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Vereinigung zur Erhaltung Deutscher Burgen [Hrsg.]
Der Burgwart: Mitteilungsbl. d. Deutschen Burgenvereinigung e.V. zum Schutze Historischer Wehrbauten, Schlösser und Wohnbauten — 20.1919

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Nr. 8
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Krollmann, Elisabeth: Die Marksburg um 1833
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Watenphul, Heinrich: Eine Burgenhandschrift
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https://doi.org/10.11588/diglit.34329#0080
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74

Ungewöhnliches zu sein, doch der Klang ihrer Stimmen, wie er über den Strom durch die stille heitre Lust des
Abends zu uns drang, war von einer wunderbaren Wirkung; und für uns hatte außerdem dieses Ereignis noch
allen Reiz der Neuheit.
Unsere Zurückfahrt war so angenehm, als ein schöner Sommerabend sie machen konnte, und wir kamen nach
Ems, mehr als je davon überzeugt zurück, daß, um die Schönheiten der Rheingegenden vollkommen kennen zu
lernen, es nötig ist, manche solche Tage, als diesen, dort zu verleben; bald an seinen Usern, bald auf ibm selbst,
doch immer in der Art, daß man sich aufhalten kann, wo die Landschaft den meisten Reiz darbietet.

Eine Burgenhandschrift.
^ Von Dr. Heinrich Watenphul.
^ er Lockex Zermanicus 2625 der Bayrischen Hof- und Staatsbibliothek in München enthält
eine Topographie des ehemaligen Herzogtums Jülich aus dem Jahre 1722. Er ist auch
burgenkundlich von Interesse, verdient daher eine Besprechung in dieser Zeitschrift.
Die Handschrift ist von dem „Obristleutnant Ingenieur" Johann Franz von Welser
verfaßt und eigenhändig geschrieben bzw. gezeichnet. Sie stellt ein Buch von 24 Blättern
dar; die Deckel haben eine Länge von 48 und eine Breite von 21 cm; die Blätter sind von
Pergament. Blatt 1 ist frei. Blatt 2 schmückt ein mit der Hand ausgesührtes, kunstvoll ver-
schnörkeltes O, der Anfangsbuchstabe des auf der nächsten Seite links oben in der Ecke stehen-
den Wortes. Im folgenden hat Welser in dieser Weise noch verschiedentlich Seiten ausgc-
süllt, für die er z. T. keine Verwendung hatte: Bl. 1Oa, 11b, 12a, 12b, 14a, 15b, 16a, 17b, 18a, Idb, 20a, 21b,
22a, 22b, 24a, 25b, 26a, 27b,, 28a, 2Sb, 20a, 21b, 22a, 22b.



Abb. Sa. Oben: Amt Aldenhoven: unten: Amt Schonforst. Bl. 12 b.

Mit Bl. 2a beginnt die „Güliche Beschreibung
Welcher gestalt dieselbe Zum Fürstentumb Ist er-
hoben worden." Es heißt da: „Die Güliche Pro-
vintz ist mit dem Rhein, Maahund ArrBeschlossen,
und mit Erfft, Ruhr, Wurm, Schwalm, Nersch,
und zum Theil mit die Arr durchflossen, wodurch
das Land Zu aller Handelschasst wohl gelegen ist,
demnechst hat es eine gesunde lusst, und durch-
gehents guten acker, daher allerhand frucht in
Überfluß, wie auch insuperioribus par-
tjbus Wein gewachst. Desgleichen Holtz, Torfs,
Steinkohlen Zum Brand, und auch nöthige Mine-
ralien. Letztlich hat das Land fleißige leüthe und
ihrem Landesherrn trew, welche niemahlen Zur
rebellion feint geneigt gewesen. Diese Provinz
hat den Namen Don der Stadt Gülich, welche
Julius Caesar gebawet, sonsten ist keine sichere
Nachricht vorhanden, wie dieselbe vor der Römer
Zeit genennet worden. Die Provinz führet einen
greifsenden fchwartzen Löwen im gelben selb."
Es folgt ein Überblick über die Geschichte des
Landes von der Zeit der Römer an und über
seine Einkünfte („Matrikul der Stätt und Ämter",
„Matrikul der Unter Herrschasften"), und daran
schließt sich, nachdem aus Bl. 2b die Geschichte
der Landesfestungen, der „Vestung Gülich" und
der „Berg-Vestung Montjoye" gegeben ist, von
Bl. 46b an die „Origo der Stätt und Ämter,"
d. h. die Beschreibung der Städte, Ämter und
Schlösser, beginnend mit Deuren (Düren), ein-
schließlich derjenigen der Unterherrschast (Bl. 7a).
saeculari ?rovinciae^u1iae statu" geht er aus
Bl. 76d oben „ack ecclesiastiLum" über; er gibt
(Bl. 7b, 8a) eine Auszählung der geistlichen Stifter
in den einzelnen Ämtern und (Bl. 8a und 8b) der
Orte, die dem reformiertenBekenntnis angehören.
Als Beispiel sei das über Montjoye Bl. 5b
unten Gesagte angeführt:
 
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