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658

Jan: C. Plini Secundi naturalis historiae libri XXXVII.

Ebenso unhaltbar ist Jan’s Aeusserung, man könne die langobardi-
sche Schrift nicht in ein bestimmtes Jahrhundert mit Sicherheit setzen!
Er sagt nämlich von der zweiten Hand des rescriptus seculo ut
videtur octavo. Die Worte ut videtur sind ganz überflüssig und
nur ein Zeugniss der paläographischen Unwissenheit des Verf. Dieser
widerspricht sich selbst in seiner Rede, wo er als Beweis für das
9. Jahrh. der zweiten Schrift wörtlich so sagt: „Die Zeit der Ueber-
schreibung kann nicht später als ins 9. Jahrh. gesezt werden, da
die Schrift die langobardische ist.“ — Glaubt also Jan es habe im
7. und 8. Jahrhundert keine langobardische Schrift gegeben? Die
zwei schwierigsten Punkte in meinen prolegg. hat er sehr kurz ab-
gemacht, ohne näher auf die Sache einzugehen. Die Frage in Be-
treff des Archetypum hat er sogar ganz ignorirt. Von der von mir
gegebene Abstammung der ältesten Plinius Handschriften von einem
Muttercodex sagt er nur, dass der Palimpsest mit keiner der bis
jezt untersuchten Handschriften in eine Familie gebracht werden
könne, sondern dass er einer bisher noch undefinirten Familie an-
gehöre, von der nur noch Trümmer und Spuren in den übrigen
Exemplaren sich finden. Da Jan hier also keine weiteren Unter-
suchungen mittheilte und nur seine Resultate gab, die von meiner
Ansicht nicht wesentlich abweichen, so gehe ich zu dem zweiten
Punkte über, welchen er ebenfalls nur sehr kurz abfertigte. Er
stellt nämlich einige Ergebnisse für die Orthographie in seiner prae-
fatio und Rede aus dem Codex rescriptus zusammen, hat aber meine
Celticismen nicht angegriffen. Es versteht sich aber doch von selbst,
dass, bevor die Untersuchungen über die lateinischen Dialekte der
Zeit und den Oertlichkeiten nach erschöpfend durchgeführt sind und
namentlich die ältesten Handschriften, die Palimpsesten vom 3. bis
6. Jahrh., nebst den Inschriften dazu ausgebeutet wurden und so
sichere Resultate dastehen, es ein unreifer Versuch ist, orthographi-
sche Regeln in eine Ausgabe eines lateinischen Autors einzuführen,
wie Jan es mit den Worten thut: quamobrem revocavi hanc scrip-
turam. Mehr als subjektive Construction oder Fiction sind diese
Regeln nicht, denn es fehlt das Gesetz sie zu erklären. Der einzelne
Palimpsest mit seiner Orthographie beweisst für die lateinische Schrei-
bung in ihrer Allgemeinheit gar nichts, sondern nur, dass das Arche-
typum oder die älteste Hs. so und so geschrieben gewesen sein
kann, und der Schreiber N. N. so und so gesprochen und seine
Neolatinität und Provinzialismen hineingetragen hat. Vor dem Ge- .
neralisiren muss man sich in allen Sprachforschungen besonders den
Studien über lateinische Dialekte wol hüten.
Auf p. V erwähnt der Verf. des durch meine Entdeckung fest-
gestellten Titels des Plinianischen Werkes als naturaehistoriarum
libri. Auch hier muss ich zu meinem Bedauern seine verwirrende
Ungenauigkeit wieder beklagen, die sich in allen seinen Excerpten
aus meinem Buche findet, er sagt: „libri XI. XII. XIII. inscriptione
carent“, das ist ganz unrichtig ausgedrückt. Die Bücher XI. Xn.
 
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