>. .
Aus dem Leserkreise
iFür dle Auslassunsen uitter dieser Ueberschrkft
Irägt die Schristleilung nur dis presigesekliche
Berantwortnng. — Die Zuschriften müssen der
Cchristlettung gegenüber mit dem oollen Namen
des Einsenders versehcn sein. Auf Wunsch rvttd
der Name verschwiegen).
Aerzte und Krankenkassen >
Die Allüemeinei Ortsrrian'reniyaslse
für den Amtsbezirk Heidslberg ischreM uns:
Mit der Erklärung des ärztlichen
Dereins bezw. des ärMck-en Kreisver-
eins Heidelbera in don Dageslblättevn vo,m
23. s. M. hat ssch unser Gesaimtvo-rstand in seiner
heutiÄen Sitzuna besMftigt. Er hat ssch dabei ein-
nEtig vmf ben Standpuatt gesbeNt, das; er als ncu-
trule Körperschaft mit den NerchandlunWn des
Büvger>a>N2fchus>es in der betr. AnWlegenlieit nichts
zu tun chat und daß es ihn nicht bcrührt, wenn
Stadto.'-rorLncte, die auch Kassenvorstiandsmitglie-
der Knd, iihrc parteipolitischen MsMan vertreten.
Jn seinen «llgemeinen Äusführungen hat übri-
gens dcr «uch unserem Kollcgiuin ange-l-örende Ob-
nvaun des Stadtverordnetenvor.sbantzcs dargelegt,
baß diefe, affo auch die bcvinstiaindclen Ausdrücke,
sich nicht auf Heidelberg:r Derchältnisse Lezicchen;
jur die Aerjstclschaist laa daher oar keine Veranlaf-
sung vor, sich unsercr Kiasse scaenüber in -die Oos
fentlichLeit zu sluchten und Bcchauptungen zurllck-
Lmveisen, die gegen sie doch sar nicht erhoben wor-
oen svnd.
Wir haben daber auch keine Ursache, uns mit
dem aivsofuhrten Zachlen'Mia1er,ial nüher zu beschäf-
tigcn. Nur das Eine sei hevoorgohoben, das; wir
den Aerzden bei Gelbendmach'vn-g ihrer Fvrderun-
«en trot; bestehender bindouder Abnvackungen und
ungeachtet der auch nach miederholter Beftragser-
chöhung nicht sünstigen iFinänz'icrige der Kasse im-
mer weitest entsegen sekonrmen stnd, scvore dast die
nnLefuhrten Verüütungsffätze ntcht, wie vielscvch am-
genonrmen wärd, nur für die kvanken. sondern fitt
albe, Mso auch die Wsunden, Kassenmitglaeder zu
ecktrichten stnd.
Das beregte Dorgehen der AerzteWvst ist Libri-
gens -niicht geeisnet die gegensoitigen DeziÄhunigen
zu fördern und zu heben, Mmentlick dann nicht,
wenn, wie fetzt, die beidersritisen Lombeszenltralen
im Bsarisffe stehen, wegen dcs Wlschbusses neuer
-Verträge in Vcchaindlunsen zu trst-en.
Mir können demzufolge -en bezeichneten Der-
einen in der eingeschlagenen Nichtnns nicht w>eiter
folsen, nrüsscn ste vielmehr auff den l-cisalcn Mog
verweisen.
Heidxflberg, 24. Sept. 1919.
^ ^ j Der Gcsamtvorstand.
Woher stammt das Mehl?
Durch die Zeitunoen seht die cvmtiliche Ankün-
digfung es ckäme in näch'ter Zeit kein cvusländischos
Weizenmchl mchr zur Verteilung. Wie kommt es
aber, dast sämtliche Konditoreien Heidelbergs (und
solche schiehen wie die Pttze in allen Gasson und
ELstchen Berge ffchnocWaisten Eebäckes fe.il-
bieten zu Preisen, die ein mätzig gefüLter Veutel
nicht erffchmingen Lcmn. Wolher flttmmt hicffes
Mchl? SEe es nicht das uns Hcmsffrauen ent-
zosene svin, auf dem bekannten und beliebten
„Schieberwege"? Und wir dürfen weiter unvvr-
dcmliches Brot und schwarze Obstkuchen senichen!
EiRe Hausfrau.
Turnen, Sport und Spiel
Vaden-Badener Sportwoche
Diats vor dem Krieae in hoher Blute stehende
sportliche Leben in Baoen-Bladen wurde durch die
arotzc Sport-Wachr neu errweckt. Eine vielverspre-
chende Delebung des Pferdeffports brachte die Rett-
und Vahvgesellschaft, die im Schlötzchen des Fürsten
Gasarin einen anschnlichen Marstall unterhält.
Den lange -vereinsamten Schietzfftand am Schützen-
haus brachte der Sportkluü Baden-Biaden 'mit
Unterfftützunq der Stidt zu neuen Ehren. Cin
Preisschiehen eröffnete ihier dici -AZoche mit
sol-gendem Ergobnis:
1. Eüaf Limburg-Stirum mit 28 Treffffern,
Hermcmn Klehe-Baden-Bevüen mit 24 Treffern, 3.
Leykaiuf-Balden-Baden mit 24 Treffern, 4. Kaufff-
mann-Baden-Baden mit 23 Tveffern, 5. de Kan-
dyba-Rutzl-and mit 23 Treffffern von se 40 Tauben.
Das Preisboiüenffchieken stib vielv WetMewerber
und ersab folgende Reihenfolge: 1. K-leHe-Baden-
Baden, 2. Rittmeister Eäsrr. 3. von Borstg.
Der Flugsporj litt lanige unter den Vestim-
mungen der neutvalen Zo.rs, die bekanntlich durch
Badens WMtadt geht. Die technifchen Werke
tn Oos konnten abcr ihre Passagierstüge wicärcr
mvfnchmen, sodktz häufig Flugzeuige während der
Vevanstastunigen über dem idyllischen, Oostal
kreuzten
Der Fuhbcrllsport kam durch ein Alt-
Herrentuornier um den Pokal des Sportklubs zur
Eeltung. Die Ergebnisse-roaren:
Phönix —V. f. R. Maanhettn. Fm Schlutzspiel
blj-eb Phönix Karlsruhe über Sportvereini-
suns Bcvden-Baden mit 1:0 Pokalffi eser.
Als -Hauptereianis wurde vom SporLlub Da-
den-Bdden
das allgemeino Lawn-Tennisturnier 191S
veranMtet. Troh der ungünffMen Wittevung er-
frouten sjch die hochinteressan!t>en Kämpffe viner
Rekord-Zuschruersahl. Aus de,n Zwischenrunden
'M Herreneinzelspiel gingon o. Klein-
ichroth und o. VifsilW hevvor. Der Siegvr aus die-
stm Spiel tritt gegen Kreuzer im Schlutzspiel an.
