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2. Vom Senat des Papstes zum Rat der Kardinale
die päpstlichen Entscheidungen einzubinden, verstärkte sich sogar noch. Erst-
mals nämlich wurde auch zur Beratung bzw. Subskription vergleichsweise un-
wichtiger Urkunden, wie sie zum kurialen Alltag gehörten, eine große Zahl
von ihnen hinzugezogen. Auf diese Weise vergrößerte sich zugleich die Grup-
pe jener Kardinalkleriker, die von Honorius II. häufiger eingebunden wurden,
die also den engeren Berater- und Mitarbeiterkreis bildeten. Dieser umfasste
nach den oben entwickelten Kriterien nun die Hälfte aller Mitglieder des hö-
heren römischen Bischofsklerus, die in Honorius' Pontifikat greifbar sind.
Gleichzeitig nahmen die Unterschiede zwischen den Ordines in der zweiten
Hälfte der 1120er Jahre weiter ab. Die Kardinalpriester konnten den Rückstand
auf die Kardinalbischöfe nun auch in Entsprechung zu ihrer Zahl weitgehend
wettmachen. In der Summe aber musste das dazu führen, dass das Zusam-
mengehörigkeitsgefühl der drei oberen Ordines des römischen Bischofsklerus
noch einmal deutlich zunahm, während das Selbstverständnis als Mitglied ei-
nes Ordo demgegenüber immer mehr an Bedeutung verlor.
Trotzdem war unter Honorius II. die Entwicklung noch nicht abgeschlos-
sen: Im kurialen Alltag lag der Anteil der Kardinalkleriker dieser Ordines, die
jeweils zusammen zu einer Beratung hinzugezogen wurden, noch lediglich bei
ca. 25% aller Mitglieder des höheren römischen Kardinalklerus. Der Anteil der
Kardinaldiakone unter den Kardinalklerikern, die in die päpstlichen Beratun-
gen eingebunden waren, war auch unter Honorius nur unwesentlich größer ge-
worden. Immer noch wurden sie selbst im Vergleich mit den Kardinalpriestern
lediglich etwa halb so oft einbezogen, als es ihnen von der Zahl ihrer Mitglieder
her in jener Zeit zugekommen wäre. Dementsprechend war eine vollständige
innere Homogenität hinsichtlich der Beteiligung an der Regierung der Kirche
immer noch nicht erreicht. Zugleich lag der Anteil derer, die nicht zum defi-
nierten engeren Kreis um Honorius gehörten, immer noch bei der Hälfte. D. h.
aber, dass ein Anteil von 50% nur vergleichsweise selten als Berater des Papstes
agierte und somit an der Entwicklung des Kardinalklerus zum exklusiven Rat-
geber- und Mitarbeitergremium des Papstes nur bedingt Anteil hatte. Außer-
dem bestand immer noch kein absolutes Monopol der Mitglieder dieser drei
Ordines bei der Beratung des Papstes, wenn der Anteil auswärtiger Bischöfe
bzw. der Subdiakone inzwischen auch verschwindend gering war.
2.3.3. Das anakletianische Schisma und der Pontifikat Innocenz' II.
Doch sollte sich diese Situation von einem Jahr auf das andere fast völlig än-
dern. Schon 1130 - kaum hatte die Papstwahl nach dem Tod Honorius' II.
