Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Wills: Essay on circuinslantial evidence.

195

liier verdankt man dem Verfasser des vorliegenden Werkes eine
treffliche praktische Anleitung zur richtigen Beurlheilung des circumstan-
tiellen Beweises in Strafsachen. Der Verf. nennt S. 245 die Beweisre-
geln praktische Sätze des juristischen Scharfsinns und der Erfahrung, gereift
und systematisch entwickelt durch eine Reihe erleuchteter Männer, Sätze, die
als die trefflichsten Mittel, Wahrheit von Irrthun) zu unterscheiden und mög-
lichst der gefährlichen Uebermacht richterlicherBeurtheilung entgegenzutreten
dienen. In diesem Sinne entwickelt der ausgezeichnete Verfasser die Lehre
vom Beweise durch Nebenumstände, und die Vorzüge seiner Schrift sind
13 eine praktische Zergliederung des Wesens dieser Beweisart, 2) die
klare gedrängte Darstellung von mehr als hundert wichtigen Straffällen,
die in England vorkamen und geeignet sind, die Gefahren des circurn-
stantiellen Beweises, aber auch die Wichtigkeit richtiger Regeln bei der
Beurtheilung solcher Fälle zu zeigen und 3J eine grosse Zahl von char-
ges, durch welche am besten die Rechtsansichten der englischen Richter
ihren Beweis durch Nebenumslände und zugleich die wohlthätige Wirk-
samkeit der Richter auf die Geschwornen sich ergiebt. -— Nicht leicht findet
man in einem Werke so viel richtige rationelle Auffassung mit praktischer
Darstellung vereinigt. Der Jurist eines jeden Landes wird das vorliegende
Buch nicht blos mit Interesse lesen, sondern auch md Nutzen brauchen.
Wir wünschten, dass die Geschwornen aller Länder mit dem Geiste der
Rechtsanschauung sich vertraut machten, welche das Werk von Wills
durchdringt und dass sie durch die darin dargestellten Rechtsfälle be-
lehrt werden.
Es ist daher begreiflich, wie auch das Werk von Wills in Eng-
land eine so gute Aufnahme gefunden hat, dass bereits die dritte Auflage
davon erschien. In Nordamerika ist es im Prozesse gegen Webster als
Autorität angeführt worden, und eben hören wir, dass in Venedig im
Anhang der dort erscheinenden juristischen Zeitschrift: Eco dei Tribunal)
das Werk von Wills übersetzt werden soll. Stellt man sich recht klar
die Schwierigkeiten einer richtigen Würdigung des Beweises durch Ne-
benuinstände vor, und erinnert man sich der Gefahren, denen dabei der
Richter ausgesetzt ist, so begreift man, wie der Engländer kaum glauben
kann, dass man in Frankreich und Deutschland den Geschwornen keine
weitere Anweisung giebt als die, dass sie nach ihrer intime conviction
den Wahrspruch fällen sollen. Mit einer solchen unbestimmten und un-
klaren Anweisung ist eigentlich nichts gesagt. Wie anders steht die Sache
in England, Schottland und Amerika! Mit welcher Gewissenhaftigkeit
sucht der präsidirende Richter am Schlüsse der Verhandlung den Ge-
13*
 
Annotationen