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Publikationen des literarischen Vereins.

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auch nach dem sorgfältigsten Studium eines derartigen Werkes bei spä-
tem Nachschlagen sich in völliger Rathlosigkeit wegen Mangels eines
solchen Registers befunden hat. Auch hier will Ref. nur wenige Be-
merkungen beifügen. S. 347 wird bei balche, „balle, grosse maräne,
weissfelchen“ bemerkt, dass auch kanbalchen und stanbalchen Vorkom-
men. Es dürften die beiden letztem Arten des gleichen Fisches, des Fel-
chen sein. Auch im Bodensee, der durch seine Felchen berühmt ist, un-
terscheidet man Weissfelchen, Blaufelchen und Sandfelchen, und will die
drei Arten dem verschiedenen Alter desselben Fisches zuschreiben.
S. 142 hat der Herr Herausg. einen Zweifel über den dunkeln
Ausdruck: „Der Son hütten git ein Schilling Imperial.“ Hütten scheint
nach der Zusammenstellung mit „wollen Tuch“, von welchem 6 El-
len 2 Imperial Marktgeld kosten, grobe Decken zu bedeuten (cf. Hut,
Hütte, provinc. Huss — Bettdecke, Kuzze, Kozze, etc}. Son aber ist
aller Wahrscheinlichkeit verschrieben, statt Som, eine Pferdlast, wie die-
ser Ausdruck, der nur noch für die Flüssigkeit geblieben ist, in den
Marktordnungen des XIV. Jahrhunderts häufig wiederkehrt und mit der,
auch in andern Schriftstücken gleichmässig vorkommenden Schreibung soum
auf der gleichen Seite zu finden ist. Es dürfte also vielleicht die ganze
Stelle so auszulegen sein: „Swer stahel und isen mit einander veil hat,
der git von der hütten (dem Verkaufszelte) XXX Imperial (nach S. 355
2’/2 Schilling Imperial und dies nach S. 352 ’/24 Mark, oder nach un-
serm Werthe ungef. 1 Gulden); swer aber deweders sunderlich veil hat
der git (von jedem der beiden Kramzelte) XV Imperial. Das pfunt wol-
len git einen Imperial Q= ’/244 Mark, oder 0,098 Gulden d. i. etwa
5 Kreuzer). Der son hütten (die Pferdelast Decken, oder Loden) git
einen Schilling Imperial (oder ’/61 Mark = 0,39 Gulden, ungef. 23 kr.).
Swer hütten niht hät, unde wollen luoch veil hat (wahrscheinlich wurde
gewöhnlich Loden und Wollentuch im gleichen Kram verkauft, wie Stahl
und Eisen), der git von sechs eine die er verkaufet (nach der Preisbe-
stimmung S. 367 sechs Schilling, oder mehr werth) Ij Imperial (etwa
10 Kreuzer von drei Gulden Kauferlös).
Doch bescheidet sich Ref. dieses nur als einen Versuch zur Erklä-
rung der schwierigen Stelle beizubringen.
Dass S. 367 eine für die Cullurgeschichte beachtenswerthe Preis-
liste von Lebensmitteln und Andern beigebracht sei, wurde so eben ge-
legentlich erwähnt.
Mit dem geographischen Register ist das geschichtliche verbunden,
bei welchem Ref. nur gewünscht hätte, dass die Geschlechts-, nicht die
 
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