BURGEN UNIl ALTERTÜMER.
allerhand Zuthateu verstärkt, so dass sie von
Natur und Kunst gleichmässig bewehrt und so
vertheidigungsfäliig waren, als es den Mitteln
der Besitzer wie der Angreifer entsprach. Seihst
unser kleiner Kreis enthält dafür zahlreiche
Belege.
Es erhöhen sich Bergfesten auf den Vor-
sprüngen der Haar hoch über dem ßuhrthale,
Wasserburgen in den Niederungen oder an ge-
schickt geleiteten Bächen; eine ganze Kette
von Wasserburgen lag an den Ufern der Lippe
oder auf den Inseln, welche vormals der Fluss
mit seinen wunderlichen Biegungen oder gar netz-
artigen Verschlingungen bildete. Von Stockum
bis zu der Nordostspitze des Kreises, welche an’s
Ufer stösst, werden uns ungefähr eine Keihe
begegnen und von diesen vorab die westlichsten
in Betracht kommen. Da folgen auf das Haus
Rünthe (Rennethe), das anscheinend schon
1277 erwähnt und nach mehrfachem Besitz-
wechsel in bürgerliche Hände übergegangen ist,
die beiden Häuser Stockum (Stoclieim), das
eine auf der Märkischen, das andere auf der Mün-
sterischen Seite inmitten einer gleichnamigen
Bauerschaft. Mit ihr war Stockum königliche
Domaine, als solche 858 vom König Ludwig
an die Abtei Herford geschenkt, von dieser iii
ein Amt verwandelt, dessen stolze Bauern im
Mittelalter gewissen Forderungen der Aebtissin
Trotz bieten konnten, weil sie noch nicht hörig,
sondern pflichtig waren. Da der Landcomplex
früher im Bructergau und die Bauerschaft
später auf dem Nordufer der Lippe liegt, so
muss durch eine tückische Wendung des Flusses
der Kerntheil vom Südufer abgelöst und damit
das Hoheitsverhältniss gleichfalls stark alterirt
sein; denn während beide Ufertheile als ein
gutsherrliches Amt der Abtei Herford ihre alte
Verbindung bewahren, untersteht die Bauer-
schaft im Norden Münster, der Rest am Süd-
ufer Köln oder Mark. Daher liegt der Haupt-
sitz Stockum als Mittelpunkt der Hoheitsrechte
und später als Lehen von Herford im Münsteri-
schen, das zweite Haus Stockum in den Lippe-
windungen als ein Märkisches Lehen; dort wohnt,
wie man glaubt, als Nachfolger der Herren von
Stockum 1290, und anscheinend schon lange, der
Ritter Godfried von Hövel mit seinem Sohne Her-
man, hier wohnt 1307, wol erst kurze Zeit ein
Sohn oder Neffe Godfried’s, nämlich Ritter Lam-
bert von Hövel; daher ist es der Weihbischof von
Münster, welcher dort 1384 den Kirchhof einer
Kapelle weiht, und der Erzbischof von Köln,
welcher hier im genannten Jahr dem Ritter
Lambert von Hövel, vorbehaltlich der Pfarr-
reelite von Herringen, gewisse Vergünstigungen
für die Kapelle seiner Burg gewährt. Nachdem
diese als Lehenbesitzer die Familie von Hövel,
von Kraighe (?), Knipping, von Hugenpoth,
von Berchem gewechselt, ragt nur mehr auf
einer Lippeinsel kahl und vereinsamt die Stein-
ruine des alten Herrenhauses unter dem Namen
,Hugenpoth1 empor, von Moos und Gras über-
wachsen, von allerhand unheimlichen Sagen um-
flogen. Näher herantretend unterscheiden wir
noch in dem Trümmerhaufen von Back- und
Werksteinen den Stumpf eines alten Tliurmes,
südlich davon die dunkeln Wölbungen der Keller-
räume, und nur die Profile einiger Gesimse und
die Ornamentik von Säulenstücken weisen auf
das Ende des 16. Jahrhunderts als die Bauzeit
hin. In der That hatte Victor Knipping nach
anderweitigen Nachrichten das ,schöne1 Schloss
1563 erbaut, sein Sohn Dietrich es einer fürst-
lichen Residenz würdig ausgestattet; — die
beiden kunstsinnigen Bauherren werden uns in
den Bildern ihrer Leichensteine zu Hamm
wieder begegnen.
Etwas östlicher nach Nord-Herringen hin
liegt in mächtigen Umrissen der Doppelhügel
der ,Hoenburg‘ oder der sogen. ,Hoenbergs-
Knapp1, der eine halb kugelförmige Theil im
Norden auf dem Saume der Lippe-Niederung, der
andere innerhalb eines Aussengrabens auf dem
Rande des trockenen Landes. Dieser verhält
sich auf den ersten Blick zu jenem, wie eine
mittelalterliche Vorburg zur Hauptburg, hat
auch bei grösserer Bodenfläche eine Gestalt, die
der Eine viereckig, der Andere rundlich nennen
kann, und vielleicht wie manche Burg und Stadt
der ältern Zeit ausser dem (Wallgraben keine
weitere Befestigung gehabt, als Planken und
Palisadenwehr; jener vormals durch einen Gra-
ben geschieden erscheint im Kerne als eine Land-
zunge oder als ein Sandhügel der einst näher
fliessenden Lippe und durch einen Mauergürtel
i.
allerhand Zuthateu verstärkt, so dass sie von
Natur und Kunst gleichmässig bewehrt und so
vertheidigungsfäliig waren, als es den Mitteln
der Besitzer wie der Angreifer entsprach. Seihst
unser kleiner Kreis enthält dafür zahlreiche
Belege.