Am D am ene i nzelspiel kommen Frau Dr.
FriedlebAi und Frau Walluff in die Schlutzrunde.
. , Die Schlutzrunde im Herrendoppelffpiel
bas Paar Kleinschroth-v. BWng infolge bes-
fferer Kornbiniatlcm «egen Krouzer — Hofsumnn alls
bieger. lFm Damen- und Herrendoppel-
e l dursten -Frau Dr. Friedlclben —Kreuzer und
Frl. v. Oppel —Kleinschroch in die Endrunde kom-
men. Das H err on e i nzv lffp i e l mit Vor-
yabe gowann Bauer gegen Wadleck. Von den
übrigen Spielen stchen die Ergebnisse, zuv Zeit
iroch aus.
Aus der Spielwicffe neben dem Tennisvlach ver-
fins-crltcte die Hockey-Abl-eilungi der Aniverffität
Freiburg ein
Hockeyturnier
um den PoLal des Sportklubs Baden-Baden, das
uutzerordentlich spvnnende KLmpfe dor besten deut-
ichem Mannffchafi-en brachte. Am Scttnstag schlug
Sportkiub München die Hocken-Ab-
g der ttniversttät Freiburgi ""ik»
'Dpveie Mer Kampf bes Durnveveffns 1880
FranLfurt a. M. -gegen Verein für Bvwegungsspiele
cndcte unentffchiedsn 0:0. Auch die Verlänaerung
von 3x10 Minuten bvachts keine Entffckeid'ung und
es wuvde wLiteraeffpielt bis zur Dunkelheit — ohne
Ergebnis. Bei der Forlsetzuna heuto ffrüh aolang
es Fvamkfurt nach -einer Stundo. das siegbringende
Tor zu erzielen. Trotzdem wurde wegen eines
Protestes in nicht sanz oiuwlandtteier Weise der
Siog Leipzi.q zuseffprochen. Die letztere Mannschafft
schllug bann im Entscheidungsffpiel Miünchen (3:0)
und errang den wertvollen PoM.
Der Photowettbewerb
wies aleichfalls eine lebhaffte Beteiligung! aus.
Das Eraebnis wird orst später bekannt gvaeben.
v. Die kath. Iugend- und Iunlnnänner-Vereine
der Umigcbung schlossen sich in einen Bczivk Hoidel-
bcrg-Pfalz zusammen. Nach einem Turnffcffti in
Hockenheim folgt nun ein Sport- und Spiel-
fcst in Friedrichs-feld am Sonntäg, den 28.
S-ept., bestehenü in Dreiikcnnpf und Einzekwett-
kämpsen soiwie Akannschaftskämpfen, Schllouoerball,
Futzballweitstotz, Hoch- und Weitffprungi. Doutscher
Dreiffpvung, Kugelstotzen, sowie 100, 400, 600 und
1000 Meter-Stafetten. Austraaen von 6er-SpffS-
len mnd Schauturnen. Etw!a 800 EinzeLwettkämpffer
werden stch eiufinden.
* Nadsport. Der (stau 5 -es Bundes Doutscker
Nadfährer Vevanstaltet am Scmnkag, den 5. Okt.
d. F. in Mannheim auff der Strotzp Ma nnheim-
Heddesheim oin Fusendfaihren über 6 Knr.,
ein Anfänigorfahren über 20 Km. und ein Haupt-
fahren über 30 Km. Start in der NcHe des Bcchn-
hofes Mannhcim-Käfektal. 2lbfcchrt morgens 9
Ahr. Nenmmgen sind bei dem Falhrwart Noibert
Me ifezahl, Mannheim D. 2, 3 Lis Montatg, 29.
Sept. einzureichcn.
Gerichtszeitung
Schöfsengericht Heidelberg
Vr der Sihuna äm 25. Sept. kamen fobgende
FLlle zur Äerhandluing: Heller Foffef Max
wuvde wesen DiMtahls zu 10 Dagen, Kiern Eva
Katharina mit 2 Wochen Eofängnis bestrafft; W i h-
maier Karoline evhiekt wegen Mleidisunq 20
Mark Eeldsttafe. _
Mannheim, 24. Sept. Zwoi Teilnehmer an der
Erffturmung der Eefängnisse am 22. Februar d. I.,
Hqinrich Weber und Karl Iohann Stvautz, lstanden
vor der Straffkammer. Weber erbiielt 1 Jahr 2
Manat Eeffängnis, Strcmtz wurde freiseffprochen.
Landwirtschaft
* Verlängerung der Lreferung^uffchläge für
Brotgetrcide. Laut Vcrordnunq des Reichsernäh-
rungsministeriums Verlin vom 1. September 1919
werden Lieferungszuschlägo für Brotgetreide und
Eerste in der Höhe von 150 Mark bis 30. Septem-
ber und von da ab von 75 Mark bis zum 15. Okt.
festgesetzt und zwar mit rückwirkender Kraft für d»e
Ernte 1919. Die Badische Landwirt-
schaftskammer hat nun in einer Eingabe an
das Reichsminist-erium-Berlin und das Ministerium
des Jnnern in Baden ein Eesuch gerichtet, worin
sie bittet. datz für die hochgelegenen Amtsbezirke
diese Zahlungen der Lieferungszuschläge bis 31. 12.
19 v'er'längert werden und zwar mit der Be-
gründung. datz zur Zeit noch ein Teil dcr Ernt-e
auf dem Halm steht. die Ernte also erst vorgenom-
men werden mutz. dann. datz ausschlietzlich hieran
die Kartoffel- und Futterrüben-ernte als auch die
Hevbstbestellung einfetzt. wodurch die betreffenden
LaTrdwirte nicht in der Lage sind, das Ausdreschen
vorzunehmen. Autzerdem wird das nicht rechtzei-
tige Heranschaffen von Dreschmaschinen und des
hierzu nötigen Betriebsstoffes (Kohlen) manche
Schwierigkeiten zeigen, sodatz es den hochgele-
genen Gemeinden nicht mögl'.ch s-ein wird. noch die-
fer Lieferungszuschläge teilhastig zu werden.
Zandel und Verkehr
Errichtung einer Warenbörse in Mannheim
Die Handelskammer ffür den Kreis
Mannhe-im hctt im Einoernehmen mit der Mannh.
