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N". 38. HEIDELBERGER 1835.
JAHRBÜCHER DER LITERATUR.

Beniner, Conmentaire philosophique et politique zur l’)li-
sloire de France.
(Beschlufs.)
Was hernach folgt, scheint uns von heiner Bedeutung zu
seyn, nur einen Satz über das Verbältnifs der um i8i5 wieder
eingesetzten Bourbons wollen wir wiederum ausheben, um die
Ansicht des Verfs. zu bezeichnen. Es heifst S. 229:
„Alles dieses verbesserte bis auf einen gewissen Grad die
Lage der Dynastie. Es gab jetzt für sie eine Gefahr weniger,
und zwar gerade diejenige, deren Gröfse sie vorher nicht einmal
geahndet hatte, indem die Gröfse der Gefahren und die Wir-
kungen derselben, die man erfahren hatte, die Dynastie in den
Stand setzten, zu hindern, dafs sie so geradezu wieder entstehen
könnten. Auf diese Weise zog die Dynastie aus dem Unglück
des Staats und aus ihrem eignen, das viel gföfser und tiefer war,
einige Vortheile, die ihre Lage verbesserten. Auch der Staat
gewann dabei, mitten unter allen seinen Uebeln ; denn da es die
falsche Stellung der Dynastie war, die den Staat in alle diese
Uebel gestürzt hatte, da ferner die Erblichkeit der monokrati-
schen Gewalt eine Wohltbat für den Staat ist und da diese nicht
vorhanden ist, wenn die Dynastie nicht fest steht, so sicherte
Alles, was dazu diente, diese letzte fester zu gründen, auch die
Bettung des andern.“ Hernach folgt wieder ein ganzes Buch
Staatsphilosophie. Das drei und zwanzigste ist nämlich über-
schrieben : Von den co n s t i t u i r e n d e n Gesetzen oder von
dem constitutionellen Privilegium (charte) von 1814- j das vier
und zwanzigste von der Regierungs form, die um 1814 ein-
gerichtet, ward. Der Verf. behauptet nämlich, die Regierung sey
nicht aus der Constitution geflossen, sondern aus den keineswegs
im Sinn der Constitution gemachten Gesetzen, das drückt er S. 296.
folgendermafsen aus :
»Es wäre ein grofser Irrthum, wenn man glauben wollte,
dafs seit 1814 die Regierung von Frankreich eine blofse Folge
der constituirenden Gesetze gewesen sey, welche im Jahre 1814
gegeben wurden, oder, wenn man sich auch nur einbildete, dafs
XXVIII. Jahrg. 5. Heft. 28
 
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