Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Böttiger, Carl August; Sillig, Julius [Editor]
C. A. Böttiger's kleine Schriften archäologischen und antiquarischen Inhalts (Band 3) — Dresden, Leipzig, 1838

DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.5486#0056

DWork-Logo
Overview
loading ...
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
m

geniige Ilineii, meine gnädige Fneuudiu , der kleine Bericht, dafs,
so lange die alte Hellenen weit und später auch Horn sieh noch
Ton Vermischung mit den Barharen frei erhielt'— was unter
den späteren Imperatoren Roms freilich nicht der Fall war — die
herrschende Farhe aller weiblichen Kleidungen der Frauen' und
Jungfrauen und in den höheren Ständen stets die wcifse hlieh;
dafs es in Athen sogar als Anzeichen leichtfertiger Frauen von
nicht ganz unbescholtenen] Rufe galt, purpurfarbige und andere
hellfarbige Gewänder zu tragen , dafs dieses unwandelbare Gesetz
des weiblichen Wohlslandes sich wohl auch auf den reinen Sinn
des Allerthums für plastische Kunst *) gründete und die grofseu

*) Winckelman n in seiner Geschichte der Kunst (Werke V, 11.)
hat, obwohl er es versprochen, von der Farbe der Gewänder bei
den Frauen im Alterthum nichts angeführt. Bei der Behauptung',
dafs sie in den oberen Ständen stets weifs gewesen, dürfen zwei
Punkte nicht übersehen werden: a) Hetären (musikalische Mäd-
chen bei den Griechen, Libertinen bei den Römern) trugen zu
jeder Zeit farbige, in den glänzendsten Farben leuchtende Ge-
wänder. Nach Solon's Gesetzgebung waren bunte Gewänder
das Abzeichen freilebender Frauen und Buhlerinnen. S. Sam.
Petit, de Leg. Att. VI. tit. 5. p. 47G. Höchstens gestatteten
sich in Athen die Bürgerinneu gelbe Untergewänder. S* die Stel-
len in der Aldobrandinischen Hochzeit S. 129. Auch in Rom
herrschte derselbe Sinn. Wenn Ovid in der Kunst zu lieben alle
Farben durchgeht und lehrt, welche Farbe jedem Mädchen passe,
so vergessen wir nicht, dafs dieser Unterricht der gutwilligen
Klasse gegeben wird , die in Horn im Dienste der Venus standen
und Libertinen hiefsen, und dafs schon in früheren Zeiten Roms
durch das Appische Gesetz allen Matronen und Bürgerinnen das Tragen
bunter Gewänder untersagt wurde, wie es aus der Hauptstelle des
Livius erhellet XXXIV. 1 mit Dückers gelehrter Anmerkung S.
762. — b) Die Maler im Alterthum gaben aus guten Gründen den
Frauen, die sie in Wand- und Tafelgemählen (tabulae pictae) an-
brachten, stets buntfarbige Gewänder. Das hatte der Altmeister
der griechischen Malerschule Polygnotus aus Thasos zuerst gethan.
Die Art aber, wie Plinins von dieser Neuerung spricht, primus
mulieres lucida veste pinxit, capita illarum mitris versicoloribus
operuit, XXXV. p. 35. (p. 233. der Ausgabe von David Durand)
zeigt deutlich, dafs hier etwas Neues gewagt wurde. Finden wir
also auf den noch vorhandenen Wandgemälden in den Ausgrabun-
gen von Herculanuin, Pompeji U. s. w., in der Aldobrandinischen
Hochzeit, auf Mosaiken die meisten Frauen in'buntfarbigen Ge-
wändern dargestellt (vorzüglich in schillernden Farben), so darf
diese Malersitte doch nicht als Norm für's wirkliche Leben gelten.
Und hat die moderne Malerei in ihren Madonnen und Heiligen
 
Annotationen