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Österreichisches Archäologisches Institut [Hrsg.]
Jahreshefte des Österreichischen Archäologischen Institutes in Wien — 1.1898

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Strzygowski, Josef: Die Cathedrale von Herakleia
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https://doi.org/10.11588/diglit.19227#0228

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§ 7-

Die Abgrenzung der Competenz zwischen dem
Director des Institutes und dem Ministerium für
Cultus und Unterricht wird in der Instruction für
den Director, beziehungsweise in der Geschäfts-
ordnung für das Institut geregelt.

§ 8.

Die Functionäre des Institutes unterstehen in
dienstlicher Beziehung unmittelbar dem Director,
ebenso die Vorstände der selbständigen staatlichen
Antikensammlungen in allen Angelegenheiten der
Verwaltung der Sammlungen, der Veranstaltung von
Grabungen und der Herausgabe von Publicationen.

Die Sammlungsleiter und Secretäre haben sich
mit dem Director über alle beruflichen Angelegen-
heiten in. fortlaufender Correspondenz zu halten.

§ 9-

Zur Stellvertretung des Directors in Fällen seiner
Verhinderung ist der Vicedirector und in dessen
Verhinderung ein vom Ministerium für Cultus und

Unterricht zu designierender Secretär des Institutes
berufen.

§ io.

Dem österreichischen archäologischen Institute
gehören außer den systemmäßig angestellten wissen-
schaftlichen Beamten als Mitglieder an:

a) die Professoren der archäologischen Wissen-
schaft an sämmtlichen österreichischen Universitäten;

b) die Vorstände .der selbständigen staatlichen
Antikensammlungen;

c) die vom Minister für Cultus und Unterricht
eigens hiezu ernannten Persönlichkeiten.

Die Mitglieder des Institutes werden einmal
des Jahres zu einer Berafhung in Angelegenheiten
des Institutes einberufen, welche unter dem Vorsitze
des Ministers für Cultus und Unterricht oder des
von ihm zu bezeichnenden Stellvertreters stattfindet.

§ Ii.

Die staatlichen Behörden und die vom Staate
erhaltenen oder subventionierten wissenschaftlichen
Institute und Vereinigungen sind berufen, das
archäologische Institut zu unterstützen.

Die Cathedrale von Herakleia.

An der Nordküste der Propontis liegt, malerisch
auf der sanft vom Meer aus ansteigenden Lehne eines
Hügels hinangebaut, das durch Getreidehandel wohl-
habende Griechendorf Eregli, das die Stätte des
alten Perinth bezeichnet. Unter dem spätantiken
Namen Herakleia spielt Perinth in der Kirchenge-
schichte des Orients eine wichtige Rolle als eine
der ersten Metropolen, und heute noch zeugen die
Reste einer ansehnlichen Cathedrale, die einsam
außerhalb des Dorfes auf der Höhe liegt, von der
Pracht entschwundener Tage. Der mächtige Bau
scheint seit Jahrhunderten seiner Bestimmung ent-
zogen zu sein. Der Metropolit hat seinen Sitz in
Constantinopel aufgeschlagen, und der Gottesdienst
wird in der modernen Dorfkirche abgehalten.

Die Bedeutung des Baues und seiner künst-
lerischen Ausgestaltung bestimmte mich, bei einem
Aufenthalt in Eregli, Herbst 1896, so gut ich ver-
mochte, einen Grundriss und eine Beschreibung
davon zu entwerfen. Er ist nach OSO, wo der Altar
liegt, orientiert und hat den Zugang auf der entgegen-

gesetzten Seite. Die Mauern sind fast noch in voller
Höhe erhalten; innen ist er von Schutt gesäubert,
außen aber stark verschüttet, so dass er wie ins
ansteigende Erdreich hineingetrieben aussieht und
es mir nicht möglich war, die Außenseite ganz zu
vermessen. Als Material sind in den untern Schichten
meist Quadern verwendet, die bei einer späteren
Ausbesserung stellenweise durch Ziegel ersetzt wur-
den; darüber erhebt sich ein schöner Ziegelbau.
Ringsherum im Innern waren Malereien angebracht,
bei denen man deutlich zwei Perioden unterscheiden
kann, indem ältere, äußerst sorgfältige und alter-
thümlich strenge Eresken, deren Farben sich ganz
frisch erhalten haben, durch spätere von grober
Zeichnung und geschmackloser, derber Farbengebung
gedeckt wurden.

An die Kirche schließt sich in südwestlicher
Richtung ein ausgedehntes System von Tonnen- und
Kreuzgewölben an, die, in zwei Stockwerken ange-
ordnet, meist kleinere Räume bilden, wahrschein-
lich Wohn- und Nutzräume für die Geistlichkeit
 
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