Es erhöhen sich Bergfesten auf den Vor-
sprüngen der Haar hoch über dem ßuhrthale,
Wasserburgen in den Niederungen oder an ge-
schickt geleiteten Bächen; eine ganze Kette
von Wasserburgen lag an den Ufern der Lippe
oder auf den Inseln, welche vormals der Fluss
mit seinen wunderlichen Biegungen oder gar netz-
artigen Verschlingungen bildete. Von Stockum
bis zu der Nordostspitze des Kreises, welche an’s
Ufer stösst, werden uns ungefähr eine Keihe
begegnen und von diesen vorab die westlichsten
in Betracht kommen. Da folgen auf das Haus
Rünthe (Rennethe), das anscheinend schon
1277 erwähnt und nach mehrfachem Besitz-
wechsel in bürgerliche Hände übergegangen ist,
die beiden Häuser Stockum (Stoclieim), das
eine auf der Märkischen, das andere auf der Mün-
sterischen Seite inmitten einer gleichnamigen
Bauerschaft. Mit ihr war Stockum königliche
Domaine, als solche 858 vom König Ludwig
an die Abtei Herford geschenkt, von dieser iii
ein Amt verwandelt, dessen stolze Bauern im
Mittelalter gewissen Forderungen der Aebtissin
Trotz bieten konnten, weil sie noch nicht hörig,
sondern pflichtig waren. Da der Landcomplex
früher im Bructergau und die Bauerschaft
später auf dem Nordufer der Lippe liegt, so
muss durch eine tückische Wendung des Flusses
der Kerntheil vom Südufer abgelöst und damit
das Hoheitsverhältniss gleichfalls stark alterirt
sein; denn während beide Ufertheile als ein
gutsherrliches Amt der Abtei Herford ihre alte
Verbindung bewahren, untersteht die Bauer-
schaft im Norden Münster, der Rest am Süd-
ufer Köln oder Mark. Daher liegt der Haupt-
sitz Stockum als Mittelpunkt der Hoheitsrechte
und später als Lehen von Herford im Münsteri-
schen, das zweite Haus Stockum in den Lippe-
windungen als ein Märkisches Lehen; dort wohnt,
wie man glaubt, als Nachfolger der Herren von
Stockum 1290, und anscheinend schon lange, der
Ritter Godfried von Hövel mit seinem Sohne Her-
man, hier wohnt 1307, wol erst kurze Zeit ein
Sohn oder Neffe Godfried’s, nämlich Ritter Lam-
bert von Hövel; daher ist es der Weihbischof von
Münster, welcher dort 1384 den Kirchhof einer
Kapelle weiht, und der Erzbischof von Köln,
welcher hier im genannten Jahr dem Ritter
Lambert von Hövel, vorbehaltlich der Pfarr-
reelite von Herringen, gewisse Vergünstigungen
für die Kapelle seiner Burg gewährt. Nachdem
diese als Lehenbesitzer die Familie von Hövel,
von Kraighe (?), Knipping, von Hugenpoth,
von Berchem gewechselt, ragt nur mehr auf
einer Lippeinsel kahl und vereinsamt die Stein-
ruine des alten Herrenhauses unter dem Namen
,Hugenpoth1 empor, von Moos und Gras über-
wachsen, von allerhand unheimlichen Sagen um-
flogen. Näher herantretend unterscheiden wir
noch in dem Trümmerhaufen von Back- und
Werksteinen den Stumpf eines alten Tliurmes,
südlich davon die dunkeln Wölbungen der Keller-
räume, und nur die Profile einiger Gesimse und
die Ornamentik von Säulenstücken weisen auf
das Ende des 16. Jahrhunderts als die Bauzeit
hin. In der That hatte Victor Knipping nach
anderweitigen Nachrichten das ,schöne1 Schloss
1563 erbaut, sein Sohn Dietrich es einer fürst-
lichen Residenz würdig ausgestattet; — die
beiden kunstsinnigen Bauherren werden uns in
den Bildern ihrer Leichensteine zu Hamm
wieder begegnen.
Etwas östlicher nach Nord-Herringen hin
liegt in mächtigen Umrissen der Doppelhügel
der ,Hoenburg‘ oder der sogen. ,Hoenbergs-
Knapp1, der eine halb kugelförmige Theil im
Norden auf dem Saume der Lippe-Niederung, der
andere innerhalb eines Aussengrabens auf dem
Rande des trockenen Landes. Dieser verhält
sich auf den ersten Blick zu jenem, wie eine
mittelalterliche Vorburg zur Hauptburg, hat
auch bei grösserer Bodenfläche eine Gestalt, die
der Eine viereckig, der Andere rundlich nennen
kann, und vielleicht wie manche Burg und Stadt
der ältern Zeit ausser dem (Wallgraben keine
weitere Befestigung gehabt, als Planken und
Palisadenwehr; jener vormals durch einen Gra-
ben geschieden erscheint im Kerne als eine Land-
zunge oder als ein Sandhügel der einst näher
fliessenden Lippe und durch einen Mauergürtel
i.