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TOn Washington, Wellesley, Wellington und Capo d’Istrias. 511
lf|e8\ i^en ist, dass sich die beiden Sammlungen der Brüder Welle*-
ley gegenseitig ergänzen, indem der jetzige Herzog unter seinem
l Bruder in Ostindien diente, und später denselben als britischen
Ambassadeur in Spanien neben sich in der Halbinsel hatte. —
n Alle vier Sammlungen aber haben das Gemeinschaftliche, dass sie
lene ^ aUS £anz auihen^sc^en Quellen herrühren, so dass über ihre Aecht-
ren H heit nicht der entfernteste Zweifel seyn kann. Eine andere Frage
ist freilich, in wiefern sie auch vollständig sind; ein Umstand,
welcher natürlich zu der Gewinnung der objectiven und der sab«
0ge(iöl jectiven Wahrheit von eben solcher Bedeutung ist, als die Gewiss«
Hl heit der Aechtheit des Gegebenen. Eine entschiedene Antwort
erla*,l hierauf kann der Natur der Sache nach von Dritten nicht gegeben
SlcHi werden; allein so viel theils der Inhalt des Abgedruckten, theils
der Zusammenhang desselben zeigen mag, scheinen die Briefe
^tsacleiii Washingtons und Wellington^ in grosser Vollständigkeit
ökannlerDii vorzuliegen, so weit dieselben irgend bleibender Aufbewahrung
a^eWill werth schienen; die Briefschaften des Lords Wellesley sind
‘slehendeü 1 dagegen beinahe nur eigentlich amtliche; bei den Briefen von Ca-
teaiicli podistrias endlich sind wohl viele Lücken,
aebung eii| Im Einzelnen aber verhält es sich mit diesen Sammlungen
Briefe # folgendermassen:
Staats» Die vorliegenden Schriften Washington’® sind hauptsäch«
lieh der von dem pünktlichen Manne selbst veranstalteten Samm-
freichili lung seines Briefwechsels entnommen, welche nicht weniger als
n diesseits: zweihundert Foliobände umfasst, und jetzt in dem Staats-Archiv©
ickmässig,« der Union aufbewahrt ist. Weiteres haben sehr umfangreich©
dieser! Familienpapiere geliefert, so wie Privat- und öffentliche Archive
in London und in Paris. Natürlich ist nicht diese ganze Masse
laben dasl gedruckt worden. Von den Briefen in Privatangelegenheiten, z.
, deren & B. an Kaufleute in London wegen des Verkaufes der Erzeugnisse
i(niitsfl« seiner Pflanzungen, ist nur so viel gegeben, als nöthig war, um
Briefsami einen Begriff von dem Verhalten des grossen Mannes auch in
, solchen Angelegenheiten zu verschaffen. Die unzähligen Befehle,
3her Bezieh welche den laufenden Dienst des Heeres während sieben Feldzü-
5 refereöss gen betrafen, als z.B. Marsch-Ordern, Anordnungen wegen Schiess-
jedenfal^ Bedarf, Kleidung, Feldgeräthe und dergleichen sind ganz wegge-
^{6Ι1 icil blieben, in sofern sie nicht einen Beitrag zur Kenntniss eines be-
SaoÄ summten Zustandes oder Unternehmens geben. Auch in den zum
sind arfl Brücke bestimmten Briefen sind solche unbedeutende Dinge weg«
gjgjjaDfs® gelassen. Der Herausgeber versichert, mit äusserster Gewissen-
jc}iZr|eji' haftigkeit verfahren zu seyn, und man darf ihm auch sicher Glau-
 
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