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Die Gartenkunst — 27.1914

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Nr. 20
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Heilig, Wilhelm; König, Hermann: Zur Frage des Wiederaufbaues zerstörter Ortschaften im Osten und Westen
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Wettbewerb Friedhof Stockholm
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https://doi.org/10.11588/diglit.20974#0306

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ten sehr erschwert (Vorgärtenzwang), für die
neu zu bearbeitenden Landesteile einer gründ-
lichen Revision unterzogen wird.

Unsere bisherigen Erfahrungen berechtigen
uns zu der Forderung, daß bei dieser Neuge-
staltung so vieler Dinge auch der Gartenkunst
der gebührende Einfluß gesichert wird. Die gar-
tenkünstlerische Entwicklung der letzten Jahre
verfolgte nicht nur das Ziel, das Besitztum ein-
zelner Begüterter durch vernunftgemäße garten-
künstlerische Gestaltung dem Wohnideal so nahe
wie möglich zu bringen, sondern es stand viel
höher, und viele unserer Besten haben es als
ihre Aufgabe betrachtet, die Gartenkunst volks-
tümlich zu machen, d. h. dem Volke die Natur
näher zu bringen, (z. B. in Form von Schreber-
gärten), und ihnen durch Schaffung von Volks-
parks und Spielwiesen neue Erholungsmöglich-
keiten zu erschließen. Die Lösung und Be-
arbeitung der hier neu erwachsenden garten-
künstlerischen Aufgaben muß Gemeingut werden.

Es dürfte den Bestrebungen der Deutschen
Gesellschaft für Gartenkunst entsprechen, schon
beizeiten an maßgebender Stelle darauf hinzu-
wirken, daß bei neuen großen Bauaufgaben die
Gartenkunst nicht als Stiefkind behandelt wird.
Wie außerordentlich wichtig die Mitarbeit des
Gartenarchitekten hierbei ist, geht aus dem vor-
her Gesagten hervor, vor allem dürfte darauf
hinzuwirken sein, daß es in diesen neuen Siede-
lungen an den notwendigen Erholungsflächen, die
bei vielen Städten eine verkehrte kommunale
Bodenpolitik nicht mehr zuließ, nicht fehlt; der
Gartenarchitekt wird daher so manches wieder
gutmachen können, was eine frühere Generation
zum Schaden ihrer Nachkommen versäumte.

Es dürfte daher erforderlich sein, schon jetzt
vorbereitende Schritte zu tun, damit die Garten-
kunst eine, ihrer heutigen Bedeutung ent-
sprechende Vertretung bei allen Neuplanungen
findet.

Ich habe deshalb an den Vorstand der Deut-
schen Gesellschaft für Gartenkunst folgenden
Antrag gerichtet:

„Der Vorstand der Deutschen Gesellschaft für
Gartenkunst wird gebeten, im Sinne obiger Aus-
führungen an zuständiger Stelle vorstellig zu
werden, um den Vertretern der Deutschen Gar-
tenkunst bei dem Wiederaufbau zerstörter Ort-
schaften in Ostpreußen, in Elsaß-Lothringen, so-
wie in den eroberten Landesteilen einen, der

heutigen Bedeutung der Gartenkunst für die ge-
samte Volkswohlfahrt entsprechenden Einfluß
zu sichern".

Da seitens der Architekten-Fachvereine schon
vorbereitende Schritte in diesem Sinne unter-
nommen wurden, empfiehlt sich eine beschleu-
nigte Behandlung der Angelegenheit. Die Wich-
tigkeit der Angelegenheit dürfte es als wünschens-
wert erscheinen lassen, daß der Hauptvorstand
noch verschiedene Mitglieder in Vorschlag bringt,
um einen Ausschuß zu bilden, dem die weitere
Behandlung dieser Angelegenheit obliegt. Bei
der Zusammensetzung dieses Ausschusses wäre
darauf zu achten, daß sie zu gleichen Teilen aus
selbständigen Gartenarchitekten und beamteten
Kollegen besteht. Als eine Hauptaufgabe dieser
Vertretung unserer Interessen würde ich es be-
trachten, neben direkten Eingaben an die zustän-
digen Behörden durch eine literarische Behand-
lung dieses Themas in gärtnerischen-, Baufach-
und Tageszeitungen weitere Kreise für eine
wirksame Unterstützung unserer Bestrebungen
zu gewinnen.

Hermann Koenig, Gartenarchitekt.

Wettbewerb Friedhof Stockholm.

Die Stadt Stockholm hat einen Wettbewerb zur
Erlangung von Entwürfen für die Erweiterung des
Stodcholmer südlichen Friedhofes ausgeschrieben,
der auch für Reichsdeutsche offen ist. Das Gelände
umfaßt einen Flächeninhalt von ungefähr 80 Hektar.
Der Wettbewerb soll in erster Linie den Plan für
die allgemeine Ausgestaltung dieses Geländes nebst
Zufahrt, den erforderlidien Baulichkeiten, Wirt-
sdiaftsanlagen, Anordnung der Anpflanzungen, Vor-
schläge für die Einteilung der Gräberfelder, Auf-
stellung von Denkmälern u.s.w. umfassen. Das
Gelände soll so geordnet werden, daß künstlerische
Gesichtspunkte für die allgemeine Gestaltung, An-
passung an die Bodenverhältnisse und den land-
schaftlichen Charakter und die Möglichkeit leichten
Sichzurechtfindens ein gutes Gesamtbild ergeben.
Die Entwürfe müssen bis zum 1. April 1915 ein-
gereicht sein. Die Unterlagen sind zu beziehen gegen
25 Kronen (31.25 Mk.) von dem Kämmerer der Fried-
hofsverwaltung K. G. Hellström, Stockholm. An
Preisen sind ausgesetzt ein erster und zweiter Preis
von zusammen 6500 Kronen (8125 Mk.), ein dritter
Preis von 1500 Kronen (1875 Mk.), für Ankäufe
sind vorgesehen 2500 Kronen (3125 Mk.). Preis-
richter sind Gartendirektor R. Abelin, Architekt
G. Widcman, Prof. J. Wahlman, Architekt R. Oest-
berg in Stockholm und Friedhofsdirektor Hannig,
Stettin. Wir kommen auf den Wettbewerb noch
zurüok.

Für die Redaktion verantwortlich: Gartendirektor Heidie, Frankfurt a. M. Selbstverlag der Deutsdien Gesellschaft für Gartenkunst.

Drude der Königl. UniverBitätsdruckerei H. Stürtz A. G., Würzburg,
 
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