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Triebner: Spartanische Verfaesungsgeschichte

stehen sind, eine Bedeutung, die den GvGGltlu anderer Staaten
nicht zukommt. In dem zweiten Abschnitt »Die Rhetra des Ly-
curg« verweist Triebner auch noch die einzige in der letzten Zeit
als echt anerkannte Rhetra in das Reich der Fabel ; und in dem
dritten »Das Leben des Lycurg« sehen wir, dass dieser Gesetz-
geber »nach Xenophon , dessen Berichte für uns erste Autorität
sind und bleiben müssen, sogar zur Zeit der Herakliden lebte.
Heisst das aber etwas Anderes, als dass die Spartaner der altern
Zeit einen Reformator Lycurgus nicht kannten? Genosse des
Eurysthenes und Procles sein, ist doch wohl klar gesprochen. Da-
zu stimmt dann ganz vortrefflich das Zeugniss des Hellanicus, der
geradezu erklärt, Eurysthenes und Procles hätten die Verfassung
gegeben und auch Thucydides widerspricht dem keineswegs.« Den
Eurysthenes und Procles halten aber sogar Duncker und Curtius
für unhistorische Personen und für unbistorisch hält auch Triebner
diese Könige; allein nicht blos diese beiden, sondern er hält so-
gar dafür, dass die ganze Liste derselben bis auf Leon und Ana-
xandridas sammt deren Berechnung nicht den geringsten Anspruch
auf geschichtliche Glaubwürdigkeit habe. Wie es mit der Glaub-
würdigkeit von dergleichen Königslisten steht, weiss man übrigens,
wie ich hinzufügen will, auch von andern Ländern her ; man weiss,
was man von der deutschen des Aventin, der pictischen des Henry
Maul of Melgura und der schottischen Buchanan’s zu halten hat,
trotzdem die Bildnisse der letztem zu Holyrood noch jetzt in
langer Reihe zu schauen sind oder doch früher waren. Zuverläs-
siger aber als die ebengenannten westeuropäischen Logographen
ist aber auch Ephorus nicht, »auf welchem die alte spartanische
Geschichte fast durchaus, die Geschichte der übrigen griechischen
Staaten doch zum grossen Theil beruht.« Was aber Lycurg ins-
besondere betrifft, so weist der Verf. darauf hin, dass sein Leben
zwar des sagenhaften Schmuckes nicht entbehrt uud er sogar von
Einigen geradezu für mythisch erklärt worden ist, so wie Triebner
selbst einige Umstände anführt, die ihn als einen Sonnengott könn-
ten erscheinen lassen; trotz allem dem aber hält er in Betracht
mancher Erwägungen es für gefährlich »von dem mythischen Ly-
curg einen Rückschluss auf Lycurg überhaupt zu ziehen und seine
Existenz bestreiten zu wollen. Es muss aber darnach andererseits
als durchaus unkritisch gelten gesetzgeberische Massregeln irgend
welcher Art auf ihn zurückzuführen.« Ich kann Triebner hier
meine vollste Beistimmung nicht versagen und muss seiner dabei
an den Tag gelegten Vorsicht und Besonnenheit den grössten Bei-
fall zollen. Dass Lycurg einmal ganz aus der Geschichte ver-
schwindet, ist sehr leicht möglich, nur nach dem von ihm fixirten
Stande der Frage glaubt Triebner ihn noch stehen lassen zu müssen;
er will also in seinen Folgerungen nicht mit zu grosser Hast zu
Werke gehen. Was jedoch die Umstände anlangt, die nach seiner
Meinung bei Lycurg auf einen Sonnengott hinweisen möchten, so
 
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