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Deutsche Kunst und Dekoration: illustr. Monatshefte für moderne Malerei, Plastik, Architektur, Wohnungskunst u. künstlerisches Frauen-Arbeiten — 14.1904

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Koch, Alexander: Neue redaktionelle Wettbewerbe
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https://doi.org/10.11588/diglit.7009#0178

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der »Deutsche Kunst und Dekoration«.

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Die Arbeiten müssen unter Beifügung des Abonnements-Scheines für den
laufenden Jahrgang (1904) postfrei und wohl verpackt rechtzeitig an die Redaktion
in Darmstadt gelangen; mindestens muss der Poststempel das Datum des Ein-
lieferungs-Termins tragen. Rollen der Zeichnungen, namentlich solcher auf starkem
Papier, ist zu vermeiden. Von der Bewerbung unbedingt ausgeschlossen bleiben
Entwürfe, die in gefalztem Zustande eingeliefert werden. — Alle Entwürfe sind in
ScJiwarz- Weiss-Zeichnung (Feder- oder Tusch-Manier) verlangt. Die Beifügung von
Farben-Skizzen ist, wenn nicht im betr. Falle ausdrücklich verlangt, stets erwünscht.

Jede Zeichnung ist mit einem Kennwort {nicht Kennzeichen) zu versehen. Ein
beigefügter verschlossener Brief-Umschlag mit gleichem Kennwort soll Namen und
Adresse des Absenders enthalten. Die nicht-preisgekrönten Entwürfe werden nach
Ablauf des Wettbewerbes postfrei zurückgesandt, wenn die Frankatur in Briefmarken
beigefügt wurde; etwa erwünschte Wert-Versicherung ist von den Bewerbern zu
tragen und vorher einzusenden. Alle Teilnehmer an unseren Wettbewerben werden
ersucht, für ihre Einsendungen im Brief-Umschlag eine genaue Rücksende-Adresse
aufzugeben. Als selbstverständlich wird angenommen, dass alle Entwürfe noch
nirgends veröffentlichte Original-Arbeiten sind, sowie, dass das Ausführungs-Recht
derselben noch nicht vergeben ist. Dagegen dürfen die Entwürfe für private Zwecke
schon ausgeführt sein, und es ist gestattet, in diesem Falle Fotografieen nach der
Ausführung beizulegen.

Wird ein Wettbewerb nicht genügend beschickt, so behält sich die Redaktion
vor, die gleiche Aufgabe ein zweites Mal zu stellen, die bereits eingelieferten Arbeiten
aber, falls kein Einspruch erfolgt, für die zweite Bewerbung zurückzustellen. Bei
dieser wird die ausgesetzte Summe unter allen Umständen verteilt. In allen Fällen
behält sich das Preisgericht vor, die Höhe der drei Preise innerhalb der ausgesetzten
Summe anders zu bemessen. Die Urheber der preisgekrönten Entwürfe, sowie die
der lobend erwähnten, werden in der Bekanntgabe der Entscheidung der Preisrichter
sowohl als bei der event. abbildlichen Veröffentlichung der Entwürfe genannt. Die
Beurteilung der zu den einzelnen Wettbewerben einlaufenden Arbeiten findet von
Fall zu Fall durch Preisrichter-Gruppen statt, die durch die Redaktions-Kommission
unter event. Zuziehung von Künstlern und Fachleuten gebildet werden, die sowohl
durch ihre hervorragenden künstlerischen als technischen Fähigkeiten auf den
betreffenden Gebieten dazu besonders berufen scheinen und ihres Amtes als Preis-
richter in vollster Objektivität walten.

Mit der Erteilung eines Preises erw irbt die Redaktion zugleich das unbedingte
Publikations- bezw. Verlags-Recht. Die Entwürfe selbst und das Ausführungs-Recht
der Arbeiten bleiben Eigentum der Urheber. Zur Publikation der lobend erwähnten
Entwürfe ist die Redaktion berechtigt, aber nicht verpflichtet. Selbstverständlich
sind Verhandlungen über Ankauf bezw. Publikation nicht prämiierter resp. lobend
erwähnter Arbeiten nicht ausgeschlossen. —

Wir sind jeder Zeit gern bereit, eine geschäftliche Verwertung der preisgekrönten
resp. lobend erwähnten Entwürfe zu vermitteln.

Darmstadt, im Mai 1904.

Die Schriffleifung der «DeufFche Kunlf und Dekoration»»

Hofrat Alexander Koch.
 
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