Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Böttiger, Carl August; Sillig, Julius [Hrsg.]
C. A. Böttiger's kleine Schriften archäologischen und antiquarischen Inhalts (Band 3) — Dresden, Leipzig, 1838

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.5486#0200

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
188

Das Auffallendste hierbei bleibt immer die Art, wie die Römer
ihre starken campanischen Weine behandelten. Man unterdrückte,
wie es scheint, gleich Anfangs bei ihnen einen Thcil des Gahr-
ungsprocesses j und sie beliiellen viel Mutter und Beiniischnng aus
der Kufe nach dem Keller. Ein wirkliches bestimmtes Rccept
aber dürfte sich aus allen vorhandenen Quellen und Nachrichten
schwerlich ausfindig machen lassen. Es bat daher auch schon Bac-
ci diese ganze Weinbehandlung unter die verlorenen Künste ge-
rechnet. Stände uns, wie einst dem Petrus Crinitns, ein dienstba-
rer Mephisfopheles ans dem Platonischen Reiche zu Gebole, so
möchte durch solche Hilfe allein der Wurf gelingen.

Wollten wir eine solche Weinbereitung vornehmen, so würden
zunächst alle unsere Töpfer zu requiriren und irdene Fässer, Krüge
und Amphoren herbeizuschaffen sein, damit diese zur Aufnahme
nnd vollendeten Zeitigling des köstlichen Traubensaftes gehörig
eingerieben, gepicht, bestrichen nnd zubereitet werden könnten.
Denn es kömmt häufig in allen Schriftstellern vor, dafs die zur
Aufnahme des jungen "Weines bestimmten (hönornen Fässer
vorher inwendig mit einer besonderen Zurichtung von Pech nnd
mit einem wohlriechenden Austrieb zubereilet wurden, Folgende
Vorschriften bei'm Plinius (14. s. 27.) werden unseren Weinfreiin-
den wenigstens eine allgemeine Vorstellung geben können. „Die
irdenen Fässer müssen, wenn der Hundsstern aufgeht, gepicht, dann
mit See- oder Salzwasser ausgespült, mit Asche von verbrannten
Reben abgerieben und mit Myrrhen ausgeräuchert werden. Die
Gelafse selbst miifs man nie ganz voll machen. Die leer geblie-
benen Theile müssen mit Weiusyrop oder eingekochtem Most be-
strichen werden, wozu noch altes Pech , Safran und Mostsaft ge-
nommen wird. So auch den Deckel, wozu noch Mastix hinzuge-
than wird." Das Wort des Horaz, welches uns schon in unserer
Jugend oft vorgebetet wurde *),

Wurd' einmal er bestrichen noch neu, so bewahrt die Gerüche
Lange der Topf. —

erhält dadurch seine volle Auslegung,

Schon diese Zurichtung würde sich auf unser hölzernes Wein-
gefäfs schwerlich anwenden lassen. Nun gab man aber anch dem
auf Krüge gezogenen, mit Pech und Gyps angemachten **), an
und für sich schon ziemlich dicken Wein noch mehr Körper, in-
dem man , wie schon der alte Cato in seinen noch vorhandenen
ökonomischen Regeln vorschreibt, ihm etwas Lauge mit eingekoch-
tem Mostsaft und Seesalz als Einschlag zusetzte. Stall des See-

*) Quo semel est imbula recens, servabit odorem Testa diu — Ho-
raz, I. Epist. II, 69.
**) Die Hauptstelle bei'm Plinius, XIV. s, 24, 25.
 
Annotationen