Börse beschlossen, in M-annheim eine Wavenbörse
zu urscmisie-ren. Webstofff-, Schuh- und Lederro'areu,
Kiolonialwaren, lFeinkosthandel. auch Znduffttie
und Schjiffahrt, ihaben rege Bcteiligung in Auslstcht
gestellt. Für das Zusamentreffen der Kaufmanus-
welt w-uroe.n dte weitrcnrmiaein Lokalitäten der
Manncheimer Börse zur Verfü-sung pcffkellt. Die
Börsenzeit ist vorläufig auff Dienstag 11—1
llchr ffestgelegt. Sollte stch ein Bodürfnis ergo-
ben, ffo, werden 2 od-er 3 Börfenchcme wöchentl'ich ein-
gesetzt werde-n. Der Besuch der Börse ifft iedcm ehr-
varen Kauffmann d>es Zn- und Ausl-andes aegdn
Löffung einer EintrittSVarte von 1 Mk. üest'atlet.
» H. Fuchs, Waggonfabrik A.-E. Heidelberg.
Die Genevalversammül.ng genohmiato dio Vor-
fchllr-ge des Aufstchtsraies belr-effs der Eewinnver-
teiluna und ist die Dnvidende von 12 Prcq., fvwie
der Domus von 10 Prozmt, zuffammen 32 Proz. —
200 Mk. ffür die Aktie an der EoseMchlaiftskasse oder
bgi der Rcheinischen Credijtbank in Mainnhoim und
deren Mlialen, so wie bei der De-utffchen Vereins-
bank in Franffurt a. M. ffoffort zahlbar.
* Der Verband Südwestdeutscher Zndustrietter
chält ffeine 6. ordentliche Zahrcsverscvm'mlung ain
26. und 26. Sept. im Künstlorhaus in Karlsruhe
ab. Auf der Tagesordnung stehen -autzev iunevcin
Anselegenheiten ein Dortrag des Verbcmdsffyndi-
kus Dr. Mieck über »Znduffttio uud derzeitige
Wiirtfchaftslcügo" wio Stellunanahme zum Be-
triobsrüt'egesetz.
* Die Sunlicktgesellfchaft von 1914 A.-E. in
Mlannheim wird infolgederstarkenStoigerung
der Unkosten und Löhne, sowie der Betriebsschwie-
rj-akeiten, dio -auf schlechte Kochlenlioferung zurückzu-
füchren ffind, vorausffichtlich nichtin der Lage sein,
sür das Endo Zuni abseschlossene Goffchäftsiachr oine
Dividende zu verteilen.
* Die Süddeutsch« Drahtindrlstrie A.-G. in
MaNnheim-Walldbvf erzielte eineu Rein-
gowinn von 631881 Mk. (i. V. 1023 532 Mk.).
wornus 7 Proz. si. V. 12 Prvz.) Dividende pertcttt
und 133 353 Mk. (i. V. 101 767 Mk.) auff neue Rech
uung vorgetrag-cin wevden. Ueber die AuSstchten
für das neue Cefchäftsj-cchr kann nichts Voffttmmtes
gosagt werden. Ju den letzten Monaten traten dio
Schwieriakeiten und Störüngon in erhöhtem Matze
auff. Die Eeffellffchafft hctt seit !Zahrzechnten ihr
Hauptrochmaterial -aus Lothringen bezooen uüd
wurde durch di-e Entziehung des Nohnchterialp von
dort ffchwor betroffsoii.
Amll. BekmtmAqeii:
Nr. 271
verorLnung.
Die am «. Oktober 1V1S
vorzuuehmende Bolkszählung betr.
Zum Vollzug der Verordnung des Neichsminb
steriums vom 16. Juli 1919 über die Vornahme eincr
Volkszählung am 8. Oktobcr 1919 (Neichsgesetzblatt
Seite 652) wird verordnet was folgt:
§1. Am 8» Oktober 1910 findet in Badcn
eme allgemeine VolkSzähluna statt.
§ ^ Zählung erfolgt gemeindeweise. Jhre
unmittelbare Leitung liegt den Gemeindebeh'örden
(Gememde- und Stadträten) ob, welche für die Aus-
führung aus ihren Mitglieoern, nach Bedürfnis und
Ermessen unter Zuzug von geeigneten weiteren Per-
soncn, emen besonderen Zählullgsauöschuü einsetzen
künnen.
m b- Die Erhebung ist nach örtlich abgegrenzten
Vezlrken (Jählbezirkcn) vorzunehmen. Jede politisch,
Gemeinde bildet wenigstens eincn Zählbezirk.
„ 8 jeden Zählbezirk ist cin Zählev zu be-
stellen, der die Zählungslisten austeilt und einsammels.
- -öählungsausschuß crncnnt die Zähler aus
cmer Mttte odcr aus auderen geeigneten Per
onen; er hat sür die rechtzeitige Bestellung der erfor
derllchen Zahl von Zählern Sorge zu tragen, u. zwar
tznb foweit möglich freiwillige Zähler heranzuziehen.
Dre Bildung der Zählbezirke und die Ernennung
der erforderlichen Anzahl von Zählern muß späteftens
biS zum 4. Oltober vollzogen sein.
§ 5. SämtlicheGerlleindebehördenhaben dem
zuständigeu Bezirksamt alsbald nach Empfang
und spätcstenS auf 1. Oktober übcr die durch das
Statistische Landesamt erfolgte Zusendung der nötigen
Zahlpapiere Anzeige zu erstatten.
§ 6. Die Zählung geschieht nach Haushaltungen
getrennt durch namentliche Aufzeichung der zu der
Haushaltung gehörigen Personen in Haushaltungs
listen. Jn letztere sind sämtliche in der Nacht vom 7.
auf 8. Oktober innerhalb der Grenzen des LandeS
ständia oder vorübergehend anwcsenden Personen, so-
wie die vorübergehend abwesendeu Personen und
Haushaltungen einzutragen.
Für jede Haushaltung, sowie für jcde einzeln
lebende selbständige Person mit besonderer Wohnung
und eigener Haüswirtschaft ist eine Haushaltungslistc
auszufüllen.
Die Gäste in Gasthäufern «nd Herbergen
sowie Lie Jnsaffen von Llnstalten aller Strt sind
mit emer entsprechenden Uebersch<ift und untcr Be-
nennung der Anstalt in besonderen Haushaltungs-
listen einzutragen.
Die Pflicht der Angabe und des Eintrags liegt
den Haushaltungsvorständcn ob, als welche auch ein-
zeln lebende selbständige Personen und Vorsteh.-r odcr
Verwalter von Anstalten für gemeinsamen Aufenthalt
(Kasernen, Lazarette, Erziehungs-, Versorgungs
Kranken- und Strafanstalten, Gefängnisse usw.) gelten.
