82 Dirksetv: Vermischte Schriften,, I, Th
allerdings ist diejenige Abtheilung seiner Schrift, worin er sich
mit dem genannten Gegenstände beschäftigt, das bei weitem werth-
vollste, was wir seinen Mittheilungen verdanken. Gleichwohl ist
auch dieser Theil seiner Darstellung nur gar zu sehr geeignet,
des Lesers Bedauern zu erregen, und nicht selten auch dessen
Unwillen. Es mag nicht einmal gerügt werden, dass die Vorliebe
für die Unterbeamten der Prätorianischen Präfectur kein Hinder-
niss für den Verfasser hätte bilden sollen, über die genannte Ma-
gistratur selbst, und über die wichtigen Gegenstände ihres aus-
gedehnten Gescbäftskreises, ausreichendere Belehrungen zusam-
menzustellen, als die in den zerstreuten Notizen der früheren Ab-
schnitte enthaltenen. Dagegen ist die Anklage mit Nachdruck zu
unterstützen, dass Joh. Lydus, als Geschichtschreiber der Officia-
len des Präfectus Prätorio Vollständigkeit und Unparteilichkeit
der Darstellung in seinen Ueberlieferungen weder erreicht noch
erstrebt hat. Wir können diese Anschuldigung noch bestimmter
begrenzen. Man sieht in dem vorliegenden Werk den zu behan-
delnden Gegenstand ganz und gar überragt von der Subjectivität
des Schriftstellers. Der Verf., der selbst zu den Subaltern-Beam-
ten der Prätorianischen Präfectur gehörte, ist nicht blos der Lob-
redner der Verdienstlichkeit seiner Collegen, sondern er nimmt
auch entschieden Parthei für die vereinzelte Rangstufe in jenem
Kreise, auf welche seine eigene, so unbedeutende wie geschwä-
zige, Persönlichkeit gestellt war“.
Die vierte Abhandlung enthält eine „Erklärung der
Aeusserung des älteren Plinius über die Mancipation
der Perlen“. — Aus Plinius Η. N. IX., 36. hat man folgern
wollen, dass im Zeitalter des Plinius die Perlen, (— man hätte
hinzusetzen können: auch Smaragden, —) bei einer Veräusserung
unter Lebenden, den unmittelbaren Gegenstand der Mancipation
haben bilden können. Die Worte des Plinius, auf welche es an-
kommt, sind folgende: y}Lolliam Paulinam — vidi smaragdis
margaritisque opertam, — quae summa quadringenties HS colli-
- gebaty ipsam confestim paratam? nuncupationem tabulis
probare. ·— J$t hoc tarnen aeternae prope possessionis est: se-
quitur heredem, in mancipatum veni ty ut praedium ali-
quod. Conehylia et purpiiras omnis hora adterit etc.a Der Sinn
ist im Allgemeinen klar. Plinius klagt, dass Kostbarkeiten von
grossem Werthe, z. B. Smaragden und Perlen, zum Schmucke
von Individuen verwendet würden: indessen sei doch das noch
allerdings ist diejenige Abtheilung seiner Schrift, worin er sich
mit dem genannten Gegenstände beschäftigt, das bei weitem werth-
vollste, was wir seinen Mittheilungen verdanken. Gleichwohl ist
auch dieser Theil seiner Darstellung nur gar zu sehr geeignet,
des Lesers Bedauern zu erregen, und nicht selten auch dessen
Unwillen. Es mag nicht einmal gerügt werden, dass die Vorliebe
für die Unterbeamten der Prätorianischen Präfectur kein Hinder-
niss für den Verfasser hätte bilden sollen, über die genannte Ma-
gistratur selbst, und über die wichtigen Gegenstände ihres aus-
gedehnten Gescbäftskreises, ausreichendere Belehrungen zusam-
menzustellen, als die in den zerstreuten Notizen der früheren Ab-
schnitte enthaltenen. Dagegen ist die Anklage mit Nachdruck zu
unterstützen, dass Joh. Lydus, als Geschichtschreiber der Officia-
len des Präfectus Prätorio Vollständigkeit und Unparteilichkeit
der Darstellung in seinen Ueberlieferungen weder erreicht noch
erstrebt hat. Wir können diese Anschuldigung noch bestimmter
begrenzen. Man sieht in dem vorliegenden Werk den zu behan-
delnden Gegenstand ganz und gar überragt von der Subjectivität
des Schriftstellers. Der Verf., der selbst zu den Subaltern-Beam-
ten der Prätorianischen Präfectur gehörte, ist nicht blos der Lob-
redner der Verdienstlichkeit seiner Collegen, sondern er nimmt
auch entschieden Parthei für die vereinzelte Rangstufe in jenem
Kreise, auf welche seine eigene, so unbedeutende wie geschwä-
zige, Persönlichkeit gestellt war“.
Die vierte Abhandlung enthält eine „Erklärung der
Aeusserung des älteren Plinius über die Mancipation
der Perlen“. — Aus Plinius Η. N. IX., 36. hat man folgern
wollen, dass im Zeitalter des Plinius die Perlen, (— man hätte
hinzusetzen können: auch Smaragden, —) bei einer Veräusserung
unter Lebenden, den unmittelbaren Gegenstand der Mancipation
haben bilden können. Die Worte des Plinius, auf welche es an-
kommt, sind folgende: y}Lolliam Paulinam — vidi smaragdis
margaritisque opertam, — quae summa quadringenties HS colli-
- gebaty ipsam confestim paratam? nuncupationem tabulis
probare. ·— J$t hoc tarnen aeternae prope possessionis est: se-
quitur heredem, in mancipatum veni ty ut praedium ali-
quod. Conehylia et purpiiras omnis hora adterit etc.a Der Sinn
ist im Allgemeinen klar. Plinius klagt, dass Kostbarkeiten von
grossem Werthe, z. B. Smaragden und Perlen, zum Schmucke
von Individuen verwendet würden: indessen sei doch das noch