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Gregorovius: Geschichte der Stadt Rom. VII.
inan demselben substituirt findet, und wofür es mehrere Quellen
gibt*), ist nicht das echte und ursprüngliche. Die Schicksale des
letzteren, so ähnlich denjenigen der früheren Diplome von Pipin,
von Karl, und von Ludwig, würde, wenn man sie kannte, einen
Beitrag zu der Geschichte der Fälschungen liefern, womit nach-
mals Rom seine weltlichen Ansprüche zu unterstützen wusste.
Die Thatsache selbst, welche das Verhältniss der carolingi-
schen Zeit zwischen Otto, Johann XII. und der Stadt Rom neu
constituirte, ist Commentar genug für die kommenden Jahrhun-
derte, welche Rom, nach dem Verluste einer kurzen Selbstständig-
keit, als kaiserliche und päpstliche Stadt zu jener widerspruchs-
vollen Stellung zurückbrachten, welche die Quelle wiederkehrender
Kämpfe wurden.
Zu dem Vertrage zwischen Otto I. und dem Papste Johann XII.
muss man stets zurückgreifen, wenn man die in der Folgezeit auf-
tretenden Emancipationsversuche, zunächst seitens des Crescentius
(985, nach dem Tode Otto’s II.), dann des Arnaldo, ferner des
Cola di Rienzo, endlich des Stephano Porcari verstehen will.
Von diesen Versuchen gehört derjenige, den Crescentius unter-
nahm, indem er zunächst das Patriciat (die oberste weltliche und
richterliche Gewalt, aber als kaiserlicher Statthalter, nach dem
Vorbilde der vormaligen Exarchen) an sich riss (im J. 985, S. 425),
sowie die Erneuerung dieses Versuches (im J. 991, S. 435) noch
iu die Darstellung dieses Bandes.
Wieder war hierdurch ein Erlöschen des Kaisertitels während
dreizehn Jahren verursacht worden, eine Zwischenzeit, die kürzer,
als jene, welche vordem Alberich zu der Stadt und seinem eigenen
grossen Ruhme ausgefüllt hatte, schon bewies, dass derlei Anstrengun-
gen an nachhaltiger Wirkung einbüssen mussten. Die persönlichen Be-
dingungen, welche Crescentius für sein Auftreten als Haupt der natio-
nalen Partei in Rom mitbrachte, reichten nicht so weit wie es nöthig
gewesen wäre. Diese kürzere Zeit wirft rückwärts ihr Licht auf
die grosse Persönlichkeit Alberichs. Die Patriciergewalt des Cres-
centius hatte, ein Ende als Otto III. in Rom einzog, und aus den
Händen seines Vetters des Papstes Gregor V. (Gerbert), die Krone
am Feste der Himmelfahrt Mariä (996, 21. Mai) in St. Peter
empfing.
In dem Grade, wie der Versuch des Crescentius der Herrschaft
Alberichs nachsteht, wird man sich versucht fühlen, die Darstel-
lung der letzteren bei Gregorovius (S. 322 u. ff.) nachzustudiren.
Mit dem Tode Otto’s III. schliesst eine geschichtliche Periode
der kaiserlichen Stadt, für die wir den wirthschaftlichen Gesichts-
punkt oben fruchtbar zu machen gesucht haben.**)
*) Vgl. Wait/, Jahrb. d. R. I. 3. p. 207.
**) Dieser Periode gehört die Erweiterung des Stadtgebietes durch die
Civitas Leonina an, eine Festung, die Leo IV. gegen die Saracenen erbaute
(im J. 848 u. ff. S. 108).
Gregorovius: Geschichte der Stadt Rom. VII.
inan demselben substituirt findet, und wofür es mehrere Quellen
gibt*), ist nicht das echte und ursprüngliche. Die Schicksale des
letzteren, so ähnlich denjenigen der früheren Diplome von Pipin,
von Karl, und von Ludwig, würde, wenn man sie kannte, einen
Beitrag zu der Geschichte der Fälschungen liefern, womit nach-
mals Rom seine weltlichen Ansprüche zu unterstützen wusste.
Die Thatsache selbst, welche das Verhältniss der carolingi-
schen Zeit zwischen Otto, Johann XII. und der Stadt Rom neu
constituirte, ist Commentar genug für die kommenden Jahrhun-
derte, welche Rom, nach dem Verluste einer kurzen Selbstständig-
keit, als kaiserliche und päpstliche Stadt zu jener widerspruchs-
vollen Stellung zurückbrachten, welche die Quelle wiederkehrender
Kämpfe wurden.
Zu dem Vertrage zwischen Otto I. und dem Papste Johann XII.
muss man stets zurückgreifen, wenn man die in der Folgezeit auf-
tretenden Emancipationsversuche, zunächst seitens des Crescentius
(985, nach dem Tode Otto’s II.), dann des Arnaldo, ferner des
Cola di Rienzo, endlich des Stephano Porcari verstehen will.
Von diesen Versuchen gehört derjenige, den Crescentius unter-
nahm, indem er zunächst das Patriciat (die oberste weltliche und
richterliche Gewalt, aber als kaiserlicher Statthalter, nach dem
Vorbilde der vormaligen Exarchen) an sich riss (im J. 985, S. 425),
sowie die Erneuerung dieses Versuches (im J. 991, S. 435) noch
iu die Darstellung dieses Bandes.
Wieder war hierdurch ein Erlöschen des Kaisertitels während
dreizehn Jahren verursacht worden, eine Zwischenzeit, die kürzer,
als jene, welche vordem Alberich zu der Stadt und seinem eigenen
grossen Ruhme ausgefüllt hatte, schon bewies, dass derlei Anstrengun-
gen an nachhaltiger Wirkung einbüssen mussten. Die persönlichen Be-
dingungen, welche Crescentius für sein Auftreten als Haupt der natio-
nalen Partei in Rom mitbrachte, reichten nicht so weit wie es nöthig
gewesen wäre. Diese kürzere Zeit wirft rückwärts ihr Licht auf
die grosse Persönlichkeit Alberichs. Die Patriciergewalt des Cres-
centius hatte, ein Ende als Otto III. in Rom einzog, und aus den
Händen seines Vetters des Papstes Gregor V. (Gerbert), die Krone
am Feste der Himmelfahrt Mariä (996, 21. Mai) in St. Peter
empfing.
In dem Grade, wie der Versuch des Crescentius der Herrschaft
Alberichs nachsteht, wird man sich versucht fühlen, die Darstel-
lung der letzteren bei Gregorovius (S. 322 u. ff.) nachzustudiren.
Mit dem Tode Otto’s III. schliesst eine geschichtliche Periode
der kaiserlichen Stadt, für die wir den wirthschaftlichen Gesichts-
punkt oben fruchtbar zu machen gesucht haben.**)
*) Vgl. Wait/, Jahrb. d. R. I. 3. p. 207.
**) Dieser Periode gehört die Erweiterung des Stadtgebietes durch die
Civitas Leonina an, eine Festung, die Leo IV. gegen die Saracenen erbaute
(im J. 848 u. ff. S. 108).