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Nro 2Z.

Jo psrlo per ver äire
non per väio ä'slrruj ne per äirprerro.

Gesetzgebungs- Körper.
Rath der 520.
Vorsitz des B. <7^e»rs/-.
Sitzung vom 2i. Messidor.
uf den Bericht von Boulay-Paty im Namen der
Kommission des Seewesens zu Hebung der Schwierig-
keiten, die durch die mancherlei Auslegung des Begriffs:
„Neutral" entstanden sind, geht der Rath, nachdem
er den Grundsatz in Gemäßheit der Ordonnanzen von
1704, 1734 und 1778 angenommen, daß nur der für
neutral zu halten sei, welcher vor Ausbruch des Kriegs
m emem neutralen Lande naturalisirt gewesen, über die
aufgewvrfnen Fragen zur Tagsordnung über. Der
Berichterstatter hat bemerkt, daß ohne die strenge Beo-
bachtung dieses Grundsatzes die gefährlichsten Feindeder
Republik ohne viele Schwierigkeit von den Amerika-
nern, welche unter dem Mantel einer gleisnerischen
Neutralität bis izt noch nicht aufgehört haben, das Ver-
bot der Einfuhr englischer Maaren in Frankreichs Hä-
ven zu verspotten, und daselbst für den Vortheilder Eng-
länder zu spioniren, Neutralitätsbriefe erhalten wür-
den. — Unter andern erstattet auch Jacqueminot den
Bericht über die Einrichtung des Hypothekarwesens.
Da der Altenrath die über diesen Gegenstand gefaßten
Beschlüsse einzig wegen Fehler der Form verworfen
hatte, so ist die Kommission bei Abfassung des nunmehr
vorgelegten Entwurfes den damals aufgestellten Grund-
sätzen: „Publizität und Spezialität der Hypotheken^
treu geblieben. Die Publizität der Verpfändungen ist
unumgänglich nothwendig, um die Sicherheit des
Gläubigers zu verbürgen; Moral und Politik sprechen
dafür. Die Publizität allein vereitelt die Unterneh-
mungen eines betrügerischen Schuldners. Durch die

Befugniß zu Spezialhypotheken aber erhält der Eigen^
thümer über die verschiedenen Theile, woraus sein res
elles und fiktives Immobiler-Vermögen besteht, m
einem vollkommnern Grade jene freie Disposition §
durch welche die Einführung des Hypothekarwesens eine
reiche Quelle des Erwerbes und der Kultur wird. Druck
und Aufschub. *)
*) Der Berichterstatter hat im Eingänge seines Berichts
auch jene Verwirrung bemerkt/ welche in den gegen-
wärtig existirenden Hypothekargesetzen herrscht, und
die dringende Nothwendigkeit gezeigt, diesem Zweige
der Rechtsgelehrsamkeit eine stete Richtung und Festig-
keit zu verschaffen.
Eine große Anzahl von Wahlprotokollen jener Ur-
und Gemeindeversammlungen, in welchen Spaltung
statt hatte, wird an die einschläglicheKvmmisstonen ver-
wiesen.
Sitzung vom 22. Messidor.
Auf den Bericht von Dubois aus den Vogesen, un--
terstüzt von Goupilleau, befreit der Rath die Gemeinde
Bedoin, in welcher 520 Häuser während der Schrei
kensregierung durch den Repräsentanten Maignet wa-
ren in Asche gelegt worden, von den dießjährige«
Steuern (170,020 Pf. im Betrage) und allen Rückstän-
den. — Auf den Antrag des nämlichen Berichterstatters
wird ein Beschluß über die Weggelder als Nachtrag z«
dem Gesetze vom Z. Nivose gefaßt, welcher in seinem
Hauptinhalte das Direktorium zu Errichtung so vielte
Zollhäuser, als es für nöthig erachten würde, bevoll-
mächtigt, und dasselbe beauftragt, sobald es von dem
Wegzollertrage hinlängliche Kenntniß haben würde, um
einen Überschlag machen zu können, dieselben aus der
Regie in Pacht zu geben.
 
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