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Schludi, Ulrich; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Die Entstehung des Kardinalkollegiums: Funktion, Selbstverständnis, Entwicklungsstufen — Mittelalter-Forschungen, Band 45: Ostfildern, 2014

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https://doi.org/10.11588/diglit.34761#0378

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4. Zusammenfassung und
Ausblick

Im Blick zurück zeigt sich die Ausbildung des Kardinalkollegiums als eine
Entwicklung, in der das wibertinische Schisma nicht den Endpunkt, sondern
den Beginn des eigentlichen Entstehungsprozesses darstellt. Denn auch wenn
dessen erste Grundlagen schon in der Zeit des frühen Reformpapsttums ge-
legt wurden, nahm jener Weg, der aus dem höheren römischen Kardinalklerus
das Kardinalkollegium der römischen Kirche werden ließ, doch erst am Ende
des 11. Jahrhunderts unter Urban IE und dessen Nachfolger Paschalis seinen
Anfang, als zuerst Papst Clemens III. und dann auch sein gregorianischer Wi-
derpart Urban II. neben den Kardinalbischöfen und auswärtigen Bischöfen
vermehrt Kardinalpriester und zugleich die ersten Kardinaldiakone zu ihren
Beratungen hinzuzogen und in die Leitung der Kirche einbanden. Dieser Pro-
zess, der im letzten Jahrzehnt des 11. Jahrhunderts begonnen hatte, beschleu-
nigte sich schließlich unter Calixt II. und Honorius II. in den 1120er Jahren.
Aber erst das anakletianische Schisma bewirkte den Durchbruch und führte
unter Innocenz II. zur endgültigen Ausbildung des Kardinalkollegiums.
Bis dahin verlief die Entwicklung jedoch keineswegs völlig reibungslos und
konfliktfrei. Dies hängt nicht nur mit all jenen kirchlichen und politischen Ver-
werfungen zusammen, durch die diese Zeit geprägt war - vom Konflikt mit
Teilen des römischen Adels und dem Reich, der in das Schisma des Cadalus
mündete, über das wibertinische Schisma und den sogenannten Investitur-
streit, die Gefangennahme Paschalis' II. durch Heinrich V. 1111 und den Ver-
trag von Ponte Mammolo bis hin zur Erhebung Gregors VIII. -, sondern ge-
nauso mit den vielen Veränderungen, die die Kirchenreform für Rom und die
römische Kirche mit sich brachte, und aus denen heraus das Kardinalkollegi-
um ja erst entstand. Teil dieser Veränderungen war es aber auch, dass sich die
frühen Reformpäpste durch die Besetzung der suburbikarischen Bistümer mit
reformorientierten Personen eine Gruppe von Mitarbeitern schufen, die sich
zu ihren engsten Beratern und wichtigsten Stützen entwickelten und die die
Päpste in der Kollegialität der Bischöfe gemeinsam mit anderen auswärtigen
Bischöfen gegenüber dem traditionellen stadtrömischen Bischofsklerus und
dessen Spitzenrängen, den Kardinalpriestern und Kardinaldiakonen, bevor-
zugten.^^ Kein Wunder, dass sich in den Reihen der Kardinaldiakone und vor
allem der Kardinalpriester im 11. Jahrhundert klarer Widerstand gegen diese
Entwicklung artikulierte - und dass man bisweilen so weit ging, den Kardinal-
bischöfen nicht nur ihre dominante Stellung an der Kurie, sondern sogar die
Zugehörigkeit zum römischen Kardinalklerus überhaupt abzusprechen. An-

1142 Vgl. oben, Kap. 2.2.5. und 2.3.1., sowie ZEY, Entstehung, S. 13-15.
 
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