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Nr. 51. HEIDELBERGER 1856.
JAHRBÜCHER DER LITERATUR.

Concordance entre les Codes civils etrangers et le code Napoleon.
Deuxieme edition entierement refondue et augmentee de la con-
cordance de la legislation cwile de plus de quarante pays par
A. de St. Joseph, juge au tribunal de premiere instance de
la Seine, Chevalier de la legion d’honneur et de plusieurs ordres.
Ouvrage termine et publie par M. A. de St. Joseph son fils.
IV volumes. Paris, chez Cotillon 1856.
Wenn ein Schriftsteller sich die Aufgabe setzt, eine vollstän-
dige Darstellung des Civilrechts aller gebildeten Völker zu liefern,
so ist ein solches Unternehmen ein sehr verdienstliches. Je mehr
der Verkehr der verschiedenen Völker sich verbreitet und der fran-
zösische oder deutsche Kaufmann in Vertrags Verhältnisse mit dem
Geschäftsmann in Californien tritt, eine Familie in Frankreich oder
in Italien ein Interesse haben kann, die über Erbrecht geltenden
Gesetze eines nordamerikanischen Staates kennen zu lernen, in wel-
chen ein Familienglied vor Jahren ausvvanderte, desto mehr steigt
der Werth eines Werkes, in welchem Jeder, der das ausländische
Recht kennen lernen will, sich leicht Raths erholen kann, um die Schwie-
rigkeiten zu beseitigen, welche sich da ergeben, wo man das oft
nicht gesammelte, in fremder Sprache geschriebene Recht eines ent-
fernten Volkes kennen zu lernen ein Interesse hat. Schon im Jahre
1840 hatte der Verfasser des vorliegenden Werkes die erste Auflage
desselben herausgegeben. Sie wurde gut aufgenommen, aber Man-
ches wurde vermisst, und eine Umarbeitung war wünschenswerth.
Man muss zur Ehre des Verfassers anerkennen, dass er keine Mühe
und Kosten scheute, eine neue den gerechten Forderungen entspre-
chende Ausgabe vorzubereiten. Der Verfasser der gegenwärtigen
Anzeige, der seit längerer Zeit mit Hrn. Saint Joseph in Briefwechsel
stand, weiss am besten, mit welcher Gewissenhaftigkeit Hr. Saint
Joseph sich bemühte, alle Materialien für eine neue Bearbeitung
sich oft mit grossen Kosten zu verschaffen, Erkundigungen einzu-
ziehen und die oft irrigen Mittheilungen in der ersten Ausgabe z. B.
auch in Bezug auf die Uebersetzung der fremden Gesetzbücher zu
berichtigen. — Die vorliegende neue Ausgabe enthält: 1) eine Ein-
leitung, welche eine allgemeine Ueberschau der wichtigsten Bestim-
mungen der Gesetzgebungen des Auslands gibt nach den Titeln des
französischen Gesetzbuchs zu dem Zwecke, den Leser in den Stand
zu setzen, mit einem Blicke die allgemeinen Grundsätze, die in je-
der Lehre nach den verschiedenen Gesetzgebungen vorkommen, zu
überschauen. 2) Eine geschichtliche Uebersicht des Ursprungs des
modernen Civilrechts in Europa soll dazu dienen, das bestehende
Recht an das ursprüngliche anzuknüpfen. 3) Eine kurze einleitende
XLXI. Jahrg. 11, Heft. 51
 
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