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I. CHRONICON TERRAE PRUSSIAE
rupta demio in latinum reducta per quendam peccatorem negligentem, deo
laus ! Einige Seiten weiter folgt die Gronica nova von demselben Verfasser d. h.
diellebersetzung der deutschen Reimchronik des Wigand von Marburg. In dersel-
ben sagt er selbst, dass er die Arbeit ausgeführt habe auf Veranlassung des pol-
nischen Geschichtschreibers Dlugosz. Er lebte also in der zweiten Hälfte des 15.
Jahrhunderts. Er hat weder das sprachliche noch das historische Interesse der
Reimchronik Jeroschins und wird daher in dieser Sammlung unbedenklich über-
gangen. Die zahlreichen Citate aus seiner, wie er selbst sagt, flüchtigen Ueber-
setzung, welche Voigt in seiner Geschichte Preussens giebt, reichen hin, um
zu beweisen, dass er sich wirklich sklavisch an Jeroschin hält, und nur aus
Missverständniss oder Flüchtigkeit von ihm abweicht. Jeroschin braucht einmal
den Ausdruck »auf den Grund fischen« für »ertrinken«; der Ueberselzer schreibt
getreulich: piscati sunt III, 50. Zu den seltsamsten Missverständnissen dessel-
ben gehören folgende: »eyn Husz dem lantvolke genant« (zugewiesen) über-
setzt er domus Lantvolke III c. 143. [Castrum Ozzek? c. 169] Aus »zusammen«
macht er major Samitarum pars, aus »zuzarren« (zerzerren) usque Czartinc. 262,
aus »luyzen« (lauschen) prope Luzin c. 337. etc.1. So können auch einzelne
Abweichungen in Zahlen: 1050 statt 1500 III. c. 55, 200 statt 22 c. 269, -200
statt 150 c. 324, und in der Schreibart von Namen : Goltinyn statt Gobatin III.
c. 23, Pomezanum statt Pomande c. 26 , Heydilsberg statt Heilsberg c. 27,
Wentlitz statt Weclitz c. 169, Plovols statt Plovois c. 192 und das oft vorkom-
mende Mingedin statt Junigede etc., oder endlich Abweichungen wie in ortum
solis statt ab ortu III. c. 36, nur als Versehen betrachtet werden. Nur wenn
uns Dusburg und Jeroschin verloren wären, würden wir diesen schlechten Epi-
tomator als historische Quelle benutzen, wie wir auf seine Uebersetzung des
Wigand ausschliesslich gewiesen sind, da Wigands deutsche Reimchronik nur
in kleinen Rruchstücken erhalten ist. Er ist jedoch (sammt dem Chronicon Oli-
vense) von Dlugosz benutzt und leitete so die preussische Tradition in die pol-
nische hinüber.
Ein Auszug aus Jeroschin in deutscher Sprache, der vielfach auch in der
Prosaauflösung noch an die Wendungen des Reimchronisten anklingt, bildet
den ersten Theil der sehr verbreiteten Zamehl’sehen Chronik, auf welche wir in
einem späteren Rande zurückkommen. Sie gehört dem 15. Jahrhundert an.
Im 16. Jahrhundert benutzten Simon Grunau, Lucas David und Caspar Schütz
wieder Dusburgs Originalchronik, im 17. gab Hartknoch dieselbe heraus. Seit-
dem ist das ihr gebührende Vorrecht vor den abgeleiteten Chroniken anerkannt.
Die Quellen für die kritische Rearbeitung des Textes des Dusburg sind fol-
gende. Erstlich Handschriften. *
1. Die Handschrift der Königl. Ribliothek zu Königsberg Fol. 1568:
»Petri a Dusburg Chronica Prussiae. Anno mdxl. Die xvi Januarii transcribi
coepta fuit ex libro reverendissimi in Christo patris Domini Pauli Sperati Epis-
copi Pomesaniensis, Domini mei colendissimi«. Auf dem Deckelblatte findet
sich das Wappen des Herzogs Albrecht, des Stifters der- heutigen Königl. Rib-
liothek zu Königsberg (f 1568), in dessen Zeit also die Chronik schon in jene
1) VgL noch die Stelle: Zcu einem wissen presente (zum Geschenk) bei Wigand in den
Neuen Preuss. Prov. Bl. 1858. Bd. 2. S. 358, woraus der Uebersetzer juxta Prestintem macht.
