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ίν·. 6. HEIDELBERGER 184g.
JAHRBÜCHER DER LITERATUR.

Dirksen: Vermischte Schriften. I. Th.
(Beschlu ss.J
Bekanntlich bat Schräder die Vermuthung aufgestellt, dass
Joannes Lydus aus dem Zwölf-Tafelcommentare des Gajus einige
Nachrichten und Stellen mitgetheilt habe, eine Vermuthung, wel-
che Prof. Deurer in seiner Dissertation Ad legem II. de Origine
Juris Heidelb. 1833 noch weiter ausgebildet hat (vergl. auch
Puchta Instit. I. S. 484. not. q.) ; und Niebuhr hat sich über
die von dem „ehrlichen“ Lydus benutzten Quellen mit der gröss-
ten Anerkennung geäussert. Dies hat auf die neueren, Schriften
über die Geschichte des römischen Rechts einen grossen Einfluss
gehabt, indem z. B. von Bure har di und selbst von Walter
die Berufung auf Joannes Lydus zum Theile an die Stelle von
Citaten älterer Quellen gesetzt, oder doch mit diesen überall ver-
mischt worden ist. Es ist daher sehr erfreulich, dass der Verf.
gründlich dargethan hat, dass dieser Autor bei seinen Nachrichten
über die älteren Zustände des römischen Volkes „mit Vorliebe die
Historiker der späteren Zeit benutzt, und namenlosen jüngeren
Lexicographen den Vorzug gegeben hat vor den Deutungen Ca-
to’s und Varro’s“, und dass er „die Bekanntschaft mit den juristi
sehen Schriftwerken, die er namhaft macht, nicht dem Studium der
Originale derselben, sondern der flüchtigen Anschauung der Aus-
züge zu verdanken hat, welche Justinian’s Pandekten davon ent-
halten“. Ebenso wird in Beziehung auf die Schilderungen der
Zustände seiner Zeit dem Joannes Lydus mit vollem Fug und
Rechte der Vorwurf der Flüchtigkeit und äussersten Einseitigkeit,
so wie der Plan- und Haltlosigkeit seiner Darstellung gemacht.
»Schon in den ersten Abschnitten seines Werks“, sagt der Verf.,
»deutet er wiederholt an, dass er sich besonders befleissigt habe,
die Gesammtheit des, zum Dienst des Praefectus Praetorio ange-
wiesenen, Bureau-Personals, gestützt auf seine eigene unmittel-
bare Anschauung und Diensterfabrungj, genau darzustellen. Und
XXXV, Jahrs;. 1. Doppelheft , 0
 
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