Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
834

Müller: Deutsche Münzgeschichte.

wechselnden Charakter dargestellt und daraus der Schluss auf die
Gestaltung der Münzberechtigung bei den Franken überhaupt gezo-
gen. Die Mehrung der Münzstätten von vieren auf die Zahl von
mehreren Hunderten, der Prägschatz und seine Entstehung, die in
die Augen fallende Eintheilung der Münzen jener Zeit in solche mit
dem Namen des Königs und in solche mit dem Namen des Münz-
meisters, das Verfahren bei Ablieferung der Münzen u. A. haben
S. 128 u. ff. eingängigste Erledigung gefunden. Die Frage, wem
die Könige das Recht zu münzen ertheilten, ist von S. 141 ab ent-
halten und beantwortet; als alte Münzstätten sind S. 147 ff. Strass-
burg angegeben, wo der Bischof schon 774 Münzgerechtigkeit ge-
habt haben sollte, Münzfreiheit aber 873 erhielt. Aber bald nach-
her übte die Stadt dasselbe aus, wie aus der Wiederübertragung an
den Bischof, 974, ersichtlich ist. Kempten aber und Köln sind
nicht so frühe erwiesen, als sonst behauptet war, und selbst der
Papst in Rom setzte erst auf Ludwigs des Frommen Denare den
eigenen Namen (S. 149).
Constanz münzte jedenfalls geraume Zeit vor Otto III., Worms
seit 856, Zürich als curtis regia vielleicht früher, mit Sicherheit aber
erst seit Otto I. Lindau ist jedenfalls zweifelhaft, Prüm und Os-
nabrück noch unter den Karolingern erwiesen. Das Münzrecht von
Corvey, Trier, Eichstädt rührt von dem letzten Karolinger, Ludwig
dem Kinde, her. Dass aber dieses Münzrecht zunächst nur den
königlichen Antheil am Münzgewinne bedeute, darauf weiset der
Verf. S. 160 noch besonders hin. Bei den wiedererstehenden Her-
zogen fand wohl das gleiche Verhältniss statt, wenngleich nicht ur-
kundlich erwiesen, da sie im Vertrauen auf ihr Schwert der pa-
pierenen oder pergamentenen Schanzen für dieses Recht nicht be-
durften. Aber baiersche Münze zu Regensburg wird schon 874
erwähnt, alemannische ist durch v. Pfaffenhofen unter dem ersten
Herzog beurkundet. Den Schluss des Abschnittes bildet die Con-
troverse über die Bedeutung von „Moneta“, welche der Verf. mit
vollem Rechte nicht bloss als Aufsicht, sondern als Prägung
annimmt.
Wir müssen uns versagen, den Inhalt der Abschnitte 5, das
Gepräge unter den Merovingern und Karolingern (186—206),
die Münzstätten und Münzmeister (207—213) und der
am Leben des heil. Eligius durchsichtig dargestellten Stellung der
letztem, oder 6, Münzbenennungen nach romanischem und
germanischem System, eingängiger darzulegen, sondern rück-
sichtlich derselben die Leser, gewiss zu ihrem Vortheil, auf das
Buch selbst verweisen.
Der letzte Abschnitt des Bandes, das Gewicht der Münzen,
ist, wie wir im Eingänge dieser Anzeige bemerkten, eine fast ganz
neue, maassgebende und reformatorische Forschung.
Als Einheit wird der Denar angenommen, bei nicht allzu
grosser Schwankung zu einem Mittelgewicht von 22 Gran, auf ihn
 
Annotationen