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Castellan, Antoine L.; Langlès, Louis Mathieu
Sitten, Gebräuche und Trachten der Osmanen: nebst einem Abrisse der osmanischen Geschichte : mit Erläuterungen aus morgenländischen Schriften von Herrn Langlès . aus dem Französischen übersetzt (2. Theil) — Leipzig: bei Gerhard Fleischer dem Jüngern, 1815

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https://doi.org/10.11588/diglit.61196#0254

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20Ü

mit er zu jeder Iahrszcit die Gelüste oder Ein»
fälle der Sultaninnen und Khatuns während
ihrer Schwangerschaft befriedigen kann. Ein ande-
rer Beamter ist der Tschitschckdjy-baschy,
welcher die nämlichen Verrichtungen in Ansehung
der Blumen über sich hat: auch muß er solche
liefern, welche den Gärten des Serails zur Zierde
gereichen.

Der Defterdar*) oder der Finanzminisier.
Acr Defterdar ist Einer von den Großbcamten
des othomanischen Hofs; wer diese Stelle bekleidet,
hat die Verfügung über alle Einkünfte von außen
über sich, allein wenn sie bloß ein Sekretair oder
ein Efendy bekleidet, so kann er nichts ohne die
Einwilligung des Großveziers thun; ein Pascha von
drei Roßschweifen hingegen führt den Thoghra
bei sich, ohne nöthig zu haben sich über etwas mit

*) Defterdar: man leitet dies Wort entweder
aus dem Persischen, De ft er, die Rechnung,
das Rcchnungsbuch, und dar, bewahren, halten,
oder aus dem Griechischen Pergament,
ab, auf das man schreibt.
 
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