Aushilfsweise kann die Ausfüllung auch durch geeignete
Vcrtreter oder durch die Zähler erfolgen. Für vorüber-
gchcnd abwesende Hanshaltungen ist die Liste
vom Hauseigentümer odcr von seiuem Stellvertreter
auszufüllen.
§ 7. Welche Angaben von den einzclnen Pflich.
tigen zu machen sind, ergibt sich aus der Anleitung
und üen Erläuterungen auf der Huushaltungsliste.
Ueber die bei dieser Zählung über die Persönlich-
keit des Emzelncn gewonnenen Nachrichten ist das
Amtsgeheimnis zu wahren. Sie dürfen nur zu den
vom ReichZmmisterium oder von der obersten Landcs-
behörde bestiminten amtlichen Zwccken benützt wcrden.
Die Fcrtigung von BuSzügcn aus den Haus-
haltungslistcn sür dic Hcrstelluug von Adceßbüchern,
zu Namensverzeichnisffen und ähnlichen Zwecken ist
auch dann untersagt, wenn diese Auszüge auf tem
Rathaus gcsertigt werden würden.
Z 8. Die Haushaltungslisten sind von Haus zu
Haus uud von Haushaltung zu Haushaltung in der
Zeit zwischcn dem 4. und 6. Oktober auSzuteilen.'
Falls dabei eine Haushaltung übergangen wird,
hat deren Vorstand dafür Sorge zu tragen, daß ihm
cine Haushaltungsliste nachträglich zugestellt wird.
Die Wicdereinsammlnng der Haushaltungs-
listen durch die Zähler hat nach Mittag des 8. Oktober
zu beginncn, und ist, wenn möglich, innerhalb dieses
Tages zu beendigen. Keincsfalls darf sie übcr den
10. Oktober hinauS ausgcdehnt wcrden.
§ 9. Der Zähler hat darauf zu achten, daß die
Haushaltungslisten vollstandig und richtig ausgesüllt
sind und hat nötigenfalls ihre Ergäuzung und Berich-
tigung zu veranlasscn.
Ueber die Austeilung und Einsainmlung der Haus-
haltungslisten hat er ein Verzcichuis, die Kontrvlliste,
zu führen, welche er nach beeudigtem Zählungsgeschäft
nebst den Haushaltungslistcn der Gemeindebehörde
(dem Zählungsausschuß) bis spätestens 13. Oktober
zu übergeben.
§ 10. Die Gemcmdebehörde, (der Zählungsaus.
hat die gesamteu ihr zukommcnden Zählpapicre
auf Vollständigkeit und Genauigkcit zu prllfen, die er-
forderlichen Ergänzungen nnd Berichtigungen zu ver-
anlassen und alsdcmn die Gemetndetabelle auf-
zustcllen.
Z 11. Jm übrigen hat die Vorbereitung und Vor-
nahme der Erhebung, sowie die Prüfung der Angaben
auf Vollständigkeit und Richtigkeit durch die Zählcr
und Gemeindebchörden (Zählungsausschüsse) nach
Maßgabe der besonderen Anweisungen zu geschehen.
§ 12. Die Gemeindc- uud Stadträte haben das
Zählungsmaterial (die Gememdetabcllc, die Kontrall-
listen und Haushaltungslisten) spätestens biS zum
20. Oktobee dem Statistifcken Landesamt in
Karlsrnhe unmittelbar vorzulegen. Spätestens am
15. Oktobev ist bon dcn Gemeindebehörden dem bor-
stehend genannten Amt nach der vorläufigen Zu-
sammenstcllung die ortsanwesende Bevölkerung, sowie
oie Zahl der Militärpcrsonen und Kriegsgescmgenen
auf einer Postkarte mitzuteilen.
8 13. Die Bezirksämter haben bis längstens
3. Oktober dem Statistischen LandeZamt anzuzeigen,
ob sämtliche Gcmeinden in den Besitz der notwcndigen
Zählpapiere gelangt sind.
Sie haben fcrner die Bürgermeisterämter llber die
Vorschriften, die sür die Zählung erlassen sind, auf-
zuklären und ihnen die richtige und gewissenhafte
Durchführung noch besonders zur Pflicht zu machen.
§ 14. Die allgemeine Leitung der Zählung ist dem
Statistischen Landesamt übcrtragen, welches die
Verteilung der Zählpapiere rechtzeitig vornehmen wird.
Die Bezirksämter und die Gemcindebehörden sind
verpflichtet, die auf die Zählung bezüglichen Aufträge
und Berfügungen der gcnannten Behörde sorgfältig
btt der Äearveltung des Zählmaterials dürch
Statistische Landesamt erhobenen Beanstandi,!,?^
sowie etwa nötige Nacherhebungen auf das sorgfäitU
uud ohne Aufschub zu erlediaen.
uud ohne Aufschub zu erledigen.
Karlsruhe, den 11. September 1919
Ministerium des Jnnerur
R e m m e l e.
755?
,4444444444444444444444444444.,^
z Soeben erschien in unserem Verlag; 4
Z Dr. Iulius Curtius (Heidelbsrg) !
r ViNilrcks Plan riilcs r
r Ieutslhcil VolksivlrtsAstsrllts. ^
Z 55 Seiten 8°. Preis Mk. 2.20. !
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" °?bnung gebcn Vismarcks btsher noch nicht sL "
standig behandelten Pläne zur Schaffung eines
deutschen Wlrtschaftsparlamentes wichtigc Aus-
^ k"ubig behandelten Pläne zui Schaffüng L !
deutschcn Wlrtschaftsparlamentes wichtigc Aus- 4
L .^urcgungen. Gleichzeitig Mt das 2
Z Lerkchen eine merkirche Lucke in der Bismarck- !
Z Literatur aus. ,
ä beziehen durch alle Buchhandlunaen. Wo !
^ nicht erhaltlich durch den Verlag ch
r Hciklbttscr VerliigsiiBlilt». Zriilkcrci:
4 G. m. b. H. j
444»4444444444 444444444444444Sa!
Endlich eine billige 7486
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Illllgll
Mxixe dr88i!i8llllö
koxtkott
lekrt
o. Hoek,
I-sd^sr tükE mocjsfns 8a!on- u.
6üKNSNtLN2S.
^nmeläunZen von 2 di8 6 vdr im
k-loisl „Lokv/a^ss Lediff"
dleiclelberZ-^euendeim.
7521
HL
Okkekiere k?ot- unc! ^si'K^sins,
prima ^lA80dsn>VSjns, §ute ^arlien
8. KiKIkI', Liilci'öj il.
7529 6rosss lVIsntslßasss 21.
