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Publikationen des literarischen Vereins.

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ist, einer Sache, die namentlich in der Schweiz bei so oft in ganz an-
dern Cantonen wiederkehrenden gleichen Namen, schwierig genug war.
Um einen Schluss auf das Andere zu erleichtern, will Ref. hier nur an
den badischen Besitzungen nachweisen, was die Topographie durch die Her-
ausgabe des Werkes gewonnen habe.
Von Säckingen wusste man bisher, dass die Stadt ein Kloster-
lehen der Grafen von Habsburg gewesen {Huhn bad. Lex. S. 950}, Hier
lernen wir kennen, dass die Rechte der Grafen von Habsburg an die Stadt
— denn so ist sie schon im Urbar benannt — theils von der Kast-

vogtei, theils vom Landgrafenamt im Frickgau, welcher sich also über den
Rhein herüber erstreckte, herrührten {S. 41), ferner dass das Schult—
heissenamt durch Kauf vom Geschlechte der Wielandingen — deren Erb-
lehen es wahrscheinlich war — an Oesterreich gedieh. Todtmoos

wurde sonst schon 1268 als Pfarrkirche angenommen·, hier ersehen wir,
dass es noch 1300 eine blosse Kapelle war {S. 46). Bei Walds-

hut, welches wir hier als ein ursprüngliches Eigenthurn der Grafen von
Habsburg erkennen, erfahren wir den Bestand einer alten Rheinbrücke
{S. 53). Das Dorf Herrischried, welches man als Bestandteil der
Grafschaft Hauenstein anzusehen gewohnt war {Huhn a. a. 0. S. 547),
erkennen wir als Säckingisches Eigenthurn, über welches die Grafen von

Habsburg das Vogtrecht, die Herrn von Wielandingen das Maieramt hat-
ten. Ober- uud Unter-Alpfen hatte {wie wir S. 51 sehen), freie
Bewohner, die an Habsburg wegen der Gerichtsbarkeit nur Zins und Fast-
nachtshühner bezahlten. Krenkingen, welche'Herrschaft vom Freiherrn
Heinrich 1275 an St. Blasien verkauft wird {Gerbert Η. N. S. III. 192),
sehen wir hier in Habsburgischem Besitze.

Gailingen, welches in der badischen Topographie in verworre-
ner Weise dem Herrn von Gayl und einem eigenen Adel gehört haben
soll, lernen wir als ein Lehen kennen, welches die Habsburger vom Bis—
thum Konstanz trugen {S. 230). Th engen haben wir oben erwähnt.
Neuenhöwen, oder die Herrschaft und Schloss Stetten bei En-
gen, welches die Archivalien des jetzigen Besitzers, des Fürsten von Für-
stenberg, als eine von den Herrn von Höwen an Oesterreich gediehene
und von da an die Grafen von Hohenberg verpfändete Besitzung kennen
{Vergl. meine Fortsetzung der Münch’schen Geschichte des Hauses Fürsten-
berg IV. 263), finden wir hier als eine ursprüngliche Besitzung der Gra-
fen von Hohenberg, von denen es durch Graf Albrecht {den Minnesänger
vergl. v. Stillfried u. Märcker Hohenzollersche Forschungen S. 104) an die
Habsburger verkauft wurde {S. 288). „Dis sind nutze und reht, die
 
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