Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Schludi, Ulrich; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Die Entstehung des Kardinalkollegiums: Funktion, Selbstverständnis, Entwicklungsstufen — Mittelalter-Forschungen, Band 45: Ostfildern, 2014

DOI Seite / Zitierlink:
https://doi.org/10.11588/diglit.34761#0224

DWork-Logo
Überblick
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
3.6. Die Wahl Calixts II. (2. Februar 1119)

223

ausgegriffen, sondern allein deshalb, weil sie die einzigen drei aus der Gruppe
derer waren, die von ihrem Stand her das Papstwahlrecht im engeren Sinne
besaßen. Wenn hier mit Romanus von S. Marco, Cencius von S. Grisogono und
Teuzo aber nur drei Kardinalpriester genannt werden, dann spricht tatsächlich
alles dafür, dass auch bei der Wahl Gelasius' II. am 24. Januar 1118 nur die
Kardinalbischöfe, Kardinalpriester und Kardinaldiakone dem inneren Wähler-
kreis bei Papstwahlen angehörten.^

3.6. Die Wahl Calixts II. (2. Februar 1119)
Kaum mehr als ein Jahr war Gelasius II. im Amt, als ihn am 29. Januar 1119 der
Tod ereilte. Gelasius hielt sich zu dieser Zeit in Cluny auf. Seinen Versuch, sich
nach dem Abzug Heinrichs V. Anfang Juni 1118 wieder dauerhaft in Rom fest-
zusetzen und den von Heinrich Anfang März eingesetzten Papst Gregor VIII.,
den früheren Erzbischof Mauritius von Braga,^ zu verdrängen, hatte er zuvor
wegen der andauernden Angriffe der Frangipani aufgegeben und war im Sep-
tember bzw. Oktober 1118 über Pisa und Marseille nach Frankreich aus gewi-
chen. Den größten Teil des Kardinalklerus einschließlich der Bischöfe der rö-
mischen Kirche hatte Gelasius dabei unter der Obhut des von ihm eingesetzten
Vikars, Bischof Petrus von Porto,^ in Rom zurückgelassen. Mit ihm unterwegs
war nur ein - im Vergleich zu den Reisen späterer Päpste - kleines Gefolge
aus römischen Klerikern und Adligen, darunter nur wenige Mitglieder der
Ordines der Kardinalbischöfe, Kardinalpriester und Kardinaldiakone.*^ Sein
plötzlicher Tod in Cluny stellte seine Begleiter deshalb vor die Frage, ob sie sich
auf den Weg ins unsichere Rom machen sollten, um den Papststuhl dort unter
Einhaltung aller bei einer Papstwahl üblichen Formen neu zu besetzen - oder
ob sie die Neuwahl sofort und fernab von Rom durchführen wollten, um eine
längere Vakanz zu vermeiden und die Handlungsfähigkeit des Papsttums in

627 Ganz zuletzt soll an dieser Stelle aber auch noch die Beschreibung der Wahl Gelasius' II. bei
Falco von Benevent vorgestellt werden, die einen ganz anderen und doch interessanten Sei-
tenaspekt beleuchtet. Abgesehen von der gänzlich allgemeinen Aussage, Gelasius sei vom
ganzen römischen Volk einmütig zum Papst erhoben worden, wird hier nämlich angemerkt,
dass dies in Anwesenheit von Erzbischöfen, Bischöfen und Äbten geschah, die an der Romcnc
scdcs verweilten: PacfMiw esf HMfem, CMiw prc/dfMS po?R;/cx GciasiMS ad poiifi/i'calc sodMiw foü'MS
popMÜ Roman; Mnanim; uofo cf coMcordd? eügerefMr, arcd;cp;scop;s, ep;scop;s cf aMwfdms circa Roma-
nam Scdcm moranüFns [...] (Falco von Benevent, Chronicon Beneventanum, S. 34 [1118.1.2]).
Wie auch im Falle der Wahl Urbans II. und möglicherweise der Gregors VII. ersichtlich, waren
diese an der eigentlichen Wahl zwar nicht beteiligt, zeigt sich in ihrer Anwesenheit bzw. Einla-
dung aber immerhin das Bemühen, die legitimatorische Basis einer Papstwahl möglichst breit
zu gestalten.
628 Zu Papst Gregor VIII. ERDMANN, Mauritius Burdinus, DAvrn, Etudes, S. 441-501, und zuletzt
CoLOTTO, Gregorio VIII.
629 Die Einsetzung Petrus' als Vikar in Rom wird von Pandulf, Gesta papae Gelasii, c. 30, S. 741,
Z. 392f., sowie von Falco von Benevent, Chronicon Beneventanum, S. 40 [1118.4.1], berichtet.
630 Zu diesen Ereignissen MEYER voN KNONAu, Jahrbücher VII, S. 59-76, 92-96, SCHILLING, Ca-
lixt II., S. 390f., 398, STROLL, Calixtus II (1119-1124), S. 51-56. Zum Gefolge Gelasius' II. vgl.
oben, Anm. 200.
 
Annotationen