I. CHRONICON TERRAE PRUSSIAE
rupta demio in latinum reducta per quendam peccatorem negligentem, deo
laus ! Einige Seiten weiter folgt die Gronica nova von demselben Verfasser d. h.
diellebersetzung der deutschen Reimchronik des Wigand von Marburg. In dersel-
ben sagt er selbst, dass er die Arbeit ausgeführt habe auf Veranlassung des pol-
nischen Geschichtschreibers Dlugosz. Er lebte also in der zweiten Hälfte des 15.
Jahrhunderts. Er hat weder das sprachliche noch das historische Interesse der
Reimchronik Jeroschins und wird daher in dieser Sammlung unbedenklich über-
gangen. Die zahlreichen Citate aus seiner, wie er selbst sagt, flüchtigen Ueber-
setzung, welche Voigt in seiner Geschichte Preussens giebt, reichen hin, um
zu beweisen, dass er sich wirklich sklavisch an Jeroschin hält, und nur aus
Missverständniss oder Flüchtigkeit von ihm abweicht. Jeroschin braucht einmal
den Ausdruck »auf den Grund fischen« für »ertrinken«; der Ueberselzer schreibt
getreulich: piscati sunt III, 50. Zu den seltsamsten Missverständnissen dessel-
ben gehören folgende: »eyn Husz dem lantvolke genant« (zugewiesen) über-
setzt er domus Lantvolke III c. 143. [Castrum Ozzek? c. 169] Aus »zusammen«
macht er major Samitarum pars, aus »zuzarren« (zerzerren) usque Czartinc. 262,
aus »luyzen« (lauschen) prope Luzin c. 337. etc.1. So können auch einzelne
Abweichungen in Zahlen: 1050 statt 1500 III. c. 55, 200 statt 22 c. 269, -200
statt 150 c. 324, und in der Schreibart von Namen : Goltinyn statt Gobatin III.
c. 23, Pomezanum statt Pomande c. 26 , Heydilsberg statt Heilsberg c. 27,
Wentlitz statt Weclitz c. 169, Plovols statt Plovois c. 192 und das oft vorkom-
mende Mingedin statt Junigede etc., oder endlich Abweichungen wie in ortum
solis statt ab ortu III. c. 36, nur als Versehen betrachtet werden. Nur wenn
uns Dusburg und Jeroschin verloren wären, würden wir diesen schlechten Epi-
tomator als historische Quelle benutzen, wie wir auf seine Uebersetzung des
Wigand ausschliesslich gewiesen sind, da Wigands deutsche Reimchronik nur
in kleinen Rruchstücken erhalten ist. Er ist jedoch (sammt dem Chronicon Oli-
vense) von Dlugosz benutzt und leitete so die preussische Tradition in die pol-
nische hinüber.
Ein Auszug aus Jeroschin in deutscher Sprache, der vielfach auch in der
Prosaauflösung noch an die Wendungen des Reimchronisten anklingt, bildet
den ersten Theil der sehr verbreiteten Zamehl’sehen Chronik, auf welche wir in
einem späteren Rande zurückkommen. Sie gehört dem 15. Jahrhundert an.
Im 16. Jahrhundert benutzten Simon Grunau, Lucas David und Caspar Schütz
wieder Dusburgs Originalchronik, im 17. gab Hartknoch dieselbe heraus. Seit-
dem ist das ihr gebührende Vorrecht vor den abgeleiteten Chroniken anerkannt.
Die Quellen für die kritische Rearbeitung des Textes des Dusburg sind fol-
gende. Erstlich Handschriften. *
1. Die Handschrift der Königl. Ribliothek zu Königsberg Fol. 1568:
»Petri a Dusburg Chronica Prussiae. Anno mdxl. Die xvi Januarii transcribi
coepta fuit ex libro reverendissimi in Christo patris Domini Pauli Sperati Epis-
copi Pomesaniensis, Domini mei colendissimi«. Auf dem Deckelblatte findet
sich das Wappen des Herzogs Albrecht, des Stifters der- heutigen Königl. Rib-
liothek zu Königsberg (f 1568), in dessen Zeit also die Chronik schon in jene
1) VgL noch die Stelle: Zcu einem wissen presente (zum Geschenk) bei Wigand in den
Neuen Preuss. Prov. Bl. 1858. Bd. 2. S. 358, woraus der Uebersetzer juxta Prestintem macht.