Schreiber, Urkundcnbuch der Stadt Freiburg 2. Bd.
bew ahrten Originalien abgetlruckten Urkunden nicht ver
nachläfsigen.
Der zweite Band in zwei Abtheilungen mit fortlau-
fender Seitenzahl enthält eine Reihe von Urkunden vom
Jahr 1370 an bis 1499; da der erste mit Urkunden
vonc/?'CMl200an beginnt, so haben wir indieserSamm-
htng allerdings die Hauptzüge der Geschichte Freiburgs
während der vier ersten Jahrhunderte, und erhalten ein
ziemlich vollständiges Gemälde einer freien bürgerlichen
Verfassung, die sich mit derZeit immer mehr entwickelt,
und nach und nach die Verbesserungen aufnimmt, welche
die Umstände herbeiführen, wir erhalten zugleich ein
Bild des Adels und seiner steten Fehden und Streitigkei-
ten theils unter einander, theils mit den zu eigener Frei-
heit gelangten Städten und deren Gebiet, zunächst mit
Freiburg, dessen Blüthe in diese Zeit fällt und dessen
Wichtigkeit zunimmt, je mehr wir uns der neueren Zeit
nähern. Auch dieserUmstand giebt den im zweiten Band
enthaltenen Urkunden ein besonderes Interesse. Es hatte
zwar die Stadt seit der Uebergabe an Oestreich 1398
an Selbstständigkeit verloren, aber sie hatte auch gewon-
nen durch die großartigeren Verhälttnfse, in welche sie
nun trat, und durch die Verbindungen, in welche sie
nun gezogen wurde. Davon liefern die hier bekannt ge-
machten Urkunden den besten Beleg.
Die Gesetze unseres Instituts erlauben uns nicht in
eine Kritik des Einzelnen näher einzugehen ; aber sie
verstatten uns doch , Freunde vaterländischer Geschichte
und vaterländischen Rechts auf eine Urkundensammlung
aufmerksam zu machen, dergleichen nicht leicht eine
andere Stadt aufzuw eisen vermag. Es betreffen diese Ur-
kunden theils die Verhältnisse der Stadt zu dem sie um-
gebenden Breisgau'schen Adel, die Verbindungen oder
Fehden mit demselben, sie enthalten Sühnbriefe , Kauf-
briefe, Freiheitsbriefe, Lösegelder, Bundbriefe, Ver-
zeichnisse der Rechtslosen, oder sie beziehen sich auf
die Verhältnisse der Stadt zu den Oestreichischen Her-
bew ahrten Originalien abgetlruckten Urkunden nicht ver
nachläfsigen.
Der zweite Band in zwei Abtheilungen mit fortlau-
fender Seitenzahl enthält eine Reihe von Urkunden vom
Jahr 1370 an bis 1499; da der erste mit Urkunden
vonc/?'CMl200an beginnt, so haben wir indieserSamm-
htng allerdings die Hauptzüge der Geschichte Freiburgs
während der vier ersten Jahrhunderte, und erhalten ein
ziemlich vollständiges Gemälde einer freien bürgerlichen
Verfassung, die sich mit derZeit immer mehr entwickelt,
und nach und nach die Verbesserungen aufnimmt, welche
die Umstände herbeiführen, wir erhalten zugleich ein
Bild des Adels und seiner steten Fehden und Streitigkei-
ten theils unter einander, theils mit den zu eigener Frei-
heit gelangten Städten und deren Gebiet, zunächst mit
Freiburg, dessen Blüthe in diese Zeit fällt und dessen
Wichtigkeit zunimmt, je mehr wir uns der neueren Zeit
nähern. Auch dieserUmstand giebt den im zweiten Band
enthaltenen Urkunden ein besonderes Interesse. Es hatte
zwar die Stadt seit der Uebergabe an Oestreich 1398
an Selbstständigkeit verloren, aber sie hatte auch gewon-
nen durch die großartigeren Verhälttnfse, in welche sie
nun trat, und durch die Verbindungen, in welche sie
nun gezogen wurde. Davon liefern die hier bekannt ge-
machten Urkunden den besten Beleg.
Die Gesetze unseres Instituts erlauben uns nicht in
eine Kritik des Einzelnen näher einzugehen ; aber sie
verstatten uns doch , Freunde vaterländischer Geschichte
und vaterländischen Rechts auf eine Urkundensammlung
aufmerksam zu machen, dergleichen nicht leicht eine
andere Stadt aufzuw eisen vermag. Es betreffen diese Ur-
kunden theils die Verhältnisse der Stadt zu dem sie um-
gebenden Breisgau'schen Adel, die Verbindungen oder
Fehden mit demselben, sie enthalten Sühnbriefe , Kauf-
briefe, Freiheitsbriefe, Lösegelder, Bundbriefe, Ver-
zeichnisse der Rechtslosen, oder sie beziehen sich auf
die Verhältnisse der Stadt zu den Oestreichischen Her-