes Exemplar
gefunden.
Noch zu einer Bemerkung gibt die mehrfach erwähnte
Bank aus Lehmziegeln Veranlassung. Während einzelne Stel-
len des Lehmbodens vom Feuer gehärtet waren, zeigten die Zie-
gel durchaus keine Einwirkung von Feuer, sondern waren
durchaus roh. Das würde unerklärlich sein, wenn jemals in-
nerhalb des Grabes ein Scheiterhaufen von der Grösse ange-
zündet worden wäre, wie er zur Verbrennung einer Leiche
erforderlich ist; vielmehr müsste sich die Ziegelmauer dann
hier in demselben Zustand befinden, wie die aus gleichem Ma-
terial aufgeführten Mauern von Tiryns und Mykene, welche
bei der Zerstörung dieser Paläste hart gebrannt worden sind.
Daraus ergibt sich, dass die Kohlen und Aschenreste nicht
von der Verbrennung der Leichen, sondern nur von Toten-
opfern herrühren können; dass überhaupt eine Verbrennung
der Toten stattgefunden hat, ist darnach unwahrscheinlich.
Bewiesen ist sie bis jetzt wenigstens in keinem Fall, während
sich die andere Bestaltungsart sicher constatiren liess, so be-
sonders in Naupiia2.
Athen, 30 Mai 1887.
H. G. LÖLLING. PAUL WOLTERS.
* In unserem früheren Verzeichniss ist durch Versehn die Angabe ausge-
fallen, dass von B, 9 im ganzen zehn Exemplare vorhanden sind. Die Grosse
von B, 36 beträgt nur 0,017.
2 Vgl. Kuppelgrab bei Menidi S. 55. Unsere Aeusserung S. 438 ist nach
dem oben gesagten zu modiüciren.