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544

Heinze: De spuriis actorum diurnorum fragmentis etc.

einer theilweisen Untersuchung und Erörterung unterstellt, vor Allem
die Quelle zu ermitteln sucht, aus welcher den genannten Heraus-
gebern diese angeblich altrömischen Reste zugekommen, deren Aecht-
heit freilich schon Wesseling (1731) in einer solchen Weise bestrit-
ten, dass ihre Unächtbeit, also ihre Fälschung so gut wie erwiesen
betrachtet werden konnte. Mit Recht hebt der Verf. diese gründliche
Untersuchung hervor: was seitdem über die Ünächtheit vorgebracht
worden, ruht auf diesem Grund und Boden und kann darum als
weitere Bestätigung der von Wesseling aufgestellten Behauptung die-
nen. Auch finden wir, dass, einige Ausnahmen abgerechnet, bei
weitem die Mehrzahl der Gelehrten, die mit diesen Resten in irgend
einer Weise sich beschäftigt haben, wie die vom Verf. S. 16 gege-
bene Zusammenstellung zeigt, die Aechtheit derselben bezweifelt,
und damit auch die Fälschung in mehr oder minder bestimmter
Weise anerkannt bat. Und so wird auch das, was in dieser Schrift
sowohl nach äusseren, wie inneren Gründen vorgebracht ist, dazu
dienen, diesen Zweifel an der Aechtheit zu begründen, oder viel-
mehr uns keinen Zweifel mehr übrig lassen, dass wir es hier mit
keinen ächten Producten des Alterthums zu thun haben. Ist aber
diese ünächtheit anerkannt, so wird zur völligen Anerkennung der-
selben auch der Nachweis des Ursprunges, die Quelle der Fälschung,
zu ermitteln sein; der Verf. hat diese Frage keineswegs umgangen,
sondern vielmehr in jeder Weise zu lösen versucht. Alle Spuren
weisen uns auf Spanien, als das Vaterland der Fälschung, und hier
zunächst auf Ludovicus Vives (Luys Bives f 1541) zurück,
der jedenfalls als der erste Besitzer dieser in weiteren Abschriften
dann andern Gelehrten mitgetheilten und von diesen veröffent-
lichten Inschriften erscheint, und darum mit mehr Grund als irgend
ein anderer Gelehrter jener Zeit auch für den Verfertiger derselben
angesehen werden kann. Und dieser Verdacht hat, wie ein am
Schluss gemachter Zusatz berichtet, insofern eine Bestätigung erhalten,
als Herr Hübner auf einer zum Zweck der neuen Ausgabe des Cor-
pus Inscriptionum Latinarum unternommenen Reise nach Spanien
zu Valencia, dem Vaterlande des Ludwig Vives, einen Fascikel vor-
fand, der ebenfalls in einer netten und schönen Schrift des sechzehn-
ten Jahrhunderts diese Reste der Acta diurna enthielt, mit der von
einer späteren Hand gemachten Bemerkung, dass dieselbe nach einer
Abschrift gemacht seien, welche Honoratus Johannes (der Erzieher
des Don Carlos) von Luys Bives erhalten habe. So weit geht die
Beweisführung des Verf., der wir unsere Anerkennung um so we-
niger versagen wollen, als auch wir von der Ünächtheit dieser Frag-
mente überzeugt sind, und darum auch mit Verlangen dem entge-
gensehen, was der Verf. weiter zur Begründung und Vervollständi-
gung seiner Behauptungen in einem zu erwartenden zweiten Fasci-
culus vorbringen wird.
 
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