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Beck, Paul A. [Hrsg.]
Schwäbisches Archiv: Organ für Geschichte, Altertumskunde, Literatur, Kunst und Kultur Schwabens — 26.1908

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Zeller, Joseph: Die Beziehungen Alberts des Großen zu Württemberg
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https://doi.org/10.11588/diglit.20209#0179

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163

Haller Pfennige" aus seinem Eigentum
gegeben werden sollen. Gotteszell^) war
atso dem ehrwürdigen Greise vor andern
teuer; leider ist uns über dieses Verhält-
nis nichts Näheres bekannt.

Mit diesen bischöflichen Amtshand-
lungeu und den Beziehungen zu den ge-
nannten Klöstern ist die Tätigkeit des
Seligen in Württemberg noch nicht er-
schöpft. Albert war „kein weltflüchtiger
Geist, kein Bücherwurm, dem der Sinn
für das praktische Leben abhanden ge-
kommen ist . . . Verschaffte ihm sein
ausgebreitetes, ganz einziges Wissen, das
ihn zum größten Gelehrten des deutschen
Mittelalters machte, die faft ungeteilte
Hochachtung der Zeitgenossen, so gewann
ihm sein klarer Blick in die verwickelsten
Fragen des öffentlichen Lebens, seme un-
bestechliche Gerechtigkeitsliebe, die sich mit
einer milden, versöhnlichen Gemütsart
paarte, das unbegreuzte Vertrauen selbst
von Parteien, die sich in schlimmster Er-
bitterung gegenüberstanden" (Michael III,
80). Berühmt ist Alberts zweimaliges
Schiedsrichteramt zwischen der stolzen,
über ihre Gerechtsame eifersüchtig wa-
chenden Bürgerschaft Kölns und ihrem
kriegerischen Erzbischof Konrad von Ho-
staden (1252 und 1258). Jn den sech-
ziger Jahren erhielt er mehrfach Gelegen-
legenheit, auch für das heutige Württem-
berg die Rolle des Schiedsrichters und
Friedensstifters zu übernehmen, so in
Streitigkeiten zwischen Graf Gottfried
bezw. Krast von Hohenlohe und dem
Stift Haug in Würzburg 1264 Dezember
4 und 1265 April 10 (Hohenloh. Urk.-B. I,
188 Nr. 280 und I, 190 Nr. 290);
1268 wurde er vou P. Klemens IV. be-
auftragt, die wegen Schwägerschaft un-
gültige Ehe Konrads von Hohenlohe mit
der edlen Frau Berthildis für gültig zu
erklären, vorausgesetzt, daß derselbe sich
zur Hilfeleistung fürs Hl. Land bereit
erkläre (Hohenl. U.-B. I, 206 Nr. 307).
Jnteresfanter ist die von ihm auf An-
suchen der Parteien übernommene Ver-
mittlung in einem Streit zwischen Graf
Ludwig von Ottingen und Bischof Hart-
mann von Augsburg. Albert, „dem
man auf beiden Seiten unbedingtes Ver-
trauen entgegenbrachte", entschied am
13. Mai 1263 zu Dvnauwörth (Wirt.

U.-B. VI, 117 — Noiirim. Uoieu vol.
33 I, 101), daß Hartmann dem Grafen
450 Mark Silber zu zahlen habe. Der
Graf dürfe die von ihm in Beschlag ge-
nommenen Güter zu Neresheim bis
zur Tilgung der Schuld als Pfand be-
halten; hernach seien sie an die Augs-
burger Kirche zurückzustellen. Der Bischof
versprach, sie nie zu veräußern und das
bei Bopfingen gelegene Schloß Stein
(SchenkensteinG. Äufhausen) (»ouslrum
c;uocI I^upis vooutur iu tormiuis Uotio
upucl OopiünZou situiu--), welches er
gekaust hatte, dem Verkäufer in demfelben
Zustand zurückzugeben, in welchem es
sich vor dem Kauf befand.2) Der Spruch
fiel also zu Ungunsten des Augsburger
Bischofs aus; er wirft ein helles Licht
auf den Gerechtigkeitssinn des Schieds-
richters. Mit vollem Recht bemerkt da-
her Michael: „So hat sich auch bei
Schlichtung dieses Streites die Unpartei-
lichkeit, Versöhnlichkeit und Milde Al-
berts siegreich bewährt, Eigenschaften, die
alle Welt an ihm zu schätzen wußte"
(IU. 101).

Angesichts dieser vielfachen Bezieh-
ungen Alberts zu Württemberg ist es
nicht zu verwundern, daß auch zwei
zeitgenöfsifche schwäbische Geschichtsquellen
des großen Maunes gedenken. Die
^loros tkmporiiiri, eine um 1280 in
einem schwäbischen Minoritenkloster (Reut-
lingen oder Tübingen?) entstandene und
viel verbreitete Weltchronik, setzen seine
Blütezeit in den Pontifikat des P. Ale-
xander IV. (1254—61): »kllorrüt äom-
nus lllbortris äo UuriiiiASir opisooprrs

0 Die Kirche von Gotteszell (Wirt. U.-B. IV,
126 und 130) war der Muttergottes geweiht
(a. a. O. VIII, 1S6); daher ist das »uä suuo-
t.nni Ilatlrsririarri- in Alberts Testament bloß
aus Äugsburg zu beziehen. „Gmünd bei Eß°
lingen" heißt es, weil in Eßlingen das nächst-
gelegene Männerkloster des Ordens war, viel-
leicht auch weil Gotteszell dem Eßlinger Kon-
vent hinsichtlich der Seelsorge und Visitation
unlerstellt war; sv wenigstens wird in einem
bestimmten Fall 1289 der Prior von Eßlingen
mit der Bestrasung der Schwestern von Gmünd
wegen Übertretung der Klausur beauftragt (a. a.
O. IX, 243).

^) Die Burg Stein war den Ottinger Grafen
sehr wichtig, weil die Hauptstraße anss Härts-
seld und an die Donau, sowie von Aalen nach
Nordlingen an ihr vorbeiführte; vgl. Beschr.
des O.-A. Neresheim S. 195.
 
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