gedecktem Wagen (Curru arcuato) zum Opfer des Fides gefahrendenn
es ward ihnen nicht gestattet bey irgend einem feyerlichen Aufzuge zu Pferde
zu erscheinen. Einigen wurden nur Ochsen, andern Mauleselinncn und
wieder andern Pferde anzuspannen erlaubt, wie ich schon im Gapitel der
Joche die Geschichte der Cydippa, Priesterinn der Juno, erzählet habe, welche,
da sie eilig in den Tempel fahren sollte, wahrend die Ochsen nicht zu Hause
waren, von ihren beyden Söhnen dahin gezogen wurde.
Die Römer haben den Gebrauch von dergleichen ausgezeichneten Wä-
gen erst unter den Kaisern eingeführt. So durften früher nur der Praefectus
Praetorii, Oberst der Leibgarde und der Praefectus Urbis auf einer
Carruca fahren. S. Cassiodor Lib. VI. Später gestattete Alex. Severus allen
Senatoren, dafs sie sich der Silher-plattirten oder verzierten Rheden und
Carrucen bedienen durften. Er glaubte es der Würde der Römer angemessen,
wenn die Senatoren einer so wichtigen Stadt in ausgezeichneten schönen
Wägen führen (Larnprid, C. 43).
Man ist zu allen Zeiten auf Wägen gefahren, aber nicht in vergoldeten
oder versilberten} die reichsten waren früherhin nur mit Erz oder Messing ver-
zieret. Die Senatoren mnfsten in frühern Zeiten zu Fufse auf die Curia
gehen, Kranke und Gebrechliche ausgenommen, welche sich bey wichtigen
Vorfällen in einer Liegsänfte (Lectica) dahin tragen liefsen. Jedoch findet
man Beispiele, wo der Senat schon zu den ältesten Zeiten wegen gegründe-
ter Ursachen eine Ausnahme machte. So gestattete er dem blinden Greise
Metellus das Recht, als einfacher Senator, sich in einem Wagen auf die
Curia fahren zu lassen, welches damals noch etwas ganz Besonderes war uud
vom Volke als eine hohe Ehre angesehen wurde; weil, seit Roms Erbauung,
vor ihm noch Keiner diefs Recht hatte ; aber es ward ihm defswegen ertheilt,
weil er das Palladium aus dem brennenden Tempel der Vesta gerettet
und dabey beyde Augen verloren hatte. S. Plinius Lib. VIII. Cap. 43.
Tab. XVII. B. Fig. 4. 5. 6. 7 zeigen verschiedene sogenannte indische
zweyrädrige und vierrädrige Gurr us mit der Sellaj sie sind alle von bekann-
ten alterthümlichen Münzen abgezeichnet und mit Elephanten bespannt,
wie auch der, Tab. XXXVIII. Fig. 6 und im II. Bande Tab. XLV1I. Fig. r,
worauf der Wagen des Augustus, von einer Münze und Fig. 4 der, der Ceres
von einer antiken Paste entlehnet, die sich in dem königl. preufsischen Gabi-
nete befindet. Letzterer Currus hat das Sonderbare, dafs die obere Hälfte
der Räder innerhalb des Vorschlages oder Kastens versteckt läuft, wie die an
es ward ihnen nicht gestattet bey irgend einem feyerlichen Aufzuge zu Pferde
zu erscheinen. Einigen wurden nur Ochsen, andern Mauleselinncn und
wieder andern Pferde anzuspannen erlaubt, wie ich schon im Gapitel der
Joche die Geschichte der Cydippa, Priesterinn der Juno, erzählet habe, welche,
da sie eilig in den Tempel fahren sollte, wahrend die Ochsen nicht zu Hause
waren, von ihren beyden Söhnen dahin gezogen wurde.
Die Römer haben den Gebrauch von dergleichen ausgezeichneten Wä-
gen erst unter den Kaisern eingeführt. So durften früher nur der Praefectus
Praetorii, Oberst der Leibgarde und der Praefectus Urbis auf einer
Carruca fahren. S. Cassiodor Lib. VI. Später gestattete Alex. Severus allen
Senatoren, dafs sie sich der Silher-plattirten oder verzierten Rheden und
Carrucen bedienen durften. Er glaubte es der Würde der Römer angemessen,
wenn die Senatoren einer so wichtigen Stadt in ausgezeichneten schönen
Wägen führen (Larnprid, C. 43).
Man ist zu allen Zeiten auf Wägen gefahren, aber nicht in vergoldeten
oder versilberten} die reichsten waren früherhin nur mit Erz oder Messing ver-
zieret. Die Senatoren mnfsten in frühern Zeiten zu Fufse auf die Curia
gehen, Kranke und Gebrechliche ausgenommen, welche sich bey wichtigen
Vorfällen in einer Liegsänfte (Lectica) dahin tragen liefsen. Jedoch findet
man Beispiele, wo der Senat schon zu den ältesten Zeiten wegen gegründe-
ter Ursachen eine Ausnahme machte. So gestattete er dem blinden Greise
Metellus das Recht, als einfacher Senator, sich in einem Wagen auf die
Curia fahren zu lassen, welches damals noch etwas ganz Besonderes war uud
vom Volke als eine hohe Ehre angesehen wurde; weil, seit Roms Erbauung,
vor ihm noch Keiner diefs Recht hatte ; aber es ward ihm defswegen ertheilt,
weil er das Palladium aus dem brennenden Tempel der Vesta gerettet
und dabey beyde Augen verloren hatte. S. Plinius Lib. VIII. Cap. 43.
Tab. XVII. B. Fig. 4. 5. 6. 7 zeigen verschiedene sogenannte indische
zweyrädrige und vierrädrige Gurr us mit der Sellaj sie sind alle von bekann-
ten alterthümlichen Münzen abgezeichnet und mit Elephanten bespannt,
wie auch der, Tab. XXXVIII. Fig. 6 und im II. Bande Tab. XLV1I. Fig. r,
worauf der Wagen des Augustus, von einer Münze und Fig. 4 der, der Ceres
von einer antiken Paste entlehnet, die sich in dem königl. preufsischen Gabi-
nete befindet. Letzterer Currus hat das Sonderbare, dafs die obere Hälfte
der Räder innerhalb des Vorschlages oder Kastens versteckt läuft, wie die an