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Buchka: Der unvordenkliche Besitz,

hat. Mit der geschichtlichen Entwicklung unseres Institutes etehf
daher die Verjährungstheorie in entschiedenem Widerspruch. Frei-
lich hat Pfeiffer (prakt. Ausführungen Bd 2. Nr. 1. §' 19.) der-
selben durch Hinweisung auf das kanonische Recht und die deut-
schen Reichsgesetze eine historische Grundlage zu geben gesucht,
indem er darauf aufmerksam macht, dass der unvordenkliche Be-
sitz hier als eine Art der Verjährungen behandelt werde. Allein
diese Gesetze behandeld ihn in keiner andern Weise als Verjäh-
rung, als dass sie sich zur“ Bezeichnung desselben des Ausdru-
ckes praescriptio bedienen; in der Anwendung eines falschen Aus-
druckes aber, welchen der Gesetzgeber unter dem Einflüsse des
herrschenden Sprachgebrauches wählt, spricht sich keineswegs der
Wille aus, eine neue Theorie für das in Frage stehende Institut
zu sanctioniren. Es ist demnach als Grundprincip für die Ent-
wicklung der Sätze, “welche im heutigen Rechte von dem unvor-
denklichen Besitze gelten, festzuhalten, dass durch ihn die Prä-
sumtion eines rechtmässigen Erwerbes hervorgebracht wird. Daraus
folgt, dass von der Anwendung der Vorschrift des kanonische»
Rechts, durch welche die Wirksamkeit der Verjährungen von der
bona fides des Verjährenden abhängig gemacht wird, hier keine
Rede seyn könne, vielmehr zum Eintritt der erwähnten Präsum-
tion keine anderen Voraussetzungen erfordert werden, als dieje-
nigen, welche sich unmittelbar aus dem Begriffe des Institutes
selbst ableitcn lassen. Es genügt unvordenklicher Besitz.“
Das vortheilhafte Urtheil, welches Ref., als Mitglied der hie-
sigen Jurist enfakultät, über den Inhalt der vorliegenden Schrift
bereits gefällt hat, kann er umso mehr wiederholen, da die Schrift
in der Umarbeitung noch gewonnen hat. Besondere Auszeichnung
verdient überdies theils der Styl des Verf., theils der Reichthum
der Schrift an literarischen Notizen. — Die Aufstellung akademi-
scher Preisfragen hat unter anderen das für sich, dass sie junge
Männer, welche durch Talent und Kenntnisse die Hoffnung erre-
gen, dass sie sich als Lehrer und Schriftsteller hervortbun wer-
den, zuerst und unmittelbar veranlasst, sich der Laufbahn eines
akademischen Lehrers zu widmen. (Referenten sind eine gute
Anzahl Fälle bekannt, in welchen die Gewinnung eines von der
hiesigen Universität ausgesetzten Preises diese Folge hatte.) Wie
Ref. unterrichtet ist, gedenkt auch Herr B. diese Laufbahn zu be-
treten. Ref. ruft ihm ein freundliches Willkommen zu!
Zachariä d* ä*
 
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