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Zeitschrift des Kunst-Gewerbe-Vereins zu München — 1883

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Vereinschronik
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https://doi.org/10.11588/diglit.7027#0092

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h 88 -f

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Theilnehmerkarte für den II. Deutschen Kunstgewerbe-Kongreß in
München. Entworfen von Professor Ant. Seder.

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setzung der Preisgerichte und Hebung des kunstgewerblichen
Unterrichtes,

t>) Periodische Wanderversammlungen, die der Reihe nach, wo-
möglich im Anschluß an einschlägige Ausstellungen — an den
Sitzen größerer Vereine abzuhalten sind,

c) Würdige und energische Vertretung des Knnstgewerbes gegen-
über der Geffentlichkeit und dem Auslande.

8 3.

Die leitenden Grgane des Verbandes sind:

a) Lin Linzelverein als Vorort,

b) Ein aus mindestens drei Mitgliedern des Vorortes bestehender
Vorstand,

c) Der Delegirtentag, welcher aus den Deputirten der einzelnen
vereine besteht und alle zwei Jahre innerhalb dieses Zeitraumes
aber »ach Bedürfniß Zusammentritt.

8 4-

Der Vorort wird von den Delegirten gewählt.

8 5.

Der Vorstand hat die Interessen des Verbandes zu wahren, die
Beschlüsse des Delegirtentages in Vollzug zu bringen, die vorbe-
rathung wichtiger Angelegenheiten bei den Linzelvereinen anzuregen
und einzuleiten, ferner die Delegirtenversammlungcn, sowie eventuelle
allgemeine Versammlungen nach Maßgabe näherer Bestimmungen
cinzuberufen und vorzubereiten.

Der Vorstand hat nach Thunlichkeit innerhalb der Vereine zu
wechseln. Die sofortige Wiederwahl des letzten Vorortes ist nur bei
Stimmeneinheit der Delegirten aller übrigen Vereine zulässig.

8 s-

Der Delegirtentag bildet die unmittelbare Vertretung aller Linzel-
vereine und faßt als solche in den seiner Kompetenz unterstellten An-
gelegenheiten bindende Beschlüsse. Er prüft die Geschäftsführung des

X

X

Vorstandes und entscheidet über die Aufnahme neuer Vereine. Das
Stimmenverhältniß der Delegirten richtet sich hiebei nach der Mit-
gliederzahl der von ihnen vertretenen Linzelvereine.

8 r.

Mitglied des Verbandes kann jeder Verein deutscher Zunge
werden, welcher statutengemäß die Förderung kunstgewerblicher Zwecke
als bfauptaufgabe verfolgt.

8 8-

Allgemeine öffentliche Versammlungen oder ttunstgewerbetage
werden bei besonderen Veranlassungen abgehalten. Für die auf den-
selben in der Bedeutung von Resolutionen gefaßten Beschlüsse ist das
einfache Stimmenverhältniß der Anwesenden maßgebend.

Transitorische B estimmmungen.

Die Wahl der Delegirten zum Abgcordnetentage, die Einberufung
der Versammlungen, die Bestimmung über Anträge in den Linzel-
vcrcinen ic. wird durch eine besondere Geschäftsordnung festgesetzt.

Die Vereine, welche an dieser provisorischen Konstituirung theil-
nahmen, sind jene von Berlin, (Vertreter Dr. pabst, Wallö, Reuleaux),
Braunschweig (Vertreter Gsterloh), Bremen (Vertreter Bergfeld),
Dresden (Vertreter Gnrlitt), Frankfurt a/M. (Vertreter Luthmer),
Hamburg (Vertreter Köhler), Ilmenau (Vertreter Küchler), Karlsruhe
(Vertreter kfammer). Leipzig (Vertreter Zur Straßen), München
(Vertreter Lange), Pforzheim (Vertreter Waag), Stuttgart (Vertreter
Mayer, Kcller-Lcuzinger). Dieselben repräsentiren eine Anzahl von
über 7000 Mitgliedern.

Die weiteren Beschlüsse lauteten:

B e sch l u ß VI.

„Die Errichtung von Ausstellungshallen, sowie die Veran-
staltung von allgemeinen Konkurrenzen, kunstgewerblichen
Ausstellungen und verloosungen haben sich als erfolgreiche
Mittel für die Geschmacksbildung der Kunsthandwerker, wie
des Publikums erwiesen und ist deshalb deren Förderung
und wirksame Unterstützung anzustreben.

Beschluß Via.

„Der Kongreß beauftragt den derzeitigen Vorort München,
sich alsbald mit den maßgebenden Faktoren Berlins ins ver-
nehmen zu setzen, um die Abhaltung einer deutsch-österreich-
ischen Kunst- und Kunstgewerbe-Ausstellung in der Reichs-
Hauptstadt innerhalb der nächsten fünf Jahre anzubahnen und
insbesondere darauf hinzuwirken, daß dieser Ausstellung
das Programm der Münchener Ausstellung vom Jahre \876
zu Grunde gelegt werde."

B eschluß VII.

„Um einer weiteren Veräußerung von künstlerischen »nd kunst-
gewerblichen Denkmälern der Vorzeit, sowie den Mißgriffen
in der Restaurirung solcher Werke vorzubeugen, empfiehlt die
versaminlnng, indem sie den Verlust nationalen Besitzthnms
tief beklagt, allen Freunden des Knnstgewerbes in Vorkommen-
den Fälle» energisches persönliches Eintreten, sowie de»
Landesbehörden die Ergreifung entsprechender Maßnahmen.
Als solchen Zwecken förderlich erkennt sie neben Jnventari-
sirung, Aufnahmen und Publikationen dieser Schätze und Auf-
stellung besonderer Kommissionen, die Errichtung weiterer
Lehrstühle für allgemeine Kunstgeschichte an den Universitäten."

Beschluß IX.

„In kfinblick auf das allseits hervortretende Bestreben nach
Gründung von Innungen und Schutz des Handwerkes gegen
modernes Konkurrenzwesen, spricht sich die Versammlung
gegen jede engherzige Beschränkung in der Ausübung des
Kunstgewerbes aus. Sie glaubt insbesondere den Kunstgewerbe,
vereinen die Gründung freiwilliger Gilden, deren kfanpt-
anfgabc in der Heranbildung tüchtiger Arbeiter gelegen,
wärmstens anenipfehlen zu sollen."

Antrag XI. und XII. wurden kombinirt und als

Beschluß XI. mit folgender Fassung angenommen:

„Die Versammlung beschließt, neben der Anregung privater
Initiative an die deutsche Reichsregierung die Bitte zu richten,
dieselbe wolle für Hebung des Exportes der deutschen Kunst-
industrie insbesondere durch eingreifende Verbesserung des
Konsnlatwesens und durch würdige Vertretung des deutschen
Reiches auf auswärtigen Ausstellungen hochgeneigtest Sorge
tragen."
 
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