Sie erhalten bei
und mit mvglichster
Jnsbesondere ist es Pflicht der
u crledigen.
cmeindebehvrden,
4444444444444444 4 444444444444444,
Vorsicht! r
r Werlen 5ie Zhr Eeld niA rseg! r
4 Kaufen Sie nicht Lei Hintertreppenhändlern, die 4
^ ohne Firmenangabe anoncleren. .
ofortiger Bestellung ab 4
1. Oktober .
4 ^/»si1*1»5i)lill* komplett, mit Schutzblech, 4
4 Eatttelzeug und Bereifung, !
^ für Herren, Damen, Knaben und Mädchen zuin 4
Einheitspr'eis von Mk. 300.— 4
4 Fahrradgummi, prima Friedensware 4
Mäntel Mk. 57.—. Mk. 52.—. Mk. 47.-- Z
4 Schlänche „ 27.—, ,, 25,—, ,, 23.— 4
4 Karbit 1 Icx Mk. 2.—. 100 ke Mk. 160.—, 4
4 netto Kaffa. Sofortige Bestellung freibleibend. 4
r Fa. E. Walter, Heidelberg,»
4 PlSck 62, gegenüber dcr Theaterstr., Tel. 793. 4
44444444444444444444444444444444
>V!r übernetzmen clen vructz von
l^IsKAtSN
üller ^rt unä in jetter ^uklaZe
dei scknellZter unä snuderster
diekerunL. ^uckvermittelnvvi'räen^
^nscdlaZ an ü.stäät. ?lakatsäulen
gMöUlgcr VkrIgg8W!s!l M M«
6. m. b.«.
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Aus dem Leserkreise
iFür dle Auslassunsen uitter dieser Ueberschrkft
Irägt die Schristleilung nur dis presigesekliche
Berantwortnng. — Die Zuschriften müssen der
Cchristlettung gegenüber mit dem oollen Namen
des Einsenders versehcn sein. Auf Wunsch rvttd
der Name verschwiegen).
Aerzte und Krankenkassen >
Die Allüemeinei Ortsrrian'reniyaslse
für den Amtsbezirk Heidslberg ischreM uns:
Mit der Erklärung des ärztlichen
Dereins bezw. des ärMck-en Kreisver-
eins Heidelbera in don Dageslblättevn vo,m
23. s. M. hat ssch unser Gesaimtvo-rstand in seiner
heutiÄen Sitzuna besMftigt. Er hat ssch dabei ein-
nEtig vmf ben Standpuatt gesbeNt, das; er als ncu-
trule Körperschaft mit den NerchandlunWn des
Büvger>a>N2fchus>es in der betr. AnWlegenlieit nichts
zu tun chat und daß es ihn nicht bcrührt, wenn
Stadto.'-rorLncte, die auch Kassenvorstiandsmitglie-
der Knd, iihrc parteipolitischen MsMan vertreten.
Jn seinen «llgemeinen Äusführungen hat übri-
gens dcr «uch unserem Kollcgiuin ange-l-örende Ob-
nvaun des Stadtverordnetenvor.sbantzcs dargelegt,
baß diefe, affo auch die bcvinstiaindclen Ausdrücke,
sich nicht auf Heidelberg:r Derchältnisse Lezicchen;
jur die Aerjstclschaist laa daher oar keine Veranlaf-
sung vor, sich unsercr Kiasse scaenüber in -die Oos
fentlichLeit zu sluchten und Bcchauptungen zurllck-
Lmveisen, die gegen sie doch sar nicht erhoben wor-
oen svnd.
Wir haben daber auch keine Ursache, uns mit
dem aivsofuhrten Zachlen'Mia1er,ial nüher zu beschäf-
tigcn. Nur das Eine sei hevoorgohoben, das; wir
den Aerzden bei Gelbendmach'vn-g ihrer Fvrderun-
«en trot; bestehender bindouder Abnvackungen und
ungeachtet der auch nach miederholter Beftragser-
chöhung nicht sünstigen iFinänz'icrige der Kasse im-
mer weitest entsegen sekonrmen stnd, scvore dast die
nnLefuhrten Verüütungsffätze ntcht, wie vielscvch am-
genonrmen wärd, nur für die kvanken. sondern fitt
albe, Mso auch die Wsunden, Kassenmitglaeder zu
ecktrichten stnd.
Das beregte Dorgehen der AerzteWvst ist Libri-
gens -niicht geeisnet die gegensoitigen DeziÄhunigen
zu fördern und zu heben, Mmentlick dann nicht,
wenn, wie fetzt, die beidersritisen Lombeszenltralen
im Bsarisffe stehen, wegen dcs Wlschbusses neuer
-Verträge in Vcchaindlunsen zu trst-en.
Mir können demzufolge -en bezeichneten Der-
einen in der eingeschlagenen Nichtnns nicht w>eiter
folsen, nrüsscn ste vielmehr auff den l-cisalcn Mog
verweisen.
Heidxflberg, 24. Sept. 1919.
^ ^ j Der Gcsamtvorstand.
Woher stammt das Mehl?
Durch die Zeitunoen seht die cvmtiliche Ankün-
digfung es ckäme in näch'ter Zeit kein cvusländischos
Weizenmchl mchr zur Verteilung. Wie kommt es
aber, dast sämtliche Konditoreien Heidelbergs (und
solche schiehen wie die Pttze in allen Gasson und
ELstchen Berge ffchnocWaisten Eebäckes fe.il-
bieten zu Preisen, die ein mätzig gefüLter Veutel
nicht erffchmingen Lcmn. Wolher flttmmt hicffes
Mchl? SEe es nicht das uns Hcmsffrauen ent-
zosene svin, auf dem bekannten und beliebten
„Schieberwege"? Und wir dürfen weiter unvvr-
dcmliches Brot und schwarze Obstkuchen senichen!
EiRe Hausfrau.
Turnen, Sport und Spiel
Vaden-Badener Sportwoche
Diats vor dem Krieae in hoher Blute stehende
sportliche Leben in Baoen-Bladen wurde durch die
arotzc Sport-Wachr neu errweckt. Eine vielverspre-
chende Delebung des Pferdeffports brachte die Rett-
und Vahvgesellschaft, die im Schlötzchen des Fürsten
Gasarin einen anschnlichen Marstall unterhält.
Den lange -vereinsamten Schietzfftand am Schützen-
haus brachte der Sportkluü Baden-Biaden 'mit
Unterfftützunq der Stidt zu neuen Ehren. Cin
Preisschiehen eröffnete ihier dici -AZoche mit
sol-gendem Ergobnis:
1. Eüaf Limburg-Stirum mit 28 Treffffern,
Hermcmn Klehe-Baden-Bevüen mit 24 Treffern, 3.
