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Die


emokratische Republik.

Erscheint Mvuiags an«nenommcn täg-
lich. I» Heidelberg Vierteljahr. 63 kr.
Durch die Post bezöge» in ganz Baden
1 fl. iS kr. Inserate die Pciitzcile 2 kr.

-/Freiheit, Wohlstand, Bildung für Alle!"


Samstag, 2. Jsrrei.

Dcücllnng wirb gemacht in Heidelberg
IN der Buchdrnckcrci von Renner II.
Wolss, answärrS bei allen Postäm-
tern. Briefe werben franco erberen.

18LS.

An die französische Nation.
(Aus der »Karlsruher Zeitung».)
Der glorreiche Tag des 24. Februar verkündete allen
Nationen das Reich der Freiheit, der Gleichheit,
der Brüderlichkeit. Auf den Ruf des französischen Volkes
erhoben sich Italien, Polen, Ungarn und Deutschland; die
allgemeine Demokratie begann den Todeökampf gegen die ver-
bündeten Despoten. Seit einem Jahre ist Europa ein weites
Schlachtfeld, auf welchem alle Nationen ihr edelstes Blut ver-
spritzen , um zu erfüllen die großen Verheißungen des 24.
Februars. Deutschland ist nicht zurückgeblieben. Franzosen,
Brüder! Ihr kennt die Anstrengungen der deulschen Demo-
kratie, das Joch des Despotismus zu brechen, welches die un-
ter sich vereinigten und durch Rußland unterstützten Fürsten
Deutschlands auflegtcn. Der Kampf eines Tages hat bei euch
hingcreicht, um den Thron eines Despoten zu stürzen, uns
hat das heiße Ringen eines Jahres nicht befreit, es hat uns
nur an den Vorabend der großen Schlacht geführt. Die Ent-
scheidungsstunde naht, in welcher die Freiheit und die euro-
päische Zivilisation entweder untergehen oder triumphiren wer-
den über den Despotismus und die Barbarei Asiens. Schon
rücken die preußischen Horden, die Vorhut Rußlands, bedeckt
mit dem Blute der Märtyrer Sachsens, gegen den Süden
Deutschlands vor; noch einige Tage, und die Ufer des Rheins
werden das Schlachtfeld der Freiheit sein gegen den Despotis-
mus. In der Pfalz und in Baden haben das Volk und die
Armee vereint geschworen, zu siegen oder zu sterben. Unsere
Brüder in Würtemberg und Hessen, Nassau, Franken und
Thüringen sind bereit, sich auf die Söldlinge der Tyrannen,
zu stürzen sobald der Kampf beginnt. Das französische Volk,
der Vorkämpfer der Freiheit, wird es ein gleichgültiger und
unthätiger Zuschauer dieses Todeskampfes sein? Wirb es zu-
geben, baß die Freiheit an den Ufern deö Nheinstromes blute?
Wird es taub bleiben gegen die Freundesstimme der deutschen
Demokratie?
Nein! Nein!
Die französische Nation, welche zuerst die Vereinigung und
Solidarität der Völker proklamirte, wird auf dem Kampf-
plätze nicht fehlen wollen in dem entscheidenden Augenblicke,
in welchem die Demokraten aller Länder sich schaaren müssen
unter der Fahne der Freiheit, Gleichheit und Brüder-
lichkeit.
Franzosen, Brüder! Wir erwarten euch, wir werden euch
empfangen mit dem Rufe: Es lebe die allgemeine De-
mokratie! Wir werden unter derselben Fahne, unter der
Fahne der brüderlichen Vereinigung der Völker kämpfen gegen
die verschwornen Tyrannen.
Die Ufer des Rheins, auf welchen früher die Despoten
das Blut des Völker vergossen, um das Gebiet ihrer Tyrannei
zu vergrößern, sie werden diesmal das Schlachtfeld, das Sie-
gesfeld sein der Brüderschaft der Völker. Eroberungsgelüste
sind freien Nationen fremd. Als Sieger werden die französi-
schen und deutschen Demokraten vorwärts gehen und die Throne

aller Despoten stürzen. Sie werden sich vereinigen mit den
Ungarn, den Siegern über die österreichische Tyrannei, und
Polen und Italien werden befreit werden von dem Joche,
welches noch auf ihnen lastet.
An den Rhein! An den Rhein! So hieß lange
das Feldgeschcei Frankreichs für die Eroberung. Ärr Len
Rhein! Än den Rhein! für die europäische
Freiheit, für die Verbrüderung der Nationen;
dies ist heute, wir wissen es, das Fcldgeschrei der französischen
Demokratie.
Wir rufen euch also zu, Brüder Frankreichs: An den
Rhein! An den Rhein! Die Freiheit Europa's ist in
Gefahr, Frankreich darf nicht fehlen auf dem Posten der Ehre.
Vorwärts im Namen der Freiheit, der Gleich-
heit, der Brüderlichkeit!

Karlsruhe, 31. Mai. Das Gesetz über die Or-
ganisation der Volkswehr, wie es der Landesausschuß gestern
erlassen hat, lautet wörtlich wie folgt:
§. 1. Die bewaffnete Macht des oberrheinischen Kriegs-
bundes besteht aus allen waffenfähigen Männern von Baden
und der überrheinischen Pfalz; sic führt den Namen: „Volks-
wehr des oberrheinischen Krieg Sbundes."
§. 2. Die Betreffniß der überrheinischen Pfalz an den
beweglichen Theil der Volkswehr wird, vorbehaltlich späterer
Ausgleichung, auf fünfundzwanzig Tausend Mann be-
stimmt. Ueber die Aufstellung der Reserve werden besondere
Verfügungen nachfolgen.
§. 3. Das erste Aufgebot besteht aus der ledigen waffen-
fähigen Mannschaft der verbündeten Länder vom 18. bis ein-
schließlich 30. Jahre, und allen Freiwilligen.
§. 4. Alle waffenfähige Männer ohne Unterschied, welche
nach 8- 3. vom ersten Aufgebote ausgenommen sind, so wie
alle waffenfähige Männer vom 30. bis 40. Lebensjahre bil-
den das zweite Aufgebot. Beide Aufgebote haben die Be-
stimmung der Vertheidigung und des Angriffs, und bilden deß-
halb den beweglichen Theil des Volkshceres.
8. 5. Alle waffenfähige Männer vom 40. bis 50. Jahre,
mit Einschluß der Freiwilligen eines höhern Alters, bilden
das dritte Aufgebot. Dasselbe hat die Bestimmung der Vcr-
theidigung im Innern, und ist insofern als Besatzungsheer zu
betrachten.
§. 6. Da die Zeitverhältnisse eine schnelle Ausrüstung
des ersten Aufgebots nvthwendig machen, so wird bestimmt,
daß alles Kriegsmaterial und alle Waffen der beim ersten
Aufgebot nicht cingetheilten Bürger hiezu verwendet werden.
Die Gemeinden und Bürger, welche sich bereits Waffen an-
geschafft haben, sollen dafür baldmöglichst die Entschädigung
nach deren Werth aus der Staatskasse erhalten.
8. 7. Die bewaffnete Macht, welche bisher die Linie oder
das stehende Heer ausmachte, ist von heute an ein Bestand-
theil der Volkswehr, und wird als der bereiteste, theils zum
Unterricht und zur Einübung der übrigen DestanLthcilc der
 
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