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C a p i t e 1 XIX.
Das Birotum.
Unter dieser Benennung versteht man einen leichten kleinen Karren
auf zwey Rädern, womit man auch mit einem Pferde fahren konnte und
worauf man nur wenig Gepäcke laden durfte) auch scheint es, dafs es eine Art
leichter Karren war, welche man auf den Stationen, und bey den Poststallun-
gen hielt, (wie in unsern Zeiten die Postcariole noch in vielen Ländern,)
um den Reisenden, der kein eigenes Gefährt hatte, weiter zu führen, denn in
dem oft erwähnten Codex Theodos. heifst es: „Demjenigen, so erlaubt ist, ein
Birotum oder ein Postpferd zu verlangen}" nämlich der entweder reiten
will, oder der lieber in einem solchen Post-Birotum fährt} dieses konnte
also kein Packwagen, oder sonst ein schwerer Wagen oder Karren mit meh-
reren Pferden seyn, weil man dem Reisenden die Wahl liefs, entweder ein Ve-
redum oder Postpferd, oder einBirotum, oderClabulare auf zweyRä-
dern zu verlangen. Wahrscheinlich hatte das kleine Glabulare und dasBi-
r o t u m einerley Bauart und Gestalt, nur dafs das erstere ringsum mit Stäbchen um-
geben , letzteres aber entweder mit hölzernen Tafeln oder mit Leder umschlos-
sen war. Meines Erachtens ist die Fig. 3. auf Tab. X. ein solcher Karren, wel-
cher sowohl auf die eine als die andere Art anwendbar ist.
So leicht auch immer das Birotum war, so mufste doch noch, aufser
dem Sitzbänkchen, hinlänglich Platz darinn seyn, um überhaupt sechs
Zentner aufpacken zu können, welches, wie man leicht einsehen kann, mit
Fig. 1. auf Tab. X, und Fig. 2. und 4. Tab, XI. der Fall nicht seyn konnte,
obgleich sie auch nur zweyrädrig sind.
C a p i t e 1 XIX.
Das Birotum.
Unter dieser Benennung versteht man einen leichten kleinen Karren
auf zwey Rädern, womit man auch mit einem Pferde fahren konnte und
worauf man nur wenig Gepäcke laden durfte) auch scheint es, dafs es eine Art
leichter Karren war, welche man auf den Stationen, und bey den Poststallun-
gen hielt, (wie in unsern Zeiten die Postcariole noch in vielen Ländern,)
um den Reisenden, der kein eigenes Gefährt hatte, weiter zu führen, denn in
dem oft erwähnten Codex Theodos. heifst es: „Demjenigen, so erlaubt ist, ein
Birotum oder ein Postpferd zu verlangen}" nämlich der entweder reiten
will, oder der lieber in einem solchen Post-Birotum fährt} dieses konnte
also kein Packwagen, oder sonst ein schwerer Wagen oder Karren mit meh-
reren Pferden seyn, weil man dem Reisenden die Wahl liefs, entweder ein Ve-
redum oder Postpferd, oder einBirotum, oderClabulare auf zweyRä-
dern zu verlangen. Wahrscheinlich hatte das kleine Glabulare und dasBi-
r o t u m einerley Bauart und Gestalt, nur dafs das erstere ringsum mit Stäbchen um-
geben , letzteres aber entweder mit hölzernen Tafeln oder mit Leder umschlos-
sen war. Meines Erachtens ist die Fig. 3. auf Tab. X. ein solcher Karren, wel-
cher sowohl auf die eine als die andere Art anwendbar ist.
So leicht auch immer das Birotum war, so mufste doch noch, aufser
dem Sitzbänkchen, hinlänglich Platz darinn seyn, um überhaupt sechs
Zentner aufpacken zu können, welches, wie man leicht einsehen kann, mit
Fig. 1. auf Tab. X, und Fig. 2. und 4. Tab, XI. der Fall nicht seyn konnte,
obgleich sie auch nur zweyrädrig sind.