Leykaiuf-Balden-Baden mit 24 Treffern, 4. Kaufff-
mann-Baden-Baden mit 23 Tveffern, 5. de Kan-
dyba-Rutzl-and mit 23 Treffffern von se 40 Tauben.
Das Preisboiüenffchieken stib vielv WetMewerber
und ersab folgende Reihenfolge: 1. K-leHe-Baden-
Baden, 2. Rittmeister Eäsrr. 3. von Borstg.
Der Flugsporj litt lanige unter den Vestim-
mungen der neutvalen Zo.rs, die bekanntlich durch
Badens WMtadt geht. Die technifchen Werke
tn Oos konnten abcr ihre Passagierstüge wicärcr
mvfnchmen, sodktz häufig Flugzeuige während der
Vevanstastunigen über dem idyllischen, Oostal
kreuzten
Der Fuhbcrllsport kam durch ein Alt-
Herrentuornier um den Pokal des Sportklubs zur
Eeltung. Die Ergebnisse-roaren:
Phönix —V. f. R. Maanhettn. Fm Schlutzspiel
blj-eb Phönix Karlsruhe über Sportvereini-
suns Bcvden-Baden mit 1:0 Pokalffi eser.
Als -Hauptereianis wurde vom SporLlub Da-
den-Bdden
das allgemeino Lawn-Tennisturnier 191S
veranMtet. Troh der ungünffMen Wittevung er-
frouten sjch die hochinteressan!t>en Kämpffe viner
Rekord-Zuschruersahl. Aus de,n Zwischenrunden
'M Herreneinzelspiel gingon o. Klein-
ichroth und o. VifsilW hevvor. Der Siegvr aus die-
stm Spiel tritt gegen Kreuzer im Schlutzspiel an.
Am D am ene i nzelspiel kommen Frau Dr.
FriedlebAi und Frau Walluff in die Schlutzrunde.
. , Die Schlutzrunde im Herrendoppelffpiel
bas Paar Kleinschroth-v. BWng infolge bes-
fferer Kornbiniatlcm «egen Krouzer — Hofsumnn alls
bieger. lFm Damen- und Herrendoppel-
e l dursten -Frau Dr. Friedlclben —Kreuzer und
Frl. v. Oppel —Kleinschroch in die Endrunde kom-
men. Das H err on e i nzv lffp i e l mit Vor-
yabe gowann Bauer gegen Wadleck. Von den
übrigen Spielen stchen die Ergebnisse, zuv Zeit
iroch aus.
Aus der Spielwicffe neben dem Tennisvlach ver-
fins-crltcte die Hockey-Abl-eilungi der Aniverffität
Freiburg ein
Hockeyturnier
um den PoLal des Sportklubs Baden-Baden, das
uutzerordentlich spvnnende KLmpfe dor besten deut-
ichem Mannffchafi-en brachte. Am Scttnstag schlug
Sportkiub München die Hocken-Ab-
g der ttniversttät Freiburgi ""ik»
'Dpveie Mer Kampf bes Durnveveffns 1880
FranLfurt a. M. -gegen Verein für Bvwegungsspiele
cndcte unentffchiedsn 0:0. Auch die Verlänaerung
von 3x10 Minuten bvachts keine Entffckeid'ung und
es wuvde wLiteraeffpielt bis zur Dunkelheit — ohne
Ergebnis. Bei der Forlsetzuna heuto ffrüh aolang
es Fvamkfurt nach -einer Stundo. das siegbringende
Tor zu erzielen. Trotzdem wurde wegen eines
Protestes in nicht sanz oiuwlandtteier Weise der
Siog Leipzi.q zuseffprochen. Die letztere Mannschafft
schllug bann im Entscheidungsffpiel Miünchen (3:0)
und errang den wertvollen PoM.
Der Photowettbewerb
wies aleichfalls eine lebhaffte Beteiligung! aus.
Das Eraebnis wird orst später bekannt gvaeben.
v. Die kath. Iugend- und Iunlnnänner-Vereine
der Umigcbung schlossen sich in einen Bczivk Hoidel-
bcrg-Pfalz zusammen. Nach einem Turnffcffti in
Hockenheim folgt nun ein Sport- und Spiel-
fcst in Friedrichs-feld am Sonntäg, den 28.
S-ept., bestehenü in Dreiikcnnpf und Einzekwett-
kämpsen soiwie Akannschaftskämpfen, Schllouoerball,
Futzballweitstotz, Hoch- und Weitffprungi. Doutscher
Dreiffpvung, Kugelstotzen, sowie 100, 400, 600 und
1000 Meter-Stafetten. Austraaen von 6er-SpffS-
len mnd Schauturnen. Etw!a 800 EinzeLwettkämpffer
werden stch eiufinden.
* Nadsport. Der (stau 5 -es Bundes Doutscker
Nadfährer Vevanstaltet am Scmnkag, den 5. Okt.
d. F. in Mannheim auff der Strotzp Ma nnheim-
Heddesheim oin Fusendfaihren über 6 Knr.,
ein Anfänigorfahren über 20 Km. und ein Haupt-
fahren über 30 Km. Start in der NcHe des Bcchn-
hofes Mannhcim-Käfektal. 2lbfcchrt morgens 9
Ahr. Nenmmgen sind bei dem Falhrwart Noibert
Me ifezahl, Mannheim D. 2, 3 Lis Montatg, 29.
Sept. einzureichcn.
Gerichtszeitung
Schöfsengericht Heidelberg
Vr der Sihuna äm 25. Sept. kamen fobgende
FLlle zur Äerhandluing: Heller Foffef Max
wuvde wesen DiMtahls zu 10 Dagen, Kiern Eva
Katharina mit 2 Wochen Eofängnis bestrafft; W i h-
maier Karoline evhiekt wegen Mleidisunq 20
Mark Eeldsttafe. _
Mannheim, 24. Sept. Zwoi Teilnehmer an der
Erffturmung der Eefängnisse am 22. Februar d. I.,
Hqinrich Weber und Karl Iohann Stvautz, lstanden
vor der Straffkammer. Weber erbiielt 1 Jahr 2
Manat Eeffängnis, Strcmtz wurde freiseffprochen.
Landwirtschaft
* Verlängerung der Lreferung^uffchläge für
Brotgetrcide. Laut Vcrordnunq des Reichsernäh-
rungsministeriums Verlin vom 1. September 1919
werden Lieferungszuschlägo für Brotgetreide und
Eerste in der Höhe von 150 Mark bis 30. Septem-
ber und von da ab von 75 Mark bis zum 15. Okt.
festgesetzt und zwar mit rückwirkender Kraft für d»e
Ernte 1919. Die Badische Landwirt-
schaftskammer hat nun in einer Eingabe an
das Reichsminist-erium-Berlin und das Ministerium
des Jnnern in Baden ein Eesuch gerichtet, worin
sie bittet. datz für die hochgelegenen Amtsbezirke
diese Zahlungen der Lieferungszuschläge bis 31. 12.
