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Schludi, Ulrich; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Die Entstehung des Kardinalkollegiums: Funktion, Selbstverständnis, Entwicklungsstufen — Mittelalter-Forschungen, Band 45: Ostfildern, 2014

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https://doi.org/10.11588/diglit.34761#0362

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3.14. Entwicklungslinien und Wegetappen bei der Papstwahl

361

Aber auch noch zu Beginn der Regierungszeit Calixts war es zumindest einem
großen Teil der Kardinalpriester ein wichtiges Anliegen, die Rechte ihres Ordo
zu verteidigen, wie ihr Protest gegen die Wahl von Cluny zeigt.
Trifft die im ersten Teil dieser Untersuchung formulierte These zu, dass die
Ordines nicht schon um das Jahr 1100, sondern weit später zu einem Kardinal-
kollegium zusammenwuchsen, so wird die Existenz eines solchen ordo-
zentrierten Konkurrenz- und vor allem Anspruchdenkens noch verständlicher.
Lange Zeit waren eben die Ordines die entscheidende Größe, an der sich das
Selbstverständnis ihrer Mitglieder festmachte. Umgekehrt dürfte es kein Zufall
sein, wenn die Ansprüche des eigenen Ordo im Laufe des 12. Jahrhunderts,
mit Ausnahme der Zeit des anakletianischen Schismas, immer seltener und
immer leiser erhoben wurden. Je intensiver die Kardinalpriester und zuletzt
die Kardinaldiakone in die Beratung des Papstes und damit die Regierung
der Kirche einbezogen wurden, desto mehr wurden ihre Ansprüche befriedigt
und verschwand der Konfliktstoff. Die damit einhergehende zunehmende An-
näherung zwischen den Kardinalbischöfen, Kardinalpriestern und Kardinal-
diakonen tat ein Übriges.'"^ Die Voranstellung der Kardinalpriester und
Kardinaldiakone vor die Kardinalbischöfe in den Wahlanzeigen Coelestins II.
und Eugens III. wirkt insofern fast schon etwas anachronistisch.

3.14.4. Die Entstehung und Entwicklung des Kardinalkollegiums
vor dem Hintergrund der Papstwahlen
An diese Überlegungen zur Diskussion über die Einflussverteilung zwischen
den Ordines der Kardinalbischöfe, Kardinalpriester und Kardinaldiakone bei
der Wahl des Papstes schließt sich fast nahtlos die Frage an, welche Informa-
tionen sich aus der Untersuchung der Papstwahlen dieser 120 Jahre für die
Entstehung des Kardinalkollegiums gewinnen lassen. Dabei ist anhand der
verschiedenen Papstwahlen zunächst nach der- oder denjenigen Personen-
gruppen zu fragen, denen sich die einzelnen Kardinalbischöfe, Kardinalpriester
und Kardinaldiakone zugehörig fühlten - und danach, wie sich diese Selbst-
einordnung im Laufe der Jahrzehnte veränderte. Zu fragen ist in diesem Zu-
sammenhang auch, in welcher Beziehung diese drei Ordines zueinander und
zum römischen Kardinalklerus standen. Wann drängte das Kardinalkollegium
die lockere Einheit des römischen Bischofsklerus bzw. die des höheren rö-
mischen Kardinalklerus in den Hintergrund? Wann wurden die Bischöfe ein

Gleichberechtigung seines Standes mit den Kardinalbischöfen zu erweisen, vermutet, kann
allerdings keine Rede sein: Der Endpunkt dieser Entwicklung war zu dieser Zeit weder vor-
her- oder gar absehbar und auch nicht angestrebt.
1117 Vgl. SCHMALE, Schisma, S. 85, unter Gelasius II., Calixt II. und Honorius II. könne vom Vor-
rang eines einzelnen Ordo keine Rede mehr sein; in einer solchen Situation aber habe es
für Rivalitäten keinen Grund mehr gegeben. Anders als Franz-Josef Schmale sehe ich die
Entwicklung um 1120 allerdings noch nicht so weit vorangeschritten; für SCHMALE, ebd., ist
allerdings das Kardinalkollegium auch schon seit dem Anfang des 12. Jahrhunderts eine be-
stehende Realität.
 
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