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Nro 29.
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Gesetzgebungs-Körper.
Rath der 520.
Vorsitz des B.
Sitzung vom 29. Messidor.
^§imeon Despreaug- überreicht dem Rath ein Exem-
plar der Ausgabe von den Werken des Fabeldichters
Lafontaine, welche erst nach dessen Tode zum Vorschein
kamen. Auf den Bericht von Tavart beschließt der
Rath, daß das Gesez vom 14. Brümär 5, welches die
Dürftigen bei der Berufung an das Kassationstribunal
von der Hinterlegung der verordneten Geldstrafe be-
freit, auf alle Restitutionsgesuche für diese Bürgerklas-
se ausgedehnt sein soll. — Auf den Bericht von Ncg-
nier-Malijai über die Archivausgaben wahrend des
fünften Jahrs billigt der Rath die ihm vorgelegte Rech-
nung des Archivisten Camus. — Der Rath nimmt die
Fortsetzung der Verhandlungen über die Feier des Te-
kadi vor, und beschäftigt sich mit der Frage: ob die
religiösen Feste auf den Dekadentagen gefeiert werden,
und demnach die Bürger gehalten sein sollen, alle Tage
der Dekade, mit Ausnahme des Dekadi, ihre Laden zu
öffnen? Tessier Destram, Duvicquet, Hermandez und
Lecointe sprechen dafür, Duplantier, Creuze-Latouche,
und Lucien Buonaparte dagegen.
Langenois verlangt die Revision Ver Gesetze, durch
welches den Religionssekten Nationalgebäude als Kir-
chen gestattet worden sind. Der Rath verweißt die Ver-
handlung des Ganzen auf den ersten Thermidor.
Rath der Alten.
Vorsitz des B.
Sitzung vom 29. Messidor.
Der Rath verwirft den Beschluß vom ir. Messidor
über die Nationalgerichte in Rechtssachen, welche das
Seewesen betreffen, weil das Gesez vom 12. Oktober
1791 in der fraglichen Hinsicht vollständig sei.
S—r.
Frankenrepublik.
Paris. Verschiedene fränkische Gesandte und Gene«»
räle im Auslande haben seit der Einnahme von MaltK
die dem Maltheser-Orden zugehörige Güter inBeschtag
nehmen lassen, welche in dem Umfange des Gebietes-
wohin ihre Sendung lautete, lag, namentlich in Pie-
mont und Toskana. Das Direktorium stets treu in
seinen Verträgen hat durch ausserordentliche Kouriere
den Befehl abgeschickt, den Beschlag auf diese Güter
aufzuheben, und dem Souverain des Landes, worin
sie liegen, freie Gewalt darüber zu lassen.
Der St. Eyr, der zu Rom kommandirte, ist vom
vollziehenden Direktorium nach Paris zucückbeeufer?
worden.
Die Fregatte, die Seine, welche nach einem sehr
ungleichen Gefechte mit z englischen Fregatten von we-
nigstens gleicher Stärke mit ihr am Ende unterliegen
mußte, hat sich mit einem Muthe geschlagen, der m
der Geschichte der Seekriege immer merkwürdig bleiben
wird. Eine der englischen Fregatten hatte schon ihren
Hauptmast verloren, und war in Brand gerathen. Ds
endlich die Seine sähe, daß sie den ungleichen Kampf
nicht länger aushalten konnte, entschloß sie sich, um
die Ehre der fränkischen Flagge zu retten, zu stranden.
Die englischen Fregatten folgten ihr eine nach der an-
dern nach, und so dauerte der Kampf zwischen diesem
auf den Grund festgebannten Fregatten, die nur einen
starken Pistolenschuß von einander entfernt waren, noch
 
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