19 v'er'längert werden und zwar mit der Be-
gründung. datz zur Zeit noch ein Teil dcr Ernt-e
auf dem Halm steht. die Ernte also erst vorgenom-
men werden mutz. dann. datz ausschlietzlich hieran
die Kartoffel- und Futterrüben-ernte als auch die
Hevbstbestellung einfetzt. wodurch die betreffenden
LaTrdwirte nicht in der Lage sind, das Ausdreschen
vorzunehmen. Autzerdem wird das nicht rechtzei-
tige Heranschaffen von Dreschmaschinen und des
hierzu nötigen Betriebsstoffes (Kohlen) manche
Schwierigkeiten zeigen, sodatz es den hochgele-
genen Gemeinden nicht mögl'.ch s-ein wird. noch die-
fer Lieferungszuschläge teilhastig zu werden.
Zandel und Verkehr
Errichtung einer Warenbörse in Mannheim
Die Handelskammer ffür den Kreis
Mannhe-im hctt im Einoernehmen mit der Mannh.
Börse beschlossen, in M-annheim eine Wavenbörse
zu urscmisie-ren. Webstofff-, Schuh- und Lederro'areu,
Kiolonialwaren, lFeinkosthandel. auch Znduffttie
und Schjiffahrt, ihaben rege Bcteiligung in Auslstcht
gestellt. Für das Zusamentreffen der Kaufmanus-
welt w-uroe.n dte weitrcnrmiaein Lokalitäten der
Manncheimer Börse zur Verfü-sung pcffkellt. Die
Börsenzeit ist vorläufig auff Dienstag 11—1
llchr ffestgelegt. Sollte stch ein Bodürfnis ergo-
ben, ffo, werden 2 od-er 3 Börfenchcme wöchentl'ich ein-
gesetzt werde-n. Der Besuch der Börse ifft iedcm ehr-
varen Kauffmann d>es Zn- und Ausl-andes aegdn
Löffung einer EintrittSVarte von 1 Mk. üest'atlet.
» H. Fuchs, Waggonfabrik A.-E. Heidelberg.
Die Genevalversammül.ng genohmiato dio Vor-
fchllr-ge des Aufstchtsraies belr-effs der Eewinnver-
teiluna und ist die Dnvidende von 12 Prcq., fvwie
der Domus von 10 Prozmt, zuffammen 32 Proz. —
200 Mk. ffür die Aktie an der EoseMchlaiftskasse oder
bgi der Rcheinischen Credijtbank in Mainnhoim und
deren Mlialen, so wie bei der De-utffchen Vereins-
bank in Franffurt a. M. ffoffort zahlbar.
* Der Verband Südwestdeutscher Zndustrietter
chält ffeine 6. ordentliche Zahrcsverscvm'mlung ain
26. und 26. Sept. im Künstlorhaus in Karlsruhe
ab. Auf der Tagesordnung stehen -autzev iunevcin
Anselegenheiten ein Dortrag des Verbcmdsffyndi-
kus Dr. Mieck über »Znduffttio uud derzeitige
Wiirtfchaftslcügo" wio Stellunanahme zum Be-
triobsrüt'egesetz.
* Die Sunlicktgesellfchaft von 1914 A.-E. in
Mlannheim wird infolgederstarkenStoigerung
der Unkosten und Löhne, sowie der Betriebsschwie-
rj-akeiten, dio -auf schlechte Kochlenlioferung zurückzu-
füchren ffind, vorausffichtlich nichtin der Lage sein,
sür das Endo Zuni abseschlossene Goffchäftsiachr oine
Dividende zu verteilen.
* Die Süddeutsch« Drahtindrlstrie A.-G. in
MaNnheim-Walldbvf erzielte eineu Rein-
gowinn von 631881 Mk. (i. V. 1023 532 Mk.).
wornus 7 Proz. si. V. 12 Prvz.) Dividende pertcttt
und 133 353 Mk. (i. V. 101 767 Mk.) auff neue Rech
uung vorgetrag-cin wevden. Ueber die AuSstchten
für das neue Cefchäftsj-cchr kann nichts Voffttmmtes
gosagt werden. Ju den letzten Monaten traten dio
Schwieriakeiten und Störüngon in erhöhtem Matze
auff. Die Eeffellffchafft hctt seit !Zahrzechnten ihr
Hauptrochmaterial -aus Lothringen bezooen uüd
wurde durch di-e Entziehung des Nohnchterialp von
dort ffchwor betroffsoii.
Amll. BekmtmAqeii:
Nr. 271
verorLnung.
Die am «. Oktober 1V1S
vorzuuehmende Bolkszählung betr.
Zum Vollzug der Verordnung des Neichsminb
steriums vom 16. Juli 1919 über die Vornahme eincr
Volkszählung am 8. Oktobcr 1919 (Neichsgesetzblatt
Seite 652) wird verordnet was folgt:
§1. Am 8» Oktober 1910 findet in Badcn
eme allgemeine VolkSzähluna statt.
§ ^ Zählung erfolgt gemeindeweise. Jhre
unmittelbare Leitung liegt den Gemeindebeh'örden
(Gememde- und Stadträten) ob, welche für die Aus-
führung aus ihren Mitglieoern, nach Bedürfnis und
Ermessen unter Zuzug von geeigneten weiteren Per-
soncn, emen besonderen Zählullgsauöschuü einsetzen
künnen.
m b- Die Erhebung ist nach örtlich abgegrenzten
Vezlrken (Jählbezirkcn) vorzunehmen. Jede politisch,
Gemeinde bildet wenigstens eincn Zählbezirk.
„ 8 jeden Zählbezirk ist cin Zählev zu be-
stellen, der die Zählungslisten austeilt und einsammels.
- -öählungsausschuß crncnnt die Zähler aus
cmer Mttte odcr aus auderen geeigneten Per
onen; er hat sür die rechtzeitige Bestellung der erfor
derllchen Zahl von Zählern Sorge zu tragen, u. zwar
tznb foweit möglich freiwillige Zähler heranzuziehen.
Dre Bildung der Zählbezirke und die Ernennung
der erforderlichen Anzahl von Zählern muß späteftens
biS zum 4. Oltober vollzogen sein.
