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Die Gartenkunst — 27.1914

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Nr. 10
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Vetterlein, Ernst Friedrich: Architektonik des Gartens
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https://doi.org/10.11588/diglit.20974#0155

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Bil d A 1. Aus dem Rosengarten des Geh. Kommerzienrates Adolphus Büsch auf Lindschied.
Rückseitiger Abschluß. Gartenarchitekt F. Wirtz.

Architektonik des Gartens.

In den letzten Jahren ist die Frage: Archi-
tektur- oder Landschaftsgarten häufig behandelt
worden. Heute haben sich die Meinungen wohl
geklärt und die Antwort heißt: Alles am rechten
Platze! Daß die Frage manchmal mit größerer
Heftigkeit als notwendig erörtert worden ist,
liegt an der großen Verwirrung der Kunstbegriffe,
die für den Ausgang des verflossenen Jahrhun-
derts charakteristisch ist. Zu solcher aber hatte
die verfehlte Arbeitsmethode geführt, die eine
zu starke Trennung in Entwurf und Ausführung
aufwies. Während in früheren Zeiten architek-
tonische Werke von Künstlern geschaffen wur-
den, die eigentlich Handwerker im besten
Sinne des Wortes waren und die von der Pike
auf gedient hatten, ehe sie als Bau- oder Zimmer-
meister ihre Ideen zur Ausführung brachten,
wird in unserer Zeit vom Künstler oft nur der
Entwurf gezeichnet, der dann von anderen Hän-
den in die Wirklichkeit umgesetzt wird. Da
wirkt dann manches, was auf dem Papier sehr
schön aussah, ganz anders, sei es weil der Aus-
führende die künstlerischen Ideen nicht verstand
oder weil der Entwerfende keine rechte Vor-
stellung von der Wirkung seines Planes hatte.
Wer aber auch daran die Schuld trägt, das Kunst-
werk bleibt nicht nur ungeboren, sondern das

verunglückte Erzeugnis beiderseitigen Kunst-
wollens bleibt als Schandfleck der Kultur zur Pein
jedes ästhetisch empfindenden Menschen zurück.
Es ist interessant zu beobachten, daß es vor
allem zuerst Maler waren, die eine Abkehr
vom üblichen Schema der Kunstproduktion er-
strebten und mit eigenen Werkstattarbeiten be-
wirkten. Übt doch der Maler vor allem sein
Auge und denkt bei seinen Gebilden vor allem
an die Wirkung. Da mag denn manches un-
gewohnt und im Widerspruch mit den angeblich
unantastbaren Regeln der amtlichen Kunst-
ästhetik erscheinen. War nur ein gesunder bild-
nerischer Drang am Werke tätig, so wird es sich
gar bald Anerkennung erobern. In dem jugend-
lich begeisterten Entdeckungseifer wird — wie
immer in Konfliktszeiten — jeder schwächliche
Kompromiß gründlich abgelehnt und der Nach-
druck vor allem aufs neue Prinzip gelegt. Hat
sich dieses erst Geltung verschafft, dann darf
man auch der Vergangenheit wohlwollender
gegenübertreten. In diesem Stadium befinden
wir uns eben jetzt, indem man von jeder lebens-
frohen Kunst die Elemente duldet, sofern sie sich
nur dem selbstständig erdachten und aufrichtig
empfundenen Bilde harmonisch einfügen.

Was von allen architektonischen Kunstwerken

Gartenkunst Nr. 10, 1914.

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