Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Overview
loading ...
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
56 Schriften von Colquhoun und Bowyer über röm. Recht in England.
wohl ausstreute, sie möchten ihre Zöglinge decliniren und conjugiren
lehren QS. 92}. Als Professor Clodius nach beendigter Audienz noch
etwas anbringen wollte und mit: „mais Sire“ — begann: unterbrach
der Kaiser den Redner mit: „mais, c’est fini“ und verliess den Saal. —
Auch die Geschichte der Leipziger Schlacht und der nächsten Tage
bekommt hier und da erläuternde oder berichtigende Anmerkungen. Der
Verfasser beweist z. B. als Augenzeuge, dass nicht, wie gewöhnlich über-
liefert wird, die verbündeten Monarchen gleichzeitig am 19. October auf
dem Marktplatz eintrafen, sondern nur Kaiser Alexander und König
Friedrich Wilhelm zusammen im Geleite des Kriegsvolks einritten
und dadurch hauptsächlich die Stadt vor Plünderung und andern Nach-
wehen des Sturmes bewahrten. Namentlich gebühre dem Russischen Kaiser
dieses Verdienst. Man ersieht aus dem Angezogenen, dass die Erinne-
rungen einen wahrhaft geschichtlichen Werth haben und unabhängig von
ihrem wohlthätigen Zweck gelesen zu werden verdienen. Möchten nur
noch mehre derartige Aufzeichnungen von Zeitgenossen und Augenzeugen
eines jedenfalls grossartigen Wendepunktes kommen! Die dermalige be-
sonders jüngere Generation kann manches Nützliche aus den frühem
Kämpfen, Leiden, Missgriffen und gelungenen Thaten schöpfen und na-
mentlich die Wahrheit erlernen, dass ohne Mässigung und geschichtlichen
Boden kein praktischer Plan gelingt, sondern mehr an den eigenen Fehl-
griffen denn fremden Hindernissen scheitert. Kortüm,

Studium des römischen Hechts in Kurland,
1) A summary of the Roman Civil law illuslrated by Comentaries on
Par all eis front the Mosaic, Canon, Mohamedan, English and foreign
law by Patrik C ol qu h o un, Juris Doctor Heidelberg. Μ. A. Johns
College Barrister at law Inner Temple. G. G. S. of Greece etc.
London 1849. 1850.
2) Commentaries on the modern civil law. By Georg Bowyer D. C. L.
Barrister at law. London 1848.
Die Frage über den Werth des Studiums des römischen Rechts für
England ist in England und Nordamerika selbst in neuester Zeit lebhaft
verhandelt worden. Es ist belehrend, die neuesten englischen Arbeiten
über römisches Recht näher zu betrachten, in so fern sie den Zweck
haben, bei ihren Landsleuten die Liebe zum römischen Rechte noch mehr
anzuregen und die Kenntniss desselben zu erleichtern. Es ist nicht schwie-
 
Annotationen