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merus, Cälius, ist das Fragment zu kurz, um irgend einen weiteren Schluss
auf den Verf. zu gestatten. Prüdentius contra Paganos nr. 130 wird
als ein allgemeines Citat aufgefasst, wobei an die Schrift gegen Symmachus zu
denken ist. Anderes, was bereits richtig hier aufgefasst ist, wie die Disci-
puli ad Frontonium nr. 150 übergehen wir, da aus dem, was wir bisher
angeführt, hinreichend die Wichtigkeit dieses Glossariums für die bemerkten Be-
ziehungen ersichtlich ist.
Was nun die Leistungen des deutschen Herausgebers hinsichtlich der Tex-
tesgestaltung betrifft, so glauben wir das, was er beabsichtigte, am Besten mit
den eigenen Worten desselben geben zu können: „—hanc rem“, sagt er S. 14,
„ita administrandam putavi, ut exemplo Hauptiano pro fundamento uterer, in
quo quae recte, ut mihi videtur alque indubie Hauptius et Le Clerc emendassent,
haud dubitanter in orationem ipsam reciperem, quae magis dubia vidcrentur, in
notis tractarem; loccs scriptorum vel ab Hauptio vel ab Le Clercio accurate in-
dicatos repeterem et si quid primus reperissem communicarem, denique obscu-
ras significationes gammatici quantum possem adhibilis similibus veterum gram-
maticorum locis explicarem, indicem dcuiquc nominum et scriptorum adjicerem.“
Diess ist auch Alles in befriedigender Weise geschehen: die dem Text unter-
gestellten Noten enthalten nicht nur das ganze kritische Material mit den da-
rauf bezüglichen Erörterungen des Herausgebers, sondern verbinden damit auch
eine Fülle von weiteren, auf den Gegenstand selbst bezüglichen Nachweisungen
und Erörterungen, welche zur richtigen Auffassung des Ganzen und zur ge-
rechten Würdigung desselben nicht wenig beitragen. Den sehr genau und sorg-
fältig ausgearbeiteten Registern geht als Appendix des Glossars noch S. 60 (f.
die schon oben erwähnte Zusammenstellung aus den Commentaren des Servius
und Philargyrius vorher, welche die auf den in der alten Wortforschung so be-
deutenden Abschnitt De dubiis generibus sich beziehenden Stellen dieser Com-
menlare in einer zweifachen Abtheilung vereinigt, indem die erste die allge-
meinen Regeln, die andere, die Vorschriften, welche auf das Geschlecht einzelner
Nomina sich beziehen, befasst.
Von Seiten der äusseren Einrichtung, in Druck und Papier, empfiehlt sich
die Schrift nicht wenig; auch der correcte Druck verdient Anerkennung; nur
S. 10 wird die Stelle: ut recenliores grammaticae magistri — ex copia exem-
plorum — suos hortus irrigarunt ac quasi illinc sese aluerunt zu corrigi-
ren seyn. Den durch die Gewissenhaftigkeit des Herausgebers etwas zu aus-
führlich gewordenen Titel des Buchs würden wir lieber in abgekürzter Form
gegeben und die Erwähnung der Ilaupt’schen wie der Le Clerc’schen Heraus-
gabe auf dem Titel des Ganzen weggelassen haben. Die auf diesem Titel der
Handschrift von Laon gegebene richtige Bezeichnung: Codex Laudunensis
finden wir im Texte mehrfach verlassen, und dafür Codex Laonensis gewählt,
eine, so weit wir wissen, nirgends sonst in älteren Quellen vorkommende Be-
zeichnung, da die Stadt Laon stets in den lateinischen Quellen des Mittelal-
ters bis auf die neueste Zeit herab Laudunum, Laudunensis urbs, auch
Lug dun um clavatum, nirgends aber Laonu m oder Laonensis urbs ge-
nannt wird.
 
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