im Schisma geendet - zeigen die Unterschriftenlisten Innocenz' II. ein völlig
anderes Bild. Gleich geblieben gegenüber der Zeit Honorius' II. war nur die
Zahl der Kardinalkleriker, die Innocenz durchschnittlich zu seinen Beratungen
hinzuzog. Da sich aber gleichzeitig deren Gesamtzahl, soweit sie auf seiner Sei-
te standen, gegenüber dem Pontifikat Honorius' II. mehr als halbiert hatte, ver-
doppelte sich zugleich der Anteil derer, die Innocenz jeweils in die Entschei-
dungen involvierte. Ja er lag für die ersten fünf Jahre des Schismas bis 1134
2. Vom Senat des Papstes zum Rat der Kardinale
die päpstlichen Entscheidungen einzubinden, verstärkte sich sogar noch. Erst-
mals nämlich wurde auch zur Beratung bzw. Subskription vergleichsweise un-
wichtiger Urkunden, wie sie zum kurialen Alltag gehörten, eine große Zahl
von ihnen hinzugezogen. Auf diese Weise vergrößerte sich zugleich die Grup-
pe jener Kardinalkleriker, die von Honorius II. häufiger eingebunden wurden,
die also den engeren Berater- und Mitarbeiterkreis bildeten. Dieser umfasste
nach den oben entwickelten Kriterien nun die Hälfte aller Mitglieder des hö-
heren römischen Bischofsklerus, die in Honorius' Pontifikat greifbar sind.
Gleichzeitig nahmen die Unterschiede zwischen den Ordines in der zweiten
Hälfte der 1120er Jahre weiter ab. Die Kardinalpriester konnten den Rückstand
auf die Kardinalbischöfe nun auch in Entsprechung zu ihrer Zahl weitgehend
wettmachen. In der Summe aber musste das dazu führen, dass das Zusam-
mengehörigkeitsgefühl der drei oberen Ordines des römischen Bischofsklerus
noch einmal deutlich zunahm, während das Selbstverständnis als Mitglied ei-
nes Ordo demgegenüber immer mehr an Bedeutung verlor.
Trotzdem war unter Honorius II. die Entwicklung noch nicht abgeschlos-
sen: Im kurialen Alltag lag der Anteil der Kardinalkleriker dieser Ordines, die
jeweils zusammen zu einer Beratung hinzugezogen wurden, noch lediglich bei
ca. 25% aller Mitglieder des höheren römischen Kardinalklerus. Der Anteil der
Kardinaldiakone unter den Kardinalklerikern, die in die päpstlichen Beratun-
gen eingebunden waren, war auch unter Honorius nur unwesentlich größer ge-
worden. Immer noch wurden sie selbst im Vergleich mit den Kardinalpriestern
lediglich etwa halb so oft einbezogen, als es ihnen von der Zahl ihrer Mitglieder
her in jener Zeit zugekommen wäre. Dementsprechend war eine vollständige
innere Homogenität hinsichtlich der Beteiligung an der Regierung der Kirche
immer noch nicht erreicht. Zugleich lag der Anteil derer, die nicht zum defi-
nierten engeren Kreis um Honorius gehörten, immer noch bei der Hälfte. D. h.
aber, dass ein Anteil von 50% nur vergleichsweise selten als Berater des Papstes
agierte und somit an der Entwicklung des Kardinalklerus zum exklusiven Rat-
geber- und Mitarbeitergremium des Papstes nur bedingt Anteil hatte. Außer-
dem bestand immer noch kein absolutes Monopol der Mitglieder dieser drei
Ordines bei der Beratung des Papstes, wenn der Anteil auswärtiger Bischöfe
bzw. der Subdiakone inzwischen auch verschwindend gering war.
2.3.3. Das anakletianische Schisma und der Pontifikat Innocenz' II.
Doch sollte sich diese Situation von einem Jahr auf das andere fast völlig än-
dern. Schon 1130 - kaum hatte die Papstwahl nach dem Tod Honorius' II.
im Schisma geendet - zeigen die Unterschriftenlisten Innocenz' II. ein völlig
anderes Bild. Gleich geblieben gegenüber der Zeit Honorius' II. war nur die
Zahl der Kardinalkleriker, die Innocenz durchschnittlich zu seinen Beratungen
hinzuzog. Da sich aber gleichzeitig deren Gesamtzahl, soweit sie auf seiner Sei-
te standen, gegenüber dem Pontifikat Honorius' II. mehr als halbiert hatte, ver-
doppelte sich zugleich der Anteil derer, die Innocenz jeweils in die Entschei-
dungen involvierte. Ja er lag für die ersten fünf Jahre des Schismas bis 1134