§ 5. SämtlicheGerlleindebehördenhaben dem
zuständigeu Bezirksamt alsbald nach Empfang
und spätcstenS auf 1. Oktober übcr die durch das
Statistische Landesamt erfolgte Zusendung der nötigen
Zahlpapiere Anzeige zu erstatten.
§ 6. Die Zählung geschieht nach Haushaltungen
getrennt durch namentliche Aufzeichung der zu der
Haushaltung gehörigen Personen in Haushaltungs
listen. Jn letztere sind sämtliche in der Nacht vom 7.
auf 8. Oktober innerhalb der Grenzen des LandeS
ständia oder vorübergehend anwcsenden Personen, so-
wie die vorübergehend abwesendeu Personen und
Haushaltungen einzutragen.
Für jede Haushaltung, sowie für jcde einzeln
lebende selbständige Person mit besonderer Wohnung
und eigener Haüswirtschaft ist eine Haushaltungslistc
auszufüllen.
Die Gäste in Gasthäufern «nd Herbergen
sowie Lie Jnsaffen von Llnstalten aller Strt sind
mit emer entsprechenden Uebersch<ift und untcr Be-
nennung der Anstalt in besonderen Haushaltungs-
listen einzutragen.
Die Pflicht der Angabe und des Eintrags liegt
den Haushaltungsvorständcn ob, als welche auch ein-
zeln lebende selbständige Personen und Vorsteh.-r odcr
Verwalter von Anstalten für gemeinsamen Aufenthalt
(Kasernen, Lazarette, Erziehungs-, Versorgungs
Kranken- und Strafanstalten, Gefängnisse usw.) gelten.
Aushilfsweise kann die Ausfüllung auch durch geeignete
Vcrtreter oder durch die Zähler erfolgen. Für vorüber-
gchcnd abwesende Hanshaltungen ist die Liste
vom Hauseigentümer odcr von seiuem Stellvertreter
auszufüllen.
§ 7. Welche Angaben von den einzclnen Pflich.
tigen zu machen sind, ergibt sich aus der Anleitung
und üen Erläuterungen auf der Huushaltungsliste.
Ueber die bei dieser Zählung über die Persönlich-
keit des Emzelncn gewonnenen Nachrichten ist das
Amtsgeheimnis zu wahren. Sie dürfen nur zu den
vom ReichZmmisterium oder von der obersten Landcs-
behörde bestiminten amtlichen Zwccken benützt wcrden.
Die Fcrtigung von BuSzügcn aus den Haus-
haltungslistcn sür dic Hcrstelluug von Adceßbüchern,
zu Namensverzeichnisffen und ähnlichen Zwecken ist
auch dann untersagt, wenn diese Auszüge auf tem
Rathaus gcsertigt werden würden.
Z 8. Die Haushaltungslisten sind von Haus zu
Haus uud von Haushaltung zu Haushaltung in der
Zeit zwischcn dem 4. und 6. Oktober auSzuteilen.'
Falls dabei eine Haushaltung übergangen wird,
hat deren Vorstand dafür Sorge zu tragen, daß ihm
cine Haushaltungsliste nachträglich zugestellt wird.
Die Wicdereinsammlnng der Haushaltungs-
listen durch die Zähler hat nach Mittag des 8. Oktober
zu beginncn, und ist, wenn möglich, innerhalb dieses
Tages zu beendigen. Keincsfalls darf sie übcr den
10. Oktober hinauS ausgcdehnt wcrden.
§ 9. Der Zähler hat darauf zu achten, daß die
Haushaltungslisten vollstandig und richtig ausgesüllt
sind und hat nötigenfalls ihre Ergäuzung und Berich-
tigung zu veranlasscn.
Ueber die Austeilung und Einsainmlung der Haus-
haltungslisten hat er ein Verzcichuis, die Kontrvlliste,
zu führen, welche er nach beeudigtem Zählungsgeschäft
nebst den Haushaltungslistcn der Gemeindebehörde
(dem Zählungsausschuß) bis spätestens 13. Oktober
zu übergeben.
§ 10. Die Gemcmdebehörde, (der Zählungsaus.
hat die gesamteu ihr zukommcnden Zählpapicre
auf Vollständigkeit und Genauigkcit zu prllfen, die er-
forderlichen Ergänzungen nnd Berichtigungen zu ver-
anlassen und alsdcmn die Gemetndetabelle auf-
zustcllen.
Z 11. Jm übrigen hat die Vorbereitung und Vor-
nahme der Erhebung, sowie die Prüfung der Angaben
auf Vollständigkeit und Richtigkeit durch die Zählcr
und Gemeindebchörden (Zählungsausschüsse) nach
Maßgabe der besonderen Anweisungen zu geschehen.
§ 12. Die Gemeindc- uud Stadträte haben das
Zählungsmaterial (die Gememdetabcllc, die Kontrall-
listen und Haushaltungslisten) spätestens biS zum
20. Oktobee dem Statistifcken Landesamt in
Karlsrnhe unmittelbar vorzulegen. Spätestens am
15. Oktobev ist bon dcn Gemeindebehörden dem bor-
stehend genannten Amt nach der vorläufigen Zu-
sammenstcllung die ortsanwesende Bevölkerung, sowie
oie Zahl der Militärpcrsonen und Kriegsgescmgenen
auf einer Postkarte mitzuteilen.
8 13. Die Bezirksämter haben bis längstens
3. Oktober dem Statistischen LandeZamt anzuzeigen,
ob sämtliche Gcmeinden in den Besitz der notwcndigen
Zählpapiere gelangt sind.
Sie haben fcrner die Bürgermeisterämter llber die
Vorschriften, die sür die Zählung erlassen sind, auf-
zuklären und ihnen die richtige und gewissenhafte
Durchführung noch besonders zur Pflicht zu machen.
§ 14. Die allgemeine Leitung der Zählung ist dem
Statistischen Landesamt übcrtragen, welches die
Verteilung der Zählpapiere rechtzeitig vornehmen wird.
Die Bezirksämter und die Gemcindebehörden sind
verpflichtet, die auf die Zählung bezüglichen Aufträge
und Berfügungen der gcnannten Behörde sorgfältig
btt der Äearveltung des Zählmaterials dürch
Statistische Landesamt erhobenen Beanstandi,!,?^
sowie etwa nötige Nacherhebungen auf das sorgfäitU
uud ohne Aufschub zu erlediaen.
uud ohne Aufschub zu erledigen.
Karlsruhe, den 11. September 1919
Ministerium des Jnnerur
R e m m e l e.
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^nscdlaZ an ü.stäät. ?lakatsäulen
gMöUlgcr VkrIgg8W!s!l M M«
6. m. b.«.
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7e1epdon82. fffauptstr. 23.