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512 Briefe, Depechen, Correspondenzen von Washington u. A.
ben schenken, denn leicht hätte noch Manches, was er für bekannt-
machungswerth hielt, entbehrt werden mögen. — Das Werk zer-
fällt in fünf Abtheilungen. Die erste (Bd. I.) enthält eine Le-
bensgeschichte W’s. von dem Herausgeber, welche jedoch nach
dem vortrefflichen Werke von Marshall vielleicht hätte erspart
werden können. Die zweite Abtheilung (Bd. II.) liefert die Briefe
W’s. bis zum Anfänge des Unabhängigkeits-Krieges, zumeist be-
züglich auf seine früheren Kriegsdienste gegen Indianer und
Franzosen. Die dritte Abtheilung (Bd. III—IX.) umfasst den gan-
zen Unabhängigkeits-Krieg und die wenig erquickliche Zeit vom
Friedensschlüsse mit England bis zur Einführung der jetzigen
Bundesverfassung, an welcher, wie bekannt, W. grossen Antheil
hatte. Die vierte Abtheilung (Bd. X. und XL) begreift die zwei-
malige Präsidentschaft. Eine fünfte — unnötigerweise von der
vorangehenden geschieden — endlich (Bd. XII.) verschiedene amt-
liche Schriften aus der Zeit der Präsidentschaft. Allen Abthei-
lungen sind ausführliche erläuternde Noten, dem Ganzen aber
mehrfache, sehr umfassende Register beigegeben. Das Ganze
muss als eine gewissenhafte und in der Hauptsache gelungene
Arbeit anerkannt werden. — Irren wir uns aber nicht ganz, so
ist diese Sammlung der Papiere Washington’e namentlich in
der Beziehung von ausserordentlichem Interesse, weil sie zeigt,
wie auch ohne ausserordentlich glänzende Talente oder höhere
Bildung doch unerschütterliche Ehrenhaftigkeit der Gesinnung,
Festigkeit des Charakters, Ruhe und Umsicht in der Ueberlegung,
verbunden mit männlicher Entschlossenheit in der Ausführung,
kurz wie sittliche und intellectuelle Solidität und Nachhaltigkeit
nicht nur im Stande ist, das Grösste und Schwerste glücklich
durchzuführen, sondern auch zum Wohle des Anvertrauten siche-
rer den Weg findet, als vielleicht grössere, allein weniger mora-
lische Genialität. Washingtons Leben, und somit die Rettung
seines Vaterlandes aus den grössesten Gefahren und die Grün-
dung seiner Verfassung, muss als der Triumph der Tugend be-
trachtet werden. Und wenn so oft das Verhältniss der Siüenlebre
zu der Staatsklugheit erörtert, und so gern die erstere dabei in
den Hintergrund gedrängt wird, so möge doch sowohl der Theo-
retiker als der practische Staatsmann dieses mächtige Beispiel in»
Auge fassen. —

(Der Beschluss folgt)
 
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