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Die

Demokratische Republik.

Erscheine Montag; ausgenommen täg-
lich. I» Heidelberg vicricljä'hr. 4Nkr.
Durch die Post bezogen in ganz Laden
t st. io kr. Inserate die Pciitzcilc 2 kr.

'/Freiheit, Wohlstand, Bildung für Alle!»

Sonntag, 2D. Mal.

N2- 17.

Bestellung wird gemacht in Heidelberg
in der Buchdruckerci von Renner u.
Wolfs, auswärts bei alle» Postäm-
tern. Briese werden franco erbeten.

18«S.

Kundmachung an die Soldaten!
Alle Soldaten, vom Oberwachtmeister und Oberfeld-
webel an abwärts, erhalten von heute an vier Kreuzer
tägliche Zulage.
Karlsruhe, 16. Mai 1849.
Die Vxekntivkommission.

Der Landesauöschuß an die Bewohner
Badens.
Böswillige haben das Gerücht verbreitet, die Mitglieder
des LandeSausschusses befänden sich in Zwiespalt. Wir er-
klären dieses Gerücht für unwahr, und fordern alle Freunde
des Vaterlandes auf, ihm keinen Glauben zn schenken.
Karlsruhe, 16. Mai 1849.
Dannwart. Brentano. Cordel. Degen. Eichfsld. Fickl-r-
Goegg. Happel. Henneka. Hoff. Junghans. Nchmann-
Richter. Stay. Steinmetz. Struve. Werner. Willmann.
Ziegler.

In Erwägung, daß sämmtliche badische Minister ihre
Stellen verlassen haben und aus dem Lande entflohen sind,
daß sie somit ihre gegen das Laus übernommenen Pflichten
schwer verletzten und, so weit es an ihnen lag, das ganze
Land in einen Zustand der Anarchie versetzt haben, dem nur
dadurch in der kürzesten Zeit abgeholfen werden konnte, daß
mehrere Vertrauensmänner des Volkes sich in dem Augenblicke,
als die Minister sammt dem Großherzoge die Flucht ergriffen,
in Offenburg befanden;
Zn Erwägung, daß die Minister durch das freiwillige,
durch keinerlei Zwang gebotene Verlassen ihrer Stellen diese
thatsächlich aufgegcben haben und baß die öffentliche Ordnung
im Lande ohne die Wiedereinsetzung der obersten Staatsstellcu
nicht erhalten werden kann;
Zn Anbetracht, daß diese Wiederbesetzung die Entlassung
der entflohenen Minister voraussetzt, —
verfügt der Landesausschuß:
Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten, von
Dusch, und die Ministerialpräsidenten Bekk, des
Innern, Hoffmann, der Finanzen, Hoffman,
des Kriegs, und v. Stengel, der Justiz, sind ihrer
Stellen entsetzt.
Karlsruhe, 16. Mai 1849.
Der Landes«» sschuß.

Die vom Landcsausschusse niedergesetzte Erekutivkommiffion.
Ministerium des Innern.
Mitbürger!
Feinde der Freiheit, zu deren Erringung sich alle Klaffen
des Volkes verbrüdert haben, suchen dieser ruhmvollen Erhe-
bung eines begeisterten Volkes dadurch zu schaden, daß sie zu
Gewaltthätigkeiten gegen unsere Brüder israelitischen Glaubens-
bekenntnisses aufreizen. Mitbürger! Ein freies Volk kennt
keinen Unterschied der Religion und des Glaubens, und die
Neichsverfassung, für deren Durchführung Ihr Euch erhoben,
hat alles Unrecht, welches barbarische Gesetze mit dem reli-
giösen Glaubensbekenntnisse verbunden haben, für aufgehoben
erklärt.
Mitbürger! Hört nicht aufSolche, welche Euch jetzt gegen
die Juden aufreizen; sie beabsichtigen nichts Anderes, als Eu-
ren heldenmüthigen Kampf für das heiligste Gut des Menschen,
für die Freiheit, zu schänden. Mitbürger! Ihr seid viel zu
vernünftig, als daß Ihr Euch verleiten lassen könntet, das
Eigenthum Eurer israelitischen Brüder zu verletzen, oder gegen
ihre Personen Gewalt zu brauchen, Ihr werbet zeigen, baß
Ihr den begonnenen Kampf auf ruhmwürdige und ehrenvolle
Weise zu Ende bringen könnt.
Mitbürger! Das Vaterland sieht auf Euch!
Karlsruhe, den 16. Mai 1849.
Brentano.

* Heidelberg, 18. Mai. Die hier sich befindenden
Bevollmächtigten der Bolksregierung für den Unterrheinkrcis,
Schlöffet und Nerlinger, Haden folgende Aufforderung
mit Beifügung ihrer Bevollmächtigung erlassen:
,/Kraft folgender Vollmacht: Karlsruhe, 17. Mai
1849. Im Namen der Erekutiv-Kommission sind die Bür-
ger G. A. Schlöffet und Th. Nerlinger beauftragt, ge-
meinsam mit dem Militär-Kommando des Observationskorps
im Unterrheinkreise unter Oberlieutenant Pfeiffer die Aus-
hebung und Organisation von mobilen Kolonnen zu leiten,
wie sind ermächtigt, alle unverheiratheten Bürger des Unrer-
rheinkrcisesjvom 18. bis zum 30- Lebensjahre aufzubieten, den
übrigen nicht Mitzichenden zu Gunsten der Andern die Dienst,
gewehre adzunehmen. Alle Behörden und Gemeindebeamien
des Kreises, sowie die in verschiedenen Theilen desselben vom
Lanbesausschuß stativnirten Kommissäre sind aufgcfordert, den
Anordnungen dieser Kommission Folge zu leisten, widrigen-
falls von dieser die nöthigen Maßregeln zu ergreifen sind.
Die Erekutiv-Kommission.
Peter, Brentano, Goegg,
Justizininister- Minister des Innern. Finanzrnimstc-r.
Das Kriegsministerium.
E i ch f e l d.
Zur Beglaubigung: Der Bürgermeister Winter.-'
 
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