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Münchener Punsch: humoristisches Originalblatt — 4.1851

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https://doi.org/10.11588/diglit.21527#0140

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Der Schattcn tes Euripides macht der Mad. Birchpfeiffer einen
Besnch, iim sich bei thr zu bedanken, daß sie seinen „Hippolyt" zur Auf-
führung zugelaffen hat. Mad. Birchpfeiffer ist sehr freunolich und sagt
zu ihm: „2ch bitte recht schr, mein lieber Euripides, junge Talente habe
ich ven jeher geine unterstützt!"

Unter den streng verbotenen Hazardspielen befinden sich folgende:

1) „Würfeln." — Wenn d!e Würfel nie fallen dürfcn, so kommen
wir aus nnserer politischen Ungewißheit niemals heraus und ist
demnach die Polizei das etnzige Hinderniß.

2) „Halbzwölf." Wie kann es jemanden einfallen, „um d!e eilfte
Stunde" halbzwölf zu verbieten!

3) „Trischaken". Dieses uraltc „chrystallisationskernige" Spiel, dem
vorzüglich die Jugend Altbayerns mit angestammter Dorlicbe nach-
hängt; das hei allen festlichen Gelegenheiten gespielt wird, wobei
man gewöhnlich eine Rippe cinsetzt und ein Auge herausbekommt,
wird bei unserm naturwüchsigen Volle wohl nie aufhören. Das
Verbot bezieht sich vielleicht auf den Umstand, wenn im Dunkeln
ein Unrechter „trischakt" wird, was immerhin ein übleS „Spiel
des Zufalls" genannt werden kann.

4) „Färbeln". Sollte man dadurch, daß man das Färbeln unter-
sagt, nicht der liberal-conservativen Richtung zu nahe
lreten ?

5) „Thurn- und Drehspiel". Dem Thurn- und Taris-Spiel konnte
in Heffen kein Hinderniß gesetzt werden, trotz den preußischen
Bemühungen.

6) „kiniixö et?koir". — liouZk ist verbotcn aber Akoir ist erlaubt.
Jn den höchsten Gesellschaften wird k^oir gespielt.

An das wohllöbliche Finanzministerium.

Der Unterzeichnete erlaubt sich eine kleine Ferienreise anzutreten, und
in der Hoffnung, daß unterdeß kein Anlehen auskommen wird, verspricht
er, gleich nach Ostern „wieder da zn sein".

Ergebenster Neuffer.
 
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