Friedhofsanlage und das Grabzeichen.
WALTER ARNOLD
U. KARL MÜLLER-
OFFEN H.UH A. M.
durch Ornament und Beschriftung sich äußert.
— Und heute? — Eine gewaltsam gesuchte
Form verschluckt das Seelische, das von dem
Grabzeichen ausgehen soll, sie tötet das diskret
gehaltene Ornament. Die alten Grabzeichen
fordern, wenn wir sie betrachten, eine Vertie-
fung in das, was ihnen Originelles anhaftet, sie
zwingen uns, aus nächster Nähe sie in Augen-
schein zu nehmen, die Grabstätte zu betreten.
Sie wollen nicht, wie die Zeichen unserer Zeit,
von ferne durch „aparte" Form den Wanderer
auf dem Gottesacker auf sich, besser gesagt
auf den Ersteller aufmerksam machen, sich
schreiend aufdrängen. Es soll damit nicht der
in der Jetztzeit so oft, sei es versteckt oder
offen geforderten Gleichmacherei das Wort ge-
redet werden. Im Gegenteil, man gebe dem
Künstler die Gelegenheit nicht nur durch die
Zeichen der Reihengräber seine künstlerische
Sprache zu sprechen, sondern auch durch große
Denkmalsgebilde den Ausdruck unserer Zeit
den Nachkommen zu übermitteln. Nur sollten
die Grabmäler der Eibbegräbnisse nie Selbst-
zweck sein, sondern den doppelten Zweck er-
füllen, den der Ehrung und des Gedenkens der
Verstorbenen und den zweiten, sich organisch
dem Gesamtbilde einzufügen und durch ihre
künstlerische Qualität steigernd auf die Um-
gebung einzuwirken. Dann ist auch das größte
Denkmal, sofern es künstlerisch gut ist, an
seinem Ort berechtigt. Nötig ist es, daß zur
Erzielung einer großzügigen Wirkung der Ein-
zelne sich unterordnet unter den leitenden Ge-
danken, ohne daß er dadurch seine Eigenart
aufzugeben braucht. Die Erbbegräbnisse müssen
an den Stellen des Friedhofs aufgestellt wer-
den, wo sie voll und ganz zur Wirkung kommen
und die Anlage ein großes und gut ausgebildetes
Denkmal verlangt. Das Grabfeld aber muß
Hauptsache bleiben und seine Bestellung mit
Grabzeichen von künstlerischen Gesichtspunk-
ten .aus geregelt werden. Es handelt sich bei
WALTER ARNOLD
U. KARL MÜLLER-
OFFEN H.UH A. M.
durch Ornament und Beschriftung sich äußert.
— Und heute? — Eine gewaltsam gesuchte
Form verschluckt das Seelische, das von dem
Grabzeichen ausgehen soll, sie tötet das diskret
gehaltene Ornament. Die alten Grabzeichen
fordern, wenn wir sie betrachten, eine Vertie-
fung in das, was ihnen Originelles anhaftet, sie
zwingen uns, aus nächster Nähe sie in Augen-
schein zu nehmen, die Grabstätte zu betreten.
Sie wollen nicht, wie die Zeichen unserer Zeit,
von ferne durch „aparte" Form den Wanderer
auf dem Gottesacker auf sich, besser gesagt
auf den Ersteller aufmerksam machen, sich
schreiend aufdrängen. Es soll damit nicht der
in der Jetztzeit so oft, sei es versteckt oder
offen geforderten Gleichmacherei das Wort ge-
redet werden. Im Gegenteil, man gebe dem
Künstler die Gelegenheit nicht nur durch die
Zeichen der Reihengräber seine künstlerische
Sprache zu sprechen, sondern auch durch große
Denkmalsgebilde den Ausdruck unserer Zeit
den Nachkommen zu übermitteln. Nur sollten
die Grabmäler der Eibbegräbnisse nie Selbst-
zweck sein, sondern den doppelten Zweck er-
füllen, den der Ehrung und des Gedenkens der
Verstorbenen und den zweiten, sich organisch
dem Gesamtbilde einzufügen und durch ihre
künstlerische Qualität steigernd auf die Um-
gebung einzuwirken. Dann ist auch das größte
Denkmal, sofern es künstlerisch gut ist, an
seinem Ort berechtigt. Nötig ist es, daß zur
Erzielung einer großzügigen Wirkung der Ein-
zelne sich unterordnet unter den leitenden Ge-
danken, ohne daß er dadurch seine Eigenart
aufzugeben braucht. Die Erbbegräbnisse müssen
an den Stellen des Friedhofs aufgestellt wer-
den, wo sie voll und ganz zur Wirkung kommen
und die Anlage ein großes und gut ausgebildetes
Denkmal verlangt. Das Grabfeld aber muß
Hauptsache bleiben und seine Bestellung mit
Grabzeichen von künstlerischen Gesichtspunk-
ten .aus geregelt werden. Es handelt sich bei