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zrr Nro r

Rcvstadr vom 19. Meffidor 6.
estern erschien die Antwort der Reichs - Deputation
auf die französische Mote vom 4. dieses. Hier ein
Auszug davon.
Die Deputation sagt im Eingang/ man habe zwar
fr. Seits noch nicht jene beruhigende Erklärungen ge-
geben, welche die Deputation von der unverkenn-
bar en Starke ihrer mitgetheilten Gründe erwarten
konnte; sie sei vielmehr noch gar nicht von denen durch
die fr. Note vom 14. Floreal entstandenen Be-
sorgnissen zurückgekommen; habe aber doch in der
jüngsten Aeusserung einige beschrankte Nachgiebigkeit
bemerkt, und die Geneigtheit der fr. Reg. wahrgenom-
men , sich für das Reich günstigeren Bedingungen zu
nähern.
Sie glaube nicht, daß man sie einer geflissentlichen
Derzögerungsabsicht beschuldigen könne, da sie mit ei-
ner dem deutschen Reichs styl (Langsamkeit) unge-
wöhnlichen Thatigkeit gearbeitet, und sich über jede
nicht wesentliche Anstände gern hinweggesezt habe. Ihre
Gründe, warum die Mitte des Rheins die Grenze blei-
ben müsse, seien noch die nämlichen. Kehl könne nicht
abgetreten werden; wenn auch Deutschland einen Brük-
kenkopf damals an Frankreich gestattete, als Ersteres
noch feste Plätze auf dem linken Rheinufer hatte, so
könne doch das jezt nicht mehr geschehen, da Deutsch-
land nichts mehr auf besagtem Ufer besitzt. Sie glaube
man werde um so eher von dieser Federung abstehen,
Da man auch schon von jener der 50 Morgen Landes,
Hüningen gegenüber, abgestanden seit
Man habe ferner gesehen , aus dem was fr. Seits
von einem Handels-und Schiffahrts-Vertrag gesagt
worden, daß man fr. Seits von den Schwierigkeiten der
Einfuhrzölle überzeugt sei. Man sei also versichert, daß
man fr. Seits auch den übrigen ,Betrachtungen über

diesen Gegenstand beipflichten werde. Ein HanVlungs-
und Schiffahrtsvertrag könne wohl mit dem ganze«
Reiche Statt haben, in sofern er Gegenstände von all-
gemeinem Interesse für das ganze Reich beträfe, wie
auch das schon öfters bei Friedensschlüssen geschehen
sei. Die fr. Reg. habe auch schon noch vor abgeschlos-
senem Frieden die Barriere an den Rhein verlegt die
vom rechten auf das linke Rheinufer kommenden Waa-
ren zu einem weit höhern Tarif als vorhin angesezt,
und blos die dem linken Rheinufer durchaus nothwen-
digen Bedürfnisse ausgenommen; verschiedene andere
verboten, wieder andere mit starken Ausfuhrzöllen be-
legt, und die Transits-Maaren den bisher gewöhnlichen
bis zu einerl Übereinkunft, unterworfen. Auf dem
rechten Rheinufer aber bestehe nichts als diehergebrach-
ten Zollgebühren. Sollten nun die durch den Frieden
auch 'aufgehoben werden, so könnte das bedenkliche Fol-
gen haben, indem die kostspielige (Unterhaltung des
Rheinbetts und die Schiffahrt leiden würde; nicht zu;
gedenken, daß auch Batavlen seine Zölle aufheben müßte»
Wenn man nun die Vereinbarung so verschiedener
Interessen, und die neue Richtung, die der Handel er-
hielte , erwäge, so dürfe man gewiß hoffen, daff man
fr. Seits zufrieden seyn werde, daß für jezt in Betreff
der Zölle alles in Statu quo bleibe; nach abgeschlosse-
nem Frieden aber, die Unterhandlungen über einen
Handels-und Schiffahrtsvertrag, mit Zuziehung aller
interessirten Staaten, angefangen werden, ohne jedoch
Frankreich zu hindern, mit einzelnen Reichsständen noch
eigene Verträge zu schließen, die dem allgemeinen Ver-
trage nicht zuwider laufen. Die Deputation trage kein
Bedenken, die Artikel der freien Rheinschiffahrtr-
des Leinpfads, und des Uferbaus als zugestan-
den zu erkennen; daß bei dem Leinpfade die Worte:
Ra 6) Nothdurft und Möglichkeit beizusetzen
 
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