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Fürst v, Hohenlohe: Das Fürstenberg. Wappen.

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der Solidus und Triens zurückgeführt, die Vergleichung mit dem
römischen Gewichte vorgenommen, dann die Vergleichung der Mün-
zen mit dem römischen und unter den Karolingern mit dem
nationalen Gewichtpfund in Zahlen ausgedrückt. Diese schwie-
rige Untersuchung ist (S. 329—330) durch zwei Tabellen anschau-
lich gemacht und durch eine Darstellung der Schwankung des Geld-
werths oder des relativen Münzwerthes, der Preise, Maasse u. s. f.
geschlossen. Ein Register erleichtert den Gebrauch des Werkes als
Nachschlagewerk.
Ref. scheidet von demselben mit der Hochachtung, welche er
Eingangs der Forschung des Verf. gezollt, und mit der Hoffnung,
dass es ihm recht bald möglich werde, durch Aufhellung und Lich-
tung der noch dunklem und dornenvollem folgenden Jahrhunderte
im zweiten Bande sich den Dank der Freunde dieser Wissenschaft
zu erwerben.

Geber das Fürsteribergische Wappen. Mit dem besondern Titelt
„Zur Geschichte des Fürstenbergischen Wappens. Heraldische
Monographie von F.-K.“ (Als Manuscript gedruckt.) Druck
von Blum und Vogel in Stuttgart. Mit einer Stammtafel und
10 Abbildungen.
Das vorliegende Werk ist zwar nicht für den Buchhandel be-
stimmt und deswegen dürfte eine Anzeige desselben überflüssig
scheinen.
Auch liegt eine solche vielleicht nicht einmal in den Wünschen
des erlauchten Verfassers, dessen Forschung den Stempel eben so
grosser Bescheidenheit, als Sorgfalt, Beharrlichkeit und sicherer
Combinationsgabe trägt.
Wir glauben nämlich bemerken zu dürfen, dass die Anfangs-
buchstaben F. K. des Titels den Fürsten Friedrich Kraft zu Hohen-
lohe-Waldenburg-Kupferzell bezeichnen, welchem die Alterthums-
forschung schon ein Werk über das eigene Geschlechtswappen in
gleich prächtiger Ausstattung verdankt. (Oehringen, Pb. Baumann,
1859, bes. Abdruck aus dem ersten Bande des Archivs für Hohen-
lohische Geschichte.)
Zu der oben bezeichneten Arbeit nun war denn auch der fürst-
liche Verfasser nicht nur durch sorgfältig erworbene Kenntniss, son-
dern auch als Sippe des alten Hauses der Fürstenberge besonders
berufen, und seine Forschung hat beiden Rechtstiteln in gleich ehren-
voller Weise entsprochen.
Doch da unser Urtheil dem Werthe der Schrift wenig hinzu-
fügen, nichts nehmen kann, begnügen wir uns, lediglich den Inhalt
derselben anzugeben und auf diese einfachste Weise zu zeigen, was
die Wappen- und Geschlechtskunde durch dieselbe gewonnen habe.
In einem gegen die Klassifikation der Heraldiker durch Dr. 0.
T. v. Heffner gerichteten fast scherzhaftem Vorwort, in welchem
 
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