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Schaefer, Johann Georg
Kunstdenkmäler im Grossherzogthum Hessen: Inventarisirung und beschreibende Darstellung der Werke der Architektur, Plastik, Malerei und des Kunstgewerbes bis zum Schluss des XVIII. Jahrhunderts: Kreis Offenbach — Darmstadt: Bergstraesser, 1885

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https://doi.org/10.11588/diglit.18296#0058
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KREIS OFFENBACH

wesen sein, welche gegen Ende des 13. Jahrhunderts, nach einem vorübergehend
an den Erzbischof von Mainz gekommenen Theilbesitz, mit den Grafen von Katzen-
ellenbogen zu gleichen Hälften an Steinheim betheiligt erscheinen. Nachdem der
( )rt in der Fehde zwischen König Albrecht I. und Erzbischof Gerhard 11. von Mainz
schwer gelitten und in der Folge, am 15. Dezember 1320, Stadtrechte erhalten
hatte, brachten die Eppensteiner einige Jahre später den ganzen Besitz wieder an
ihr Haus. Es folgten nun Verpfändungen an Hanau, 1341, und an Kronberg,
1395, welche jedoch bald wieder eingelöst wurden, worauf Gottfried VIII. von
Eppenstein im Jahre 1425 Burg, Stadt und Zubehör an den Erzbischof von Mainz,
Konrad III., aus dem Geschlecht der Wild- und Rheingrafen von Daun, in Eigen-
thum käuflich abtrat. Nach einer kurzen Verpfändung an den Grafen Ludwig II.
von Isenburg-Büdingen verblieb Steinheim die Besetzung durch die Schweden

im dreissigjährigen Kriege und den von König Gustav Adolf verfügten vorüber-
gehenden Hanauischen Besitz abgerechnet - - dauernd unter der Landeshoheit des
Mainzer Erzstiftes, bis die Stadt im jähre 1802 durch den Frieden von Lüneville,
gleichzeitig mit Seligenstadt und den übrigen Mainzischen Besitzungen im Rodgau
und Bachgau (Klein-Krotzenburg, Hainhausen, Jügesheim, Klein-Auheim, Lämmer-
spiel, Mainflingen, Obertshausen, Rembrücken und Zellhausen), der Landgrafschaft
Hessen-Darmstadt, jetzigem Grossherzogthum Hessen, zugesprochen wurde.

Die dem h. Johannes Baptista geweihte Pfarrkirche (G. Helwich, weiland
Vicar zu St. Martin in Mainz, spricht von einer ecclesia dedicata in honorem S. Jo-
hannis Evangelistae) war bis gegen die Mitte des 15. Jahrhunderts ein schlichter,
angeblich 1329 entstandener, herrschaftlicher Kapellenbau. Die geringe Ausdehnung
dieses Gotteshauses mag durch den Umstand zu erklären sein, dass vor jener Zeit
A7c7«-Steinheim die Mutterkirche, (Srcw-Steinheim deren Tochterkirche war. (Vergl.
S. 103.) Dieses Filialverhältniss lässt die Frage nicht unberechtigt erscheinen, ob
das vorerwähnte früheste Auftreten des Namens Steinheim in einer Urkunde vom
Jahre 1294 nicht eben so gut und vielleicht mit mehr Wahrscheinlichkeit auf Klein-
Steinheim als auf Gross-Steinheim zu beziehen sei. Die in dieser Urkunde aus-
gesprochene Inkorporation , wonach die Abtei Seligenstadt die Pfarrei Steinheim
mit einem Geistlichen aus dem Benediktinerorden zu besetzen hatte, blieb in Kraft
bis zum Jahre 17 71, wo Kurfürst Emmerich Joseph von Breidbach das Besetzungs-
recht von Pfarreien mit Ordensgeistlichen im ganzen Umfang des Erzstiftes aufhob.
Auf jenen einfachen Kapellenbau wird das Beneficium zu beziehen sein, welches
Gottfrid und Lorette von Eppenstein im Jahre 1329 für den Altar zum heiligen
Geist mit Einkünften von Jügesheim und Hainstadt gestiftet. Durch die im Jahre
1449 stattgefundene Erhebung der bisherigen Tochterkirche zum Rang einer Mutter-
kirche , zu welcher nun Klein-Steinheim in ein Filialverhältniss trat, war der Um-
bau der Kapelle in ein geräumiges Gotteshaus geboten. Der erzbischöfliche Erlass
über die ParochialVeränderung gedenkt denn auch ausdrücklich eines Neubaues.
Die umfassende Mutation, welche an der gegenwärtigen Pfarrkirche im Jahre 1876
durch den damaligen Mainzer Dombaumeister Cuypers geschah, verwehrt der For-
schung den sicheren Nachweis von älteren Ueberresten an demjenigen Bestandtheil
des im Kern mittelaltrigen Bauwerkes, welcher hier allein in Frage kommen kann,
 
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