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Kunstgewerbeblatt: Vereinsorgan der Kunstgewerbevereine Berlin, Dresden, Düsseldorf, Elberfeld, Frankfurt a. M., Hamburg, Hannover, Karlsruhe I. B., Königsberg i. Preussen, Leipzig, Magdeburg, Pforzheim und Stuttgart — NF 21.1910

DOI Artikel:
Pudor, Heinrich: Zur Revision des deutschen Feingehalt-Gesetzes
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https://doi.org/10.11588/diglit.4873#0205

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ARBEITEN DER KUNSTGEWERBESCHULE IN MAGDEBURG

Richard Thomas, Knotenzone

Marion Zureck, Sternpelknoten der Roßkastanie

ÄiÖÖ^

Arnhold Degering, Verzweigung der Esche



KLASSE PROFESSOR BERNARDELLI

Rudolf Bauer, Ähre

daher leichte Ausgleichmöglichkeit durch Erhöhung des
Feingehaltes; die Hebung des Ansehens des deutschen
Fabrikates im In- und Auslände1), Wahrscheinlichkeit der
Hebung des gesunkenen Silberpreises durch Mehrverbrauch

1) Hofjuwelier Becker wies auch darauf hin, daß die
Engländer gegenüber ihrem »premier titre« und »Sterling
silver« verächtlich vom »german silver« reden, ja dasselbe
selbst geringer einschätzen wie plated oder electro plated-
Fabrikate des eigenen Landes. Die Folge davon sei, daß
von Deutschland importierte Ware kein Ansehen genieße
und von dem kaufkräftigsten Publikum weder dort noch
auf Reisen in deutschen Landen gekauft werde.

reinen Metalles zu industrieeilen Zwecken. Förderung des
Exportes nach ausländischen Gebieten mit obligatorisch
höherem Feingehalt.« Zur Durchführung solcher Erhöhung
war vorgeschlagen, den Gehalt von 925)1000 als in Deutsch-
land vorwiegend öffentlich zu proklamieren und bei der
Stempelung durch Zufügung eines neuen Zeichens, etwa
des Kopfes des deutschen Kaisers zu charakterisieren.
Als weitere Vorteile werden genannt und zwar für den
Fabrikanten: »Vorzüge in der Verarbeitung des feinhaltigeren
Silbers wegen dessen größerer Weichheit; die Schonung
der Stanzen bei schönerer Ausprägung und daher allge-
meine Verschönerung der Ware; die Möglichkeit besserer
Polierung, Glanzschleifen und Handpolitur; die bessere
 
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