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Der Kunstwart: Rundschau über alle Gebiete des Schönen ; Monatshefte für Kunst, Literatur und Leben — 23,2.1910

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Heft 8 (2. Januarheft 1910)
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Berg, ...: Groß-Berlin: Gesichtspunkte für die Beurteilung des Wettbewerbs Groß-Berlin und seine Bedeutung für die Entwicklung des modernen Städtebaus überhaupt
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https://doi.org/10.11588/diglit.9023#0109
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schäftsstadt, und diese vereinigend mit der westlichen Wohnstadt. Ver-
mag Berlin sich eine solche Monumentalstadt zu schaffen, so kann
es auch in architektonisch-ästhetischer Beziehung der Aufgabe, der
Nachfolger von Paris zu werden, getrost entgegensehn.

Wirtschaftliche und organisatorische Ermöglichung des Städte-

bauideals

Vorschläge zur organisatorischen und wirtschaftlichen Verwirklichung
der Bauidec zu machen, ist nicht Aufgabe des Wettbewerbs Groß-
Berlin.

Es Handelt sich um ein von Architekten und Technikern aufzu-
stellendes Städtebauideal für Groß-Berlin, ein Ideal von Wohnstadt,
Monumentalstadt, Geschäftsstadt und Industriestadt und der Ver-
einigung dieser. Daß bei Aufstsllung dieses Ideals die Wirtschaft-
lichkeit ein wichtiger Faktor ist, versteht sich von selbst. Ihre
Berücksichtigung wird sich zeigen bei den Vorschlägen für die
Bauordnung, nach Straßenbreite, bebauter Fläche und Höhe, für
die Art der Aufteilung der Baublöcke und dergleichen.

Iedoch darf die Beachkung der Wirtschaftlichkeit nicht so wekt gehen,
daß die Hygiene darunter Not leidet, namentlich was die Ausnütznng
des Grund und Bodens angeht. Der Grundsatz, daß der Wertzu-
wachs des Grund und Bodens zum größten Teil Arbeitsergebnis
der Allgemeinheit und deswegen auch wenigstens zum großen Teil
der Allgemeinheit zugute zu kommen hat, findet fortdauernd weiteres
Verständnis, er kommt u. a. in der Wertzuwachssteuer zum Ausdruck.

Es ist nun Aufgabe unsrer Volkswirtschaft, diesen Wertzuwachs
in höherem Grade und auch in gerechterer Weise der Allgemein-
heit nutzbar zu machen, und zwar im besonderen sür die Zwecke
des Städtebaues.

Daß durch die Zufälligkeiten des Bebauungsplanes der eine sein
Land für die Straßenanlagen hergeben muß, der andre einen wert-
vollen Bauplatz, ein dritter einen wertlosen erhält und so fort, sind
offenbare Nngerechtigkeiten. Auch die Wertzuwachssteuer bedarf ciner
Entwicklung im Sinne gerechterer Behandlung. Es ist nicht zu
zweifeln, daß unsre Volkswirtschaft Wege finden wird, die der All-
gemeinheit den ihr gebührenden Zuwachs zuführen, ohne mit Härten
und Angerechtigkeiten den Einzelbesitzern gegenüber verbunden zu
sein. Es wird dies allerdings nur möglich sein durch Schaffung
eines Städtebaugesetzes, eines Gesetzes, das eine unserm heu-
tigen Städtebau entsprechende Weiterbildung des Fluchtliniengesetzes
bedeutet, und das zugleich auch im höheren Maße als bisher den Ge-
meinden das Recht gibt, das in ihrem Erweiterungsgebiet gelegene
Gelände für die Bebauung nutzbar zu machen.

Es wird sich empfehlen, dieses Gesetz zunächst als Sondergesetz
für Groß-Berlin zu verfassen, und zwar in einer Form, daß es sinn-
gemäß auch auf andre Großstädte AnwenLung finden kann.

Die zweite Frage ist die einer Verwaltungsorganisation
für Groß-Berlin. Es ist zweifellos, daß eine solche unbedingt mit
der weitern Behandlung der städtebaulichen Entwicklung eng zu-
sammenhängt, ja ihr vorauszugehen hat, mag diese Organisation nun

2. Ianuarheft WO
 
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