Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.
Metadaten

Beck, Paul [Hrsg.]; Hofele, Engelbert [Hrsg.]; Diözese Rottenburg [Hrsg.]
Diözesan-Archiv von Schwaben: Organ für Geschichte, Altertumskunde, Kunst und Kultur der Diözese Rottenburg und der angrenzenden Gebiete — 17.1899

DOI Artikel:
Kleinere Mitteilungen
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.15869#0072

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
64

stifts Kreuzlingen iin Kanton Thurgau
(Original Hirschlatt er Lade 1, Nr.. 24)
„thun drei Grafen, wahrscheinlich Montforte,
in Kreuzlingcn Profeß. Der erste, Friedrich,
ein Schwager Herzog Welfs in Schwaben,
schenkt Horgenzell; die zwei anderen, Enkel
Friedrichs und Welfs, waren Brüder, und zwar
wurde der eine Namens Mangold,Herr zu Buch-
horn, nach des ersten Propstes Heinrichs Tode
zum Abte in dMi rekonstituierten Kloster ge-
wählt; der andere, Namens Rudolph, begnügte
sich mit den vier niederen Weihen und begabte
das Stift mit der Pfarre Chelun an der
Schüssen und mit den Dörfern Owangen, Moze-
brun und Hugenwyler (im Thurgau). Als
Bischof Hermann 1. von Konstanz die Kirche
Chelun weihte, machte ein Ritter Rüdiger von
Hegebach (^ Heggelbach in der früheren Herr-
schaft Hohenfels, jetzt im Fürstentum Hohenzollern-
Sigmaringen) dem Grafen Rudolph den Besitz der
Kirche streitig, wurde aber vom Bischof rechtlich
zurückgewiesen und Welf zum Schutze des Klosters
aufgerufen. Graf Konrad von Heiligenberg als
näuoeMus des Kelnhofs unterstützte Rudolph 1150".
Näherer urkundlicher Aufschluß über den ersten
Satz dieses Aufschriebes, war und ist leider nicht
zu erhalten, weil nach derselben Notiz dis betr.
Dokumente entweder verloren oder extrndiert
worden seien. Immerhin scheint hinter diesen,
wenn auch etwas durcheinandergeworfenen Nach-
richten ein Körnchen Wahrheit zu stecken, sofern
nach Lucslini, OerrnLnla topo-cdroino-stem-
inMoArapdica, Fol. 169, welcher sicherlich noch
Dokumente hierüber vor sich hatte, dieselben aber
leider nicht vermerkte, der zweite Abt von Kreuz-
ungen, um die Mitte des 12. Jahrhunderts,
Magnoald (Mangold?), Schwestersohn von
dem schwäbischen Herzog und Alrdorffischen Grafen
Welfo, unter seinen Chorherrn einen leiblichen
Bruder Nudolphus, welcher dem Kloster die
Dörfer Owangen in dem Thurgau — dessen
Kirchensatz samt Wildbann und Zubehörden schon
vorher Bischof Ulrich von Konstanz an das van
ihm .gestiftete Gotteshaus vergabt —, Mazzi-
ürunnen und Hungenmeiler zugebracht und einen
Vaters Bruder Friedrich besah, welch' letzterer
um das Jahr 1127 (?) den Pfarrweiler Hor-
genzell mit dem Kirchonsatz dem Kloster-Kreuz-
lingen schenkte. Ob letztgenannter Friedrich, wie
einige angeben, ein Montfort gewesen, ließ sich
nicht erheben und giebt Vanottis „Geschichte
der Grafen von Montfort" keinen Aufschluß dar-
über. Ebensowenig darüber ob Magnoald (Man-
gold?), wie die Notiz meldet, Buchhorn be-
sessen hat. Jedenfalls steht soviel fest, daß Kehlen
eine sehr alte Pfarrei ist, vielleicht eine der älte-
sten der Gegend und zu Zeiten ihrer Gründung
wahrscheinlich entweder im Welfschen oder Mont-
fortschen Besitze stand.
Der zweite Teil der Notiz, von der Einweihung
und Anfechtung der ecclssia LRelun ist in einer
— im fürstlich hohenzollernschen Archiv zu Sig-
maringen aufbewahrten, im W. U. B. 111. 473,
dann im Thurgaüer U. B'. II. 182, n. 48 und
zuletzt im Freiburger D.-A. II. 'S. 84)85 abge-
druckten, in den „UsAesla lllpiscoporum Oon-

stanUensium etc.", I. Nr. 999, S. 111 rege-
stierten Originalurkunde von ca. 1163: „Bischof
H.(ermann I., Freiherr von Arbon) von Konstanz
bittet den Fürsten W.(elfo VIII, das Kloster
St. Ulrich (d. i. Kreuzlingen) in seinem vor dein
bischöflichen Gericht nachgewiesenen Besitz der
Kirche Chelun gegen den mileg Rüdiger von
Hegebnch zu schützen" festgelegt und steht somit
über alle Zweifel sicher. Noch drei weitere spätere
Kreuzlinger bezw. Hirschlatter Urkunden, bezw.
Regesten aus dem 12. Jahrhundert, über Schen-
kungen von Gütern zu H irschlatt durch Wölfische
bezw. Habsburgische Ministerialen an Kreuzlingen
sind in dem Artikel: „Die Herrschaft Hirsch-
latt" im Freiburger D.-A. n. a. O. abgedruckt.
— Der Name Kehlen (Chelun, nachmals
Kelnon re.) dürfte unzweifelhaft ausKellnhof,
Kölnhof, Kellerhof, Kellhof, Kehlhof re. entstanden
sein, welcher in früheren Zeiten einen durch die
geistlichen H erre n selbst, bezw. durch den hiezu
abgeordneten 9. Schaffner und 9. Keller betriebenen
Klosterhof bedeutete im Gegensatz zu dem welt-
lichen Herrn gehörigen Fron Hof.
Zu einem solchen Kellhof (siehe über dessen
weiteren.Begriff Bau m a n n, Allgäu, 1, S. 473)
gehörten gewöhnlich mehrere Höfe '(Vorwerke u.
dergl.), und entstanden so daraus allmählich
Weiler und ganze Dörfer. Dieser Kellhof bezw.
dessen Hauptsitz mag im Laufe der Zeiten, viel-
leicht wegen der durch die Schüssen drohenden
UeberschweMmungen, in das nahe, sicherer ge-
legene, gleichfalls Kreuzlingen gehörige Hirsch-
latt verlegt worden sein. (?) 9. llecll.

Das V,ortrinken im Kloster
Schussenried.
lieber dieses Kapitel enthält eine intime
S ch u ssenr i ed er Mönchschronik unter nnch-
folgenderAufschrift folgenden interessanten Eintrag:
Ave rtissein ent.
„In diesem Monat, nämlich den 7. Juli 1753,
als hochwürdigster Weihbischof von Konstanz zu-
gegen war, ist auf dessen Einrathen, in pleno
coliocpiio bei Mittagstafel, nnanilni conSensn
statuiert worden, das vielfältige Gesundheit-
trinken sowohl bei Hof als in retectorio abzu-
stellen, welches statutum dann auch auf folgende
Weiseobserviretwurde: 1. wird des gnädigen
Herrn, oder wann ein ho her Gast vorhanden,
desselben Gesundheit getrunken. 2. trinkt der
gnädigeHerr die Gesundheit des ganzen Kon-
v e nt s. 3. trinkt hochwürdigster Herr 9. Prio r,
mit lauter Stimme rufend: Vivamug omnes!
mit welchen trostreichen Worten das öffentliche
Gesundheittrinken auch fremder anwesender ge-
meiner Gäste beschlossen und jedem nach seiner
Commodität zu trinken freigestellt werde; und ist
in vielen Jahren nichts Gescheiteres und Nütz-
licheres in diesem Revier für den gemeinen Mann
verordnet worden, ja, es wäre zu wünschen, daß
die Polacken ihren Reichstag, welcher sich schon
viele Jahre hero jedesmal zerschlagen, auch so ein-
mütig wie mir des Trinkens halber, dermaleinst
zur Endschaft brächten und mit einander Über-
eins kamen." Ileclc.

Stuttgart, Buchdrmkerei der Akt.-Tes. „Deutsches Volksblatt